2 Fragen zum Inspiron 1720

Ich habe eine Weile überlegt, ob ich überhaupt auf deinen persönlichen Angriff auf meine Person antworten soll, oder deinen Beitrag melde...

Du fühlst Dich von meinem Zitat angesprochen? Ja, jeder zieht sich den Schuh an, der ihm passt.
Aber ernsthaft: max04 hat Dir eine konkrete Frage gestellt und Du antwortest mit einer Floskel. Es soll tatsächlich Menschen geben, die nicht über einen so reichen Erfahrungschatz wie Du verfügen und bisher nur gute Erfahrungen bei Ebay gemacht haben.

Ich mach mir einen schönen Sonntag und jetzt wieder BTT!
 
Ich hab bei Ebay mittlerweile fast 300 Bewertungen (also 300 Auktionen/Artikel gekauft/verkauft). Natürlich gab es auch mal negative Erfahrungen, aber überwiegend bin ich sehr zufrieden.

Man sollte halt immer sehr misstrauisch an die Angebote gehen:
- wie viele Bewertungen hat der Verkäufer
- von wem stammen die Bewertungen
- welche Artikel wurden vom Verkäufer in der letzten Zeit verkauft/gekauft
- wie lange ist der Käufer/Verkäufer angemeldet
- verkauft der Verkäufer plötzlich viele hochpreisige Artikel
- Artikelbeschreibung genau durchlesen
- Unklarheiten vorab klären


Es ist natürlich klar, das jemand EBAY verflucht der einen hochpreisigen Artikel von jemandem kauft der erst 10 Bewertungen hat und 2 Wochen bei EBAY angemeldet ist: Dort ist die Chance das es sich um einen Betrüger handelt fast 100%...
Wenn man einen Artikel von jemandem kauft der 500 positive Bewertungen hat, schon Jahre bei EBAY angemeldet ist und dessen Artikelbeschreibung eindeutig ist kann man sich eigentlich drauf verlassen... Falls es doch mal Ärger geben sollte gibts immer noch den EBAY Käuferschutz (Teilerstattung) oder Paypal (100% Erstattung).

Ich werde auch weiterhin einige Artikel bei EBAY kaufen, die es in Online-Shops nicht so günstig gibt.


Das war mein Kommentar, jetzt BTT.
 
4eversr schrieb:
Falls es doch mal Ärger geben sollte gibts immer noch den EBAY Käuferschutz (Teilerstattung) oder Paypal (100% Erstattung).

Du hättest das nicht geschrieben, hättest Du wirklich mal Probleme gehabt. du glaubst gar nicht, wie viele Ausschlussklauseln eBay und Paypal haben, damit die nicht zahlen müssen.

Und noch was zu dem Thema eBay: Mal abgesehen von den ganzen betrügereien, gibt es auch verdammt viele Händler, die der Meinung sind, das eBay ein rechtsfreier Raum ist. Da werden die AGBs sich mal eben gerne "zusammengestrickt". Leider wissen viele Leute gar, welche Rechte sie haben, und lassen sich einschüchtern.

Auf die Bewertungen kann man bei eBay auch nicht mehr viel geben. Nachdem ja nun schon mehrfach Fälle bekannt geworden sind (vor kurzem ja erst wieder) wo eBay bei Powersellern gerne auch mal gerechtfertigte negative Bewertungen löscht, und auch gerade die Powerseller gerne die Kunden versuchen mit Drohungen einzuschüchtern, kann man nicht darauf geben.

Gerade in der Vergangenheit waren es eben die, die lange eine "weiße Weste" und viele positive Bewertungen hatten und dann plötzlich meinten, man könnte das "Geschäftsmodell" umstellen, sprich die Kunden absichtlich betrügen.

Alle die von Dir genannten Punkte funktionieren nur bei Leuten, die entweder selber Dumm sind (beim Betrügen) oder aus einer anderen Laune heraus plötzlich damit anfangen. Diejenigen, die das von langer Hand planen, haben auch alle die von Dir Punkte im positiven erfüllt.

Und da man von eBay keine Hilfe in solchen Fällen bekommt, kann man wieder nur zur Ursprungsaussage zurück kommen: FINGER WEG VON EBAY!
 
