ASUS EEE - "Feuchtigkeitsschaden" ohne Schaden/Gewährleistungsausschluss

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Blondix84

Forum Benutzer
Hallo!

Ich habe seit einem Jahr einen ASUS EEE 1000H mit W-XP. Das Teil an sich ist nett, aber ich habe momentan Stress mit dem ASUS-Support wegen einer Gewährleistungssache.

Die Akkulaufzeit wurde beim Kauf mit knapp 7 Stunden deklariert. Kein Problem, war auch die ersten Wochen so. Nur nach und nach wurde der Akku leistungsschwächer und zuletzt hat er nur noch bis 3:45 Stunden vollgeladen, das wars. Im Grunde kein Problem für mich, damit könnte ich ja leben. Aber dann ist mir Mitte Dezember die Taste "J" einfach so abgebrochen. Keine unsachgemäße Behandlung oder so, ganz normaler Umgang mit der Tastatur.

Da es sich ohne Taste "J" schlecht schreiben lässt, habe ich das Teil an Arvato (Reparaturservice von ASUS) geschickt. Dort wurde mir prompt geantwortet, dass das keine Gewährleitung sei, da ein Feuchtigkeitsschaden vorläge.

Es ist mir ein Rätsel, was eine abgebrochene Taste und ein leistungsschwacher Akku mit Feuchtigkeitsschaden gemeinsam hat (vielleicht habe ich in Physik ja geschlafen), aber damit wird die Reparatur nur gegen Taler gemacht.

Nun meine Frage: Kann ein PC-Hersteller sämtliche Gewährleistungsansprüche fallen lassen, weil im PC ein (zu keinem Fehler führender) Feuchtigkeitsschaden entdeckt wurde? Hattet ihr soetwas auch schonmal?

Bitte teilt mir eure Meinungen dazu mit, ich bin bei ASUS und Arvato mit meinem Latein am Ende. Ich schreibe x-Mails hin und her, aber alles dreht sich im Kreis...

Grüße

Blondi
 
Dass ein Akku nach einem Jahr nur noch 50% seiner Ursprungsleistung erreicht, liegt durchaus im Rahmen des Möglichen.

Aber den Zusammenhang zwischen einem evtl. Feuchtigsschaden und einer abgebrochenen Taste kann ich auch nicht nachvollziehen. Hier würde ich in jedem Fall auf mein Recht bestehen.
 
@robert

Hallo,

danke für deine Antwort.

Tja das mit dem Recht ist so eine Sache. Deren Philosophie lautet "Feuchtigkeit im Inneren des Geräts gefunden = Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche". Das ist ja gerade das Ding, das mich so beschäftigt/aufregt! Das ist doch (sorry!) Volksverarschung! :mad: Du glaubst echt nicht, was ich schon hin- und hergeschrieben habe mit den Vögeln. Die lassen da nicht mit sich reden, da kann ich argumentieren und physikalische Gesetze darlegen soviel ich will... :(
 
Wäre interessant, den Schriftwechsel in seinen wichtigsten Auszügen mal darzulegen.

Hats Du schon einmal daran gedacht, die c't-Redaktion "Vorsicht Kunde" mit diesem Fall zu kontaktieren?
 
@robert

ich werde Auszüge aus den E-Mails nachher mal hier reinkopieren.

Nee die Idee ist mir noch nicht in den Sinn gekommen, ist aber ein guter Hinweis... Ich gucke mal heute Abend was ich da noch bewegen kann, ASUS ist mir jetzt noch eine Antwort auf eine E-Mail schuldig. Ich warte die Antwort mal ab und dann setze ich noch mehr in Bewegung. Das grenzt ja eine einem Skandal ;) Nein Scherz bei Seite, es ist wirklich ärgerlich für mich. Naja und ggf. auch für andere die die gleichen Scherzchen mitmachen müssen bei ASUS.
 
wer sagt denn, daß das "Abbrechen" der Taste (was immer ich mir darunter genau vorzustellen habe) wirklich nichts mit Flüssigkeitseinbruch zu tun haben muss!?

Kannst Du das ausschliessen?
 
Asus ist seit Jahren immer mal wieder Thema von "Vorsicht Kunde" bei der C'T.
Schade dass sich trotz übelster Publicity nix ändert. Bleibt zu sagen: Wer billigst kauft, kauft 2x.
 
@Brunolp12

Hallo,

danke für deine Antwort.

Abbruch = tatsächlicher Abbruch = Taste hat sich vom Netbook gelöst = Taste nicht mehr am Netbook vorhanden = "Halterungs-Clips" unter der Taste weggebrochen. Ist das verständlich dargestellt? :)

Also mal kurz zur Physik: Kunststoff wird durch Wärme oder Kälte beeinflusst, aber jedoch NIE durch Flüssigkeit! Das ist Physik, das habe ich mir leider nicht ausgedacht. Ein Bruch (den man im übrigen unter der Tast als solchen erkennen kann) kann also NIE dadurch entstanden sein.
 
