Batterie entfernen bei Fs315H

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NackteElfe

Forum Benutzer
Ich weiß ja nicht ob jemand anderes noch dieses Problem hat, aber ich bekomm die Batterie einfach nicht mehr aus meinem Notebook heraus, im 415M Meiner Mutter kann ich ohne weiteres durch löses des Locks und drücken der Realeasetaste den Akku entfernen bei mir jedoch verkeilt sich das Ding immer wieder... Hat jemand ein ähnliches Problem?

(zwei seltsame Fragen in kürztester Zeit von mir... ;))
 
HI,

das Problem ist wohl eher nicht so häufig, eher gar nicht.
Normalerweise sitzt der Akku nie 100% fest im Akkuschacht, selbst im verriegelten Zustand hat man noch "Spiel".
Daher meine Frage - hast du irgendwas unterlegt, um den Akku zu stabilisieren, also so das er fester sitzt?

Thorsten
 
Nope garnix... Spiel hat der Akku auch. Wenn ich den Lock löse kann ich ihn ungefähr 5mm herausziehen und dann blockiert der. Das irritiert mich ja so sehr. Wenn der bombenfest sitzen würde wär ja alles klar aber so macht das sehr wenig sinn....
 
Ok hab das Problem "gelöst" (haha, kleines Wortspiel am Rande)
Der Zurückhaltemechanismus unter dem Releaseknopf ist defekt. Die Klammer ist schlicht und einfach nicht mit dem Releaseschieber verbunden gewesen. Als ich mit einer kleinen Metalscheibe das Ding reingeschoben hab gings. Jetzt natürlich wieder meine übliche Frage: Is das Garantie drauf? Denn als der Akku dann draussen war ist das lose Teil natürlich direkt rausgefallen. Ich kanns wieder einsetzen aber das ist ja nicht der Sinn der Sache.
 
Das Einfachste, um die Frage zu beantworten, ist wohl ein Anruf bei der Vaio-Hotline. ;)
 
Normal sollte Garantie drauf sein - aber was ist heutzutage noch normal?
Daher kann ich dir Schripsis Tip nur empfehlen.

Auch wäre es sinnvoll, beim Anruf sachlich zu bleiben und auf das Verständnis des Hotliners zu hoffen - die sitzen in diesem Fall am längeren Hebel.

Thorsten
 
Yeah werd ich dann machen. Werde ohnehin nie ausfallend. ;) Ich bin leider noch in Amerika und muss deshalb damit noch was warten. Vielen Dank auf jeden Fall.
 
NackteElfe schrieb:
Yeah werd ich dann machen. Werde ohnehin nie ausfallend. ;) Ich bin leider noch in Amerika und muss deshalb damit noch was warten. Vielen Dank auf jeden Fall.

Vielleicht denkst du nach dem Gespräch mit der Hotline an uns und berichtest uns über deine Erfahrung bzw. ob das nun unter Garantie fällt.

Thorsten
 
So, ich bin wieder im Lande und habe gerade mit der Supporthotline gesprochen und der Herr am Telefon meinte zu mