3. mal mainboard defekt....und wie soll ich es beweisen?

J

Juli

Forum Newbie
hallo!

ich besitze ein laptop von medion (radion 9650,centrino 1,73 ghz, 512 mb ram, 80gb festplatte)
...und bisher habe ich 2 neue mainboards bekommen...jetzt stehe ich 1 monat vor dem ende der garantiezeit und, ja es ist mal wieder so weit für ein neues mainboard...zumindest sieht es danach aus...
also, er lässt sich weder mit akku noch ohne am einschaltknopf anmachen...und das komsiche ist, sobald ich das netzteil (wieder mit oder ohne akku) einstecke, fängt er an hochzufahren, aber nur 5 sek., dann bricht er ab...lüfter etc. läuft aber alles die 5 sek. an...
der nette mann an der hotline vermutete auch, dass es nun schon wieder das mainboard ist....und nun habe ich da eine ganz dumme befürchtung: weil wenn es nun wieder das mainboard ist, bekomme ich mein geld zurück! und jetzt glaube ich, dass die das ding aufmachen und schauen und wenn es das mainboard ist, dann machen die ein neues rein, geben aber einen anderen fehler an...ich kann das ja nicht nachprüfen, sonst müsste ich die versiegelung aufmachen...
meine frage: gibt es irgendeine möglichkeit, wie ich an die (serien)nummer des mainboards komme, falls das teil sowas besitzt?! wobei natürlich das große problem ist, dass der laptop ja nicht mehr läuft.... heute morgen hatte er einen lichten moment und lief 15 min...aber jetzt macht er nichts mehr...ich kann ihn nicht mehr anschalten...
oder was meint ihr, was ich nun tun soll? ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie oft ich gebetet habe, dass das blöde mainboard nochmals kaputt geht und ich mein geld wieder bekomme!!

gruß juli
 
Warum sollst du dann ein neues Gerät kriegen?

Du kannst mal die Infos mit CPU-Z auslesen vom Mainboard und abschreiben - ist recht unwahrscheinlich daß das neue Board dann genau die gleichen Daten hat.
 
Wenn Juli doch das Notebook gar nicht starten kann: :confused:
Juli schrieb:
wobei natürlich das große problem ist, dass der laptop ja nicht mehr läuft
Ich wüsste da jetzt leider keine Lösung.
 
ja sowas, hab ich doch komplett vergessen.

aber seit wann kriegt man bei 3 reparaturen am gleichen teil ein neues gerät - steht das irgendwo? ist das gesetzlich verankert?
 
Ich kenne den genauen Text des Gewährleistungsgesetzes jetzt gerade nicht. Grob steht da aber drinn, dass man nach 2 missglückten Reparaturversuchen durch den Hersteller das Gerät umtauschen oder das Geld zurück verlangen kann (innerhalb der Gewährleistungszeit von 2 Jahren).

Gruß jstangi
 
Zuletzt bearbeitet:
.. so hier noch der genaue Text:

Der Händler darf einen Mangel zwei Mal nachbessern (vgl. § 440 BGB neue Fassung). Wenn das nicht gelingt, gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder dem Verhalten des Verkäufers etwas anderes ergibt. Der Kunde kann nach dem fehlschlagen der Nachbesserung dann Preisminderung (gem. 441 BGB neue Fassung) oder Rücktritt vom Kauf (vgl. §§ 323, 326 Abs.1 Satz 3 BGB neue Fassung) verlangen.

Gruß jstangi

(siehe auch hier:
http://www.macuser.de/forum/archive/index.php/t-85986.html)
 
Das Wichtigste aus dem verlinkten Forum wurde allerdings für diesen konkreten Fall unterschlagen, nämlich dass wir uns nicht innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf befinden, sondern weit darüber. Daher hier das vollständige Zitat:

Gewährleistung: 2 Jahre

innerhalb der ersten 6 Monate wird der MAC kostenfrei repariert. Das mit dem "nachbessern" ist oben etwas missverständlich erklärt. Auch in den ersten 6 Monaten darf der Händler nachbessern. Ich gehe mal davon aus, dass die Sache dann erledigt ist. Wenn nicht wird noch ein zweites mal nachgebessert. Danach könnt ihr eine Preisminderung oder Rücktritt v. Kaufvertrag verlangen.

Nach den 6 Monaten müsst ihr beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
 
also meine daten habe ich nun gesichert....die mainboardnummer habe ich leider nicht...

es ist definitiv fakt, wenn 3 mal derselbe fehler auftritt, dass man dann die wahl zwischen geld zurücl oder neues gerät hat...wo auch immer das stehen mag...ich habe die zusicherung!
wobei ich ja befürchte, dass es dazu nicht kommen wird, weil sie das mainboard nr. 3 vertuschen...mal abwarten...morgen wird er eingeschickt...
 
.. wenn der erste Mainboard-Tausch innerhalb der ersten 6 Monate erfolgt ist, gibt es kein Problem zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Im Gesetz steht nicht, dass der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate behoben werden muss, daher ist es jetzt unerheblich, ob das Gerät älter als 6 Monate ist.

Gruß jstangi
 
zusicherung von: hotline (ich weiß, dass das nicht viel zählt)...aber der chef von unserem aldi und der chef des servicebereiches haben mir das beide bestätigt....beim 2. defektem mainboard habe ich so ärger gemacht und gesagt, dass ich ein neues gerät möchte, dass der chef gesagt hat, ich soll einfach hoffen, dass es jetzt nochmals kaputt geht...
 

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