Ich respktiere jetzt die Bitte vom Forum-Master und antworte @frontbau nicht mehr!
 
wow... sorry :)
Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion anfangen und wollte auch keinen Streit verursachen. Ich kaufe - wie bereits gesagt - bei eBay, nur bei sehr teuren Anschaffungen sollte man halt wirklich vorsichtig sein. Aber der Shop und der eBay-Verkäufer, um den es hier geht, kommt mir durchaus vertrauenswürdig vor!

Also ich werde mich nochmal genauer informieren und alles vergleichen und dann eine Entscheidung treffen.


Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat man eigentlich keinen wirklichen Nachteil, wenn man ein Dell-Book bei diesem Shop kauft. Der Shop selbst bietet zwar keine Rückgabe- und Garantierechte, aber die von Dell von bleiben davon doch unberührt. Oder liege ich damit jetzt falsch?

danke,
mfw
 
Rückgabemöglichkeit hast du bei dem Shop keine.
Garantie läuft ohnehin direkt über Dell.
 
Ich finds gut das es positive Äußerungen zu dem Online-Shop gibt und ich finde auch gut das ThomasN ne warnende Äußerung von sich gibt zu dem Thema.....darum ging es hier in dem Thread, das man Dinge anspricht...kritisch und auch lobenswert....Ich selbst würde dort auch nicht bestellen, da ich finde, das man erst genug Informationen über den Shop sammeln muss, Erfahrungsberichte und jahrelanges Vertreten am Markt beobachten sollte bevor man zwischen 1000-2000 Euro dort hin überweist.
Jeder Shop fängt klein-mitelmäßig an und natürlich kann aus litecomshop noch ein Großer werden und eine positive Erscheinung am Markt werden...klar macht man sich da nen Namen mit guten Angeboten...so kommt man ins Gespräch und keiner würde es anders machen....ob sie sich durchsetzten oder nach einiger Zeit wieder verschwinden, weiss keiner.....jeder trägt das eigene Risiko für sein Geld, aber bislang haben wir von dem Shop keine negativen Schlagzeilen allá lahoo oder one.de gehört.
 
Ich versuche mal ein wenig Licht in die Sache zu bringen, alleine um es sachlicher werden zu lassen.

@litecomshop

Zuerst einmal Ihre Bemühungen für Seriösität zu sorgen, in allen Ehren. Ist sicherlich auch gelungen.

Die von Ihnen beschriebene rechtliche Prüfung, was auch immer das sein soll, wird um im Jargon zu bleiben, erst dann erfolgt sein, wenn es eine abschliessende richterliche Auseinandersetzung mit dem Thema gegeben hat. Alles andere ist nur ein Statement eines, hoffentlich, RA ohne jegliche rechtliche Konsequenz.

Ihre weiteren Ausführungen in der Sache sind allerdings abmahnfähig.

Zum einen beziehen Sie sich unerlaubter Weise auf ein FernAbsG, welches seit dem 01.01.2002 außer Kraft ist, auch wenn die einschlägigen Regelungen weitestgehend in die entsprechenden Paragrafen im BGB übernommen worden sind.

Desweiteren definieren Sie den Begriff Kundenspezifikation und eindeutige persönliche Bedürfnisse so um, wie sie vom Gesetzgeber grade nun nicht vorgesehen sind.

Kundenspezifikation bedeutet, dass der Kunde Anforderungsprofile an den Hersteller/Verkäufer übermittelt und dieser dann im Rahmen der Produktion, nicht der Assemblierung von Standardkomponenten, dem Kundenwunsch entspricht.

Eindeutig persönliche Bedürfnisse beinhaltet die absolute Individualsierung des Produktes, d.h. der Hersteller/Verkäufer schafft ein Produkt welches mit äußerst geringer Wahrscheinlichkeit so in der Form ein zweites mal angefordert wird.

Aus diesem beiden Merkmalen würde sich für den Hersteller/Verkäufer eine unzumutbare Benachteiligung bei der Rücknahme der Produkte ergeben.
Diese Individualisierung entbehrt ja genau dem Wesen der Widerrufsmöglichkeit, die dem Kunden erst die Möglichkeit geben soll, über die Beschaffenheit und die Bedarfsdeckung des ihm unbekannten Produktes, Gewissheit zu erlangen.

