Vaio Z 1 Monat Lieferdauer??

B

Base

Forum Freak
Hallo,

ich habe mir Anfang des Monats Juli ein Vaio Z bei Sonystyle bestellt und nach der Bezahlung wurde mir mitgeteilt, dass es zwischen dem 14.07 und 21.07 verschickt werden sollte. Bist heute am 23.07 kam keine Information von Sonystyle, dass es länger dauern könnte, also rief ich dort an.
Nun habe ich ein Liefertermin vom 3. August bekommen, welcher mir aber auch nicht sicher gesagt werden konnte. Das wäre dann im besten Fall immerhin ein Monat nach Bestellung des Notebooks. Das finde ich schon sehr sehr lange. Was meint ihr - ist das normal?
 
So - gerade eine Mail von Sony erhalten, dass das Paket am 10. August raus gehen soll - ich finde dies eigentlich unverschämt. Es sind immerhin 5 Wochen Lieferzeit.
 
Kann schonmal passieren das es lieferengpässe gibt.
Ruf doch nochmal bei sony an und frage vorsichtig ob da nicht preislich noch was zu machen sei.
Ansonsten würd ich stornieren. Bzw. würde ich das dem sony menschen mal androhen.
Da ja dein liefertermin immer weiter verschoben wurde, kannst du sagen das du stinksauer bist und das so ja nicht abgemacht war.
 
Ansonsten würd ich stornieren.
.. und das so ja nicht abgemacht war.

hier könnte die tücke im detail liegen: er hat beim sonystyle bestellt - sollte es sich bei ihm um eine individuelle konfiguration handeln, so zieht nicht unbedingt das widerrufsrecht

außerdem ist das gerät schon bezahlt, womit erstmal der verkäufer am längeren ende des hebels sitzt..

aber sony mitteilen wie enttäuscht man doch ist, könnte vielleicht helfen.. lass uns wissen ob es was gebracht hat, falls es dazu kommt.
 
Hi - es handelt sich tatsächlich um ein konfiguriertes Gerät - gilt dies bereits als personalisiert? Bei einer Gravur sehe ich das ja ein aber die hab ich nicht.

Ich werde da morgen mal anrufen.
 
Dann hast du ein Problem!

15. Ausnahmeregelungen in Bezug auf das Rückgaberecht
Das Rückgaberecht entfällt, wenn Sie die Produkte oder Dienstleistungen nicht als Verbraucher kaufen.

Ein Anspruch auf Rückgabe und Erstattung in Bezug auf Software, die zusammen mit den Sony-Produkten oder als Einzelprodukt verkauft wird, besteht nicht, wenn die Versiegelung der Software geöffnet wurde. Ferner sind die Rückgabe des Produktes und eine Rückerstattung ausgeschlossen, wenn das betroffene Produkt entsprechend Ihrer Vorgaben personalisiert wurde, entweder durch eine Gravierung oder durch ein anderes Mittel der individuellen Personalisierung.

Auszug aus den Sony-Style AGB´s
https://www.sonystyle.de/catalog/48/48686B1A5A7B0120E10080002BC29B85.htm

Personalisierte Geräte hier mal abschnitt 15 lesen.
 
Hm...und wo steht, dass ein konfiguriertes Modell personalisiert sei? Das muss ja eigentlich auch irgendwo geregelt sein.

So ein mist hier. Fünf Wochen sind einfach unerhört :mad:
 
Alles was du frei für dich konfigurierst ist vom prinzip her ja für dich angefertigt als Personalisiert!
Das ist bei DELL auch so.

Selbst das ändern der Festplattengröße oder das änderen des Displays ist schon ne Personalisierung.
Aber ruf da an und frage mal vorsichtig wegen rabatt da du ja so lange warten musstest.
Und wie schon weiter oben geschrieben wurde, du hast bezahlt ergo. Sony hat dein Geld von daher sitzen sie wirklich am längeren hebel und haben dir gegenüber halt dein Geld als Druckmittel. :D
Aber ich denke nicht das Sony sich da groß anstellen wird (hoffe ich mal für dich)
Dell ist da auch bei Personalisierten geräten relativ kulant.
Wie sony das nun handhabt weiss ich nicht.
 
Tja - man sei bei SonyStyle auf die lange Verzögerung "bestürzt" und mehr kam nicht.

Ich meine in der Industrie kann sich ein Lieferant so was nicht erlauben. Da gibt es bei Verzug gleich Vertragsstrafen. Hat man da als Privatperson in dieser Richtung keine Rechte oder ist man da hilflos dem Unternehmen ausgeliefert?
 
Von DELL habe ich bei notebooks auch schon von solchen und noch schlimmeren Lieferzeiten gehört.
'Konfiguriert' muss vermutlich irgendjemand vor der Auslieferung nochmal anfassen/herstellen und wenn sie letztens wegen der Wirtschaftskrise das Personal ihrer 'Konfigurierfabrik' in China halbiert haben haperts jetzt halt bei den Terminen :rolleyes:
 
Das Problem ist ja aber auch, dass man also Kunde darüber nicht informiert wird.

Auf der Webiste stand ja 2-3 Wochen und das wurde mir am Telefon bestätigt. Dann kam sogar eine Mail, dass es innerhalb der 2 Wochen geliefert werden sollte. Und dann war Ruhe - hätte ich nicht selbst nachgehackt, dann hätte ich bis heute nichts erhalten. Immerhin ging das Notebook seit 2 Tagen in Produktion. Ich bin gespannt.

PS: Auf meine höfliche Anfrage bzgl. Aufwandsentschädigung wegen längerer Warterei (NB wird ja auch zum Arbeiten genutzt), sowie Kosten für Telefonate etc pp wurde auch wieder höflich von SonyStyle ignoriert.

Das wird wohl meine erste und letzte Bestellung darüber sein. Schade.:mad:
 
Das ist ein Problem, dass man leider mit allen grossen Firmen hat, finde ich. Ob Bahn, Post, Telekom (o.k. - das sind die schlimmsten :D ) oder eben Sony - man ist nur eine Ticketnummer und keiner fühlt sich zuständig.
 
Aber was ich mich Frage (bereits weiter vorn von mir geschrieben):

Hat man als Kunde in diese Richtung keine Rechte?
Man kann man mich ja nicht ewig vertrösten, nur weil irgendwo die Lieferzeiten nicht gehalten werden können - In der Industrie gibt es ja Vertragsstrafen, wenn ein Lieferant so etwas machen würde.
 
Solche Vertragsstrafen werden aber vorher vertraglich festgesetzt. Das solltest dann in Zukunft auch machen wenn du was kaufst .... sieht bestimmt witzig aus wenn du etwas zum Beispiel bei Amazon bestellst und dann auf die Unterzeichnung eines Vertrages bestehst damit bei nichtpünktlicher Lieferung ne Konventionalstrafe geltend machen kannst. Lass mich mal wissen wie Die drauf reagiert haben das ist bestimmt lustig.

Oder noch besser mach das mal im Restaurant ...... "Bitte unterschreiben Sie hier, hier und hier. Damit haben Sie sich verplichtet in Falle einer Nichtlieferung des Essens pro Minute eine Entschädigung von ....... € zu bezahlen." >> Würde ich hier im ortansässigen McD mal gerne machen den wenn man sich mal in der Not dorthin verirrt ist es immer wieder ein Greuel den Angestellten beim Arbeiten zuzusehen da bekommt "Fast Food" eine völlig neue Bedeutung ......... aber lassen wir das. War ja nur etwas Spass.
 
Gerade mal ein bisschen gegoogelt und eigentlich einiges dazu gefunden.
Stichwort: Fernabsatzgesetz und Verzögerungsschaden
(edit: link hier war quatsch ;) )
Wichtig ist es aber scheinbar schriftliche Mahnungen rauszuschicken usw. aber mir klang es alles ein bisschen kompliziert und man muss ja immer abwägen ob man zum "Verzögerungsschaden" noch den Zeitaufwand einer umfassenden Beschwerde oder gar eines Regresses zählen möchte.

Aber grundsätzlich scheint es Möglichkeiten des Rücktritts vom Vertrag zu geben (bei DELL steht dazu was in der AGB - hast du da schon geschaut? Da müsste eigentlich fast jede Eventualität abgehandelt sein)

edit:
hier noch ein Auszug aus der AGB (oben wurde ja die 'Rückgabe' zitiert - aber es wurde ja noch gar nicht ausgeliefert...oder?)
12. Liefertermin

Sony bemüht sich um unverzügliche Lieferung. Es können jedoch Umstände (überwiegend außerhalb des Einflussbereiches von Sony) eintreten, die es Sony unmöglich machen, den vorgesehenen Liefertermin einzuhalten. Daher handelt es sich bei allen von Sony mitgeteilten Terminen für die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen lediglich um Schätzungen und Sony kann nicht garantieren, dass die Lieferung tatsächlich zum avisierten Zeitpunkt erfolgt, es sei denn ein solcher Zeitpunkt wird ausdrücklich als verbindlich zugesagt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Bestellung vor dem Versand der von Ihnen bestellten Produkte jederzeit zu stornieren. Es steht Ihnen ebenfalls frei, die Produkte nach Lieferung zurück zu geben (siehe Punkt 14, Rückgaberecht).