@2k5.lexi

Hallo,

auch dir danke ich für deinen Beitrag.

Ja billig kaufen = doppelt kaufen stimmt wohl in diesem Fall mal wieder... Ich wollte einfach nur ein kleines, handliches Teil das ich immer mittragen kann ohne halben Reisekoffer dabei zu haben. Tja, zu früh gefreut...

Der nächste wird wohl doch ein Apple werden!
 
Es geht nicht um den Preis, sondern die Firmenpolitik.

Und bei manch anderem Hersteller bist du halt 50€ teurer unterwegs, aber kannst dir dafür sicher sein dass sie zwischen mechanischem und elektrischen schaden unterscheiden können und das genauso auch abwickeln...

PS: Apple ist da kein bischen besser als Asus, bei denen bekommst du einen Knebelvertrag unter die Nase gehalten. Da steht drin: Klappe halten und Gerät reparieren oder klappe aufmachen und auf dem Defekt sitzen bleiben.

Hier der Link zu der Knebelvertrag-Meldung
Explodierter iPod: Knebelvertrag statt Geld zurück - WinFuture.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Abbruch = tatsächlicher Abbruch = Taste hat sich vom Netbook gelöst = Taste nicht mehr am Netbook vorhanden = "Halterungs-Clips" unter der Taste weggebrochen. Ist das verständlich dargestellt?
ich dachte, daß die "Flüssigkeit" vllt. ein klebriges Getränk gewesen sein könnte, wodurch evtl. die Taste verkantet und dann blöd aus der Führung gerät...
"brechen" kann umgangssprachlich so ziemlich alles bedeuten, ob wirklich das Material aufgibt oder sich einfach was löst und wieder eingesetzt werden könnte, das ist damit ja nicht unbedingt gesagt.

Also mal kurz zur Physik: Kunststoff wird durch Wärme oder Kälte beeinflusst, aber jedoch NIE durch Flüssigkeit!
Das mit der Physik bringt uns nicht weiter (außerdem ist Deine Erklärung auch noch falsch, ich kann Dir einen Haufen Flüssigkeiten nennen, die Kunststoff beeinflussen)

nichtsdestotrotz:
Wenn Du selbst einen Flüssigkeits-Einfluß ausschliesst, dann stellt sich denen wohl erst Recht die Frage:
Welche rohen Kräfte haben denn auf die Taste gewirkt?! Oder gibts da sowas wie Materialfehler?

Wenn die Flüssigkeit natürlich weit und breit nicht in der Nähe der Tasten eingedrungen war, dann riecht das nach Prinzipienreiterei von Asus.
 
@Brunolp12

Naja, Flüssigkeit ist das was man in einem normalen Haushalt unter Flüssigkeit versteht (vornehmlich Wasser usw). Ich meine keine Chemikalien die ätzend wirken o.ä., das wäre ja auch hohl soetwas als Gewährleistungsfehler geltend zu machen. Von daher möchte ich das mit der Physik und der Flüssigkeit nicht näher erläutern, das ist auch nicht der springende Punkt. Jeder weiss ja nun was jetzt gemeint ist oder!? Also war das mit der Flüssigkeit keine falsche Erklärung... ;)

Ja nun, welche Kräfte es auch immer waren... Fakt ist, dass die olle Taste ab ist und ich nun in die Röhre gucke was die Reparatur angeht. Es ist einfach ein Unding von ASUS alle Gewährleistungspflichten von sich zu wehren, nur weil Flüssigkeit entdeckt wurde, die allerdings zu keinerlei Fehlern im Inneren führt (ich habe zumindest keine festgestellt und auch keine deklariert). Das stinkt nach Abzocke, nur weiss ich einfach nicht was ich da machen soll. Ich habe wirklich so viel hin und her geschrieben, die bleiben auf ihrem Standpunkt stehen und da lassen die auch nicht mit sich diskutieren.

Deswegen ja mein Posting hier, wie soll ich mich wehren??? :eek:
 
Ausschnitte E-Mail-Verkehr

ich:
Fehlerbeschreibung - Die Taste J hat sich gelöst und lässt sich nicht wieder befestigen. Ebenso ist Akkulaufzeit reduziert auf ca. 3 Stunden. Am Anfang war es fast die doppelte Laufzeit ...ca. 6 Stunden....

Arvato:
Kostenvorschlag - Grund: Feuchtigkeitsschaden! Durch die o.g. Fremdeinwirkung kann das Gerät nicht auf Garantie repariert werden (meine Anm.: Garantie ist keine Gewährleistung, aber nun gut!). Dies sind Vorgaben laut Hersteller und Vertragspartner, nach deren Anweisung die Geräte geprüft werden.
Optionen: 1. Gerät reparieren = 53,15 EUR (Anm.: was genau repariert wird geht nicht aus dem Kostenvorschlag hervor!)
2. Gerät unrepariert zurück = 21,30 EUR
3. kostenlos Gerät entsorgen (Anm.: momentan meine Tendenz!)

ich:
angerufen bei ASUS, danach dieses Schreiben an Arvato:
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 21.12.2009 wähle ich KEINE der von Ihnen aufgezählten Möglichkeiten. Der Grund hierfür ist, dass ich heute (05.01.2010) mit Herrn xxx von ASUS telefoniert habe und die laut seiner Aussage heute endende Frist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird. Bitte schicken Sie das Gerät NICHT unrepariert zurück, solange der Fall seitens ASUS noch nicht abschließend geklärt ist. Die Prüfung des Falls durch ASUS dauert nach eigener Angabe ca. 48 Stunden.

Arvato:
Wir haben die Rückmeldefrist bis zum 22.01.2010 verlängert.Wir haben die Rückmeldefrist bis zum 22.01.2010 verlängert.

ich:
da die 48-Stunden-Rückmeldung von ASUS nicht erfolgte, wende ich mich nun wieder an Sie. Haben Sie eine Info bekommen bezüglich des Statuses/der Reparatur? Da ich vom 24.-30.01.2010 wegen Urlaub nicht erreichbar bin, würde ich gern vorher Bescheid wissen wie es weitergeht. Außerdem benötige ich mein Netbook beruflich wieder, mittlerweile ist das Gerät über einen Monat "unterwegs".

Arvato:
bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir bis heute keine Information bzgl. der weiteren Abwicklung Ihres Asus PC seitens Asus erhalten haben.

Wir haben die Rücksendefrist zum o. g. Kostenvoranschlag bis zum 05.02.10 verlängert.
Bitte teilen Sie uns bis dahin mit, wie mit Ihrer Einsendung weiter verfahren werden soll, da wir Ihren Auftrag sonst nicht bearbeiten können und Ihnen das Gerät unrepariert retournieren werden. Vielen Dank.

ich an ASUS:
wie Sie dem u. a. Schriftverkehr entnehmen können, hängt mein
> Reparaturauftrag "in
> der Luft". Sie wollten mir innerhalb von 48-Stunden Nachricht geben
> (Frist beginnend
> ab 05.01.2010!), dieses erfolgte jedoch bis heute nicht, weder bei mir
> erfolgte eine
> Statusmeldung, noch bei Arvato. Arvato wird mir mein Netbook
> kostenpflichtig und
> unrepariert am 05.02.2010 zurücksenden, wenn von Ihnen keine Nachricht
> erfolgt.
>
> Ich habe seit nunmehr über 1,5 Monaten keinen PC mehr, es wäre schön,
> wenn
> endlich Bewegung in die Sache käme. Wie würden Sie als Kunde reagieren,
> wenn
> Ihnen so ein "Service" bzw. Gewährleistungsanspruch vorenthalten werden
> würde?
> Ich bitte Sie darum, sich so schnell wie möglich dieser Sache
> anzunehmen, vielen
> Dank!

ASUS:
danke für ihre Anfrage, im Anhang finden Sie ein Foto vom Schaden, da dies kein Schaden ist der Durch die Garantie abgedeckt wird, bleibt der Kostenvoranschlag bestehen.

ich:
Was genau wird denn repariert bzw. durch den Kostenvorschlag abgedeckt? Die durch den "Feuchtigkeitsschaden" verursachte abgebrochene Taste J oder durch den "Feuchtigkeitsschaden" verursachte Leistungsarmut des Akkus? Oder wird nur der Feuchtigkeitsschaden repariert, der zu keinerlei Fehlern führt? Und wie verbindlich bzw. genau ist der Kostenvorschlag? Mit wieviel Mehrkosten darf ich denn rechnen?

ASUS:
getauscht werden müssen diese Teile:

ASUSPC/1000-6A TOP CASE ASSY
ASUSPC/KEYBOARD 1000 (GE/GA) W/MS (WH)

Alle anderen Fehler die nicht im zusammenhang damit stehen werden auch behoben, aber auf dem KVA nicht aufgeführt.

Die Kosten auf dem KV sind verbindlich und ändern sich normalerweise nicht.

ich:
an euch: was soll ich tun???
 

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Du redest von Gewährleistung, Asus/Arvato von Garantie. Sicher, dass diese die richtigen Ansprechpartner für Deine Gewährleistungsansprüche sind?

Ansonsten würde ich mir schon überlegen, ob ich für 55,- Euro (evtl. zzgl. MwSt.) hier mit "schwereren Geschützen" aufwarten würde. Aber die c't kannst Du natürlich gänzlich unabhängig davon kontaktieren.
 
@robert

Also für mich ist das eine Gewährleistungsgarantie nach BGB die bei einem Kaufvertrag zustande kommt. Ich habe auch auf Gewährleistung plädiert, die drehen aber die (freiwillige) Garantie draus. Soll ich darauf nochmal rumreiten bei ASUS?

Mal davon abgesehen, dass ich die Seite des Supports von ASUS absolut undurchsichtig finde, habe ich alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich habe auf der Seite von ASUS das Formular ausgefüllt, Fehler beschrieben, das Ding zur Post gebracht und den Rest habe ich ja bereits beschrieben. :confused:

Es geht mir nicht um das Geld, sondern um mein Recht als Kunde...
 
Ist denn Asus/Arvato der richtige Anspruchsgegner? Gewährleistungsrechte musst Du gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
 
@robert

ich habe eben beim Verkäufer angerufen und mich da nochmal vergewissert. Dass ich das Teil der Einfachheit halber direkt zu ASUS geschickt habe, ist vollkommen ok, es muss nicht immer der Umweg über den Verkäufer gemacht werden. Dafür gibt es ja auch wie z. B. bei LG die Möglichkeit des Pickup&Return.

Nur meinte der gute Herr "Verkäufer" dass es absolut hoffnungslos ist, einen Abbruch einer Taste als Gewährleistungs- oder Garantiefall zu machen. Erst meinte er "rohe Gewalteinwirkung" und als ich gesagt habe, dass mein Partner das gleiche Teil hat und seine Tastatur auch desöfteren klemmt, meinte er "was erwarten Sie bei dem Preis". Eigenartige Argumentation. Sorry, da fällt mir nix mehr ein, das sind Ausreden. Die wissen ganz genau was für einen Schrott die verkaufen...

Naja, ASUS hat mich jedenfall für immer als Kunden verloren und eine Weiterempfehlung von mir wird es auch nicht geben.

Tja was bleibt? Die gute alte Schreibmaschine und der Verzicht auf das Internet ;) Nein natürlich nicht. Nur weiss ich nicht, welchen Klumpen ich mir demnächst holen werde. Ich boykottiere ASUS jetzt, das Ding geht unter den Hammer oder ich verschleudere das Teil für einen Appel und ein Ei (sofern es überhaupt Käufer dafür geben wird).
 
Kann ich voll und ganz verstehen. Das würd ich auch nicht mit mir als Kunde machen lassen. Hatte vor etwa einem jahr auch noch einen EEE-PC und da hat auch die Pfeil-rechts-Taste geklemmt. Man kann einfach keine gute Qualität und auch keinen perfekten Service erwarten bei den Schleuderpreisen, zu den Netbooks mittlerweile verkauft werden. :rolleyes:
 
ich habe eben beim Verkäufer angerufen und mich da nochmal vergewissert. Dass ich das Teil der Einfachheit halber direkt zu ASUS geschickt habe, ist vollkommen ok, es muss nicht immer der Umweg über den Verkäufer gemacht werden. [...]
Dass der Verkäufer so was sagt ist klar, denn als Käufer verzichtest Du damit erst einmal auf Deine Gewährleistungsrechte. Somit ist Asus/Arvato fein raus, denn diese müssen Dir gegenüber höchstens Verpflichtungen aus der Herstellergarantie erfüllen.

[...] Nur meinte der gute Herr "Verkäufer" dass es absolut hoffnungslos ist, einen Abbruch einer Taste als Gewährleistungs- oder Garantiefall zu machen. [...]
Das Problem wird eher der Nachweis des Bestehens des Mangels bei Kauf der Sache sein, denn Du hast das Gerät schon länger als sechs Monate in Deinem Besitz.

[...] Naja, ASUS hat mich jedenfall für immer als Kunden verloren und eine Weiterempfehlung von mir wird es auch nicht geben. [...]
Das kann ich gut verstehen.

Bei meinem Dell D830 ist mir nach über zwei Jahren mal beim Tippen eine Taste aus der Tastatur geflogen - nichts dramatisches, war auch nichts gebrochen. Dennoch hat mir Dell innerhalb von knapp 16 Stunden ohne jegliche Diskussion oder Nachfrage eine Ersatztastatur zukommen lassen.
 
@lolli11

Danke für deinen Eintrag!

Gut zu hören (lesen), dass auch andere Probleme mit dem Klumpen Schrott Probleme haben. Ich dachte schon, dass ich mal wieder ein Montagsmodell erwischt habe und den schlechten Service gratis dazu. ;)
 
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