Ihr Hinweis, dass jedes Gerät eine Seriennummer bzw. Service-Tag hat, ist kein Merkmal für die Einzigartikeit eines Gerätes, sondern dient lediglich der Identifikation desselben. Hieraus eine Einzigartigkeit abzuleiten ist falsch.
Das die rückgegebenen Geräte vom Hersteller/Verkäufer nicht auseinandergebaut werden können, sei einmal dahingestellt. Das Argument, dass dieses kein Kunde möchte ist nachvollziehbar, begründet jedoch keine gesetzliche Norm.

Allein die Tatsache, dass Dell bei dem Produktentwurf und der Kombinationsmöglichkeit einiger Komponenten sich vorher über die realistische Möglichkeit, diese auch vertreiben zu können, Gedanken gemacht hat, zeigt, dass der Hersteller/Verkäufer nicht einfach eine Individualiserung des Gerätes durch einfaches Auswählen aus einem nur beschränkten Angebot unterstellen kann.
Dieses Verhalten würde dazuführen, dass jeder Assemblierer einfach behauptet, er könne für dieses aus seinem Portfolio zusammengestellte Gerät keine weiteren Abnehmer finden und führt somit per einfacher Behauptung, die auch Sie aufstellen, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ad absurdum.

Ihre pauschalierte Aussage unterstellt ferner, dass jedes Gerät individuell sein soll. Demnach gäbe es in der Kombination der vorhandenen Komponenten kein Gerät, welches dem anderen gleicht. Dells Statistik über die verkauften Geräte und deren Kombinationen würden diese Aussage aber schnell entkräften.

Auch, wenn der Grund verständlich ist, aus dem Sie diese "vertragliche Bindung" des Kunden festlegen wollen, so ist er in der Ausführung rechtlich nicht haltbar.

Wollen wir hoffen, dass keinem der Abmahnhaie das auffällt, und dieser dann genau das bewirkt, was Sie vermeiden wollen, nämlich unnötige Kosten zu produzieren, die Sie dann verständlicherweise umlegen müssen.

Es wäre schade, wenn Sie, und das ist ernst gemeint, als seriöser Anbieter, sich diesem Fehler geschlagen geben müssten.
 
@ heinerhemken

Vielen Dank für Ihre ambitionierte Meinungsäusserung.
Auch Ihre Ausführungen sind, wie Sie dieses unserer Erklärung bescheinigen, nur als Statement zu bewerten. Dennoch sind wir gerne bereit, Ihre Ansichten mit unserer Rechtsberatung besprechen.

Wenn ich mich in einer persönlichen Mail an ThomasN auf das Fernabsatzgesetz beziehe, dann ist das lediglich im umgangssprachlichen Sinne erfolgt. Der Fehler ist mir noch am selben Tag bewusst geworden, aber eine Änderung in der Veröffentlichung im Forum habe ich unterlassen, da es sich um einen zitierten Inhalt handelte und somit eine Verfälschung gewesen wäre.
In unserer Widerrufsbelehrung beziehen wir uns eindeutig auf das BGB, wie Sie hier eine abmahnfähige Situation ableiten, bleibt mir fraglich.

Auf die Erläuterung zu unserer Widerrufserklärung zu dem Kauf von DELL-Notebooks verzichten wir zwischenzeitlich bis zu einer weiteren Klärung. Denn wenn die freiwillige Erklärung Nahrung für „Abmahnhaie“ sein könnte, die darauf aufmerksam werden oder gemacht werden, können wir gerne darauf verzichten.


litecomshop
 
@litecomshop

Selbstverständlich haben Sie recht, wenn Sie den Begriff "Fernabsatzgesetz" nicht in Ihrer Widerrufserklärung verwendet haben. Möglich, dass es doch ein wenig zu früh für mich gewesen ist. :)

Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass gewisse Zeitgenossen der "rechthaberischen" Kunst an solchen Begriffen und seien sie auch immer noch inhaltlich richtig, Ihre Abmahnorgien festmachen und da muß ich sagen, gönne ich das diesen überhaupt nicht, daraus Kapital zu schlagen.

Ich gehe davon aus das Ihre Maßnahme, Ihre Seriösität weiterhin nicht in Frage stellt.
 

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