Falls Sony außerstande ist, die Produkte oder Dienstleistungen zum veranschlagten bzw. vereinbarten Termin zu liefern bzw. zu erbringen, steht es Sony frei, die Bestellung zu stornieren und dem Kunden etwa bereits gezahlte Beträge zu erstatten. Beruht die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Sony, ist Sony lediglich verpflichtet, bereits vom Kunden an Sony gezahlte Beträge zu erstatten; ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verzögerung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder noch besser mach das mal im Restaurant ...... "Bitte unterschreiben Sie hier, hier und hier. Damit haben Sie sich verplichtet in Falle einer Nichtlieferung des Essens pro Minute eine Entschädigung von ....... € zu bezahlen.

es gibt zwar keine Entschädigung, aber bei angemessener Wartedauer sehrwohl die Möglichkeit vom Essen "zurückzutreten"
besonders bei einer größeren Gruppe freut es den Wirt regelmässig, wenn man nach 2 Stunden Wartezeit ihn mit dem endlich fertigen gewordenen Menü stehen lässt - das hält auch vor Gericht stand, insofern man es nicht mit der Warterei untertreibt

weshalb dein McDoof allerdings so lahm ist, wundert mich schon... die hatten noch nie einen Flashmob da, was? ;)

dynamid: auch im endkundenbereich gibt es die möglichkeit vom vertrag zurück zu treten.. das ist dann allerdings kein widerruf im eigentlichen sinne - das problem hierbei ist nur, dass es meistens in einen längeren rechtsstreit ausartet, besonders wenn das produkt eine "maßanfertigung" ist. und da hier das geld auch bereits für das gerät gezahlt worden ist, sind 5 wochen noch kein "großes" problem - ne rechtsinstanz zieht sich in der regel viel länger hin..

was die agb betrifft: anscheinend stammen die noch aus der "unkonfigurierbaren" zeit.. falls es nicht noch einen anderen punkt im fehlenden text gibt, dann räumt dir sony ein jederzeitiges stornorecht ein. problem ist allerdings wieder.. das geld ist bereits bezahlt.. da sollte man nochmal nach stornokosten suchen..
 
was die agb betrifft: anscheinend stammen die noch aus der "unkonfigurierbaren" zeit.. falls es nicht noch einen anderen punkt im fehlenden text gibt, dann räumt dir sony ein jederzeitiges stornorecht ein. problem ist allerdings wieder.. das geld ist bereits bezahlt.. da sollte man nochmal nach stornokosten suchen..

das ist die aktuelle AGB vor allem ist es die, die man bekommt wenn man sich einen Rechner konfiguriert und damit ist das auch vermutlich die für ihn gültige AGB.

Ehrlich gesagt gehen hier zwar implizit alle davon aus, dass er nicht vom Vertrag zurücktreten kann - aber probiert hat es eigentlich noch keiner, oder? ;)
Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob der Beitragsersteller das überhaupt will - aber ich denke er könnte zurücktreten - wenn er wollte. Schadenersatz springt aber sicher nicht raus durch verzögerte Lieferzeiten und Stornogebühren habe ich auch nicht gelesen.

Die Konfigurationen die man auswählen kann sind ja auch nicht so einzigartig, dass Sony diesen Rechner nicht anderweitig verkaufen könnte - bei einer Gravur ist das natürlich was anderes.
 
aber zur info Sony Style macht keinerlei probeme wenn man vom 14 tägigen rückgaberecht gebrauch macht
anrufen - sagen das du das notebook nicht haben willst und dann bekommst mit mail mit nen paar links wo du dir dein ups aufkleber ausdrucken kannst und dein nächsten ups partner rausfindest
kannst natürlich auch bei dir zuhause abholen

also wenn es endlich da ist und dir nicht gefällt kannst es doch noch zurück geben

gruß
Mista
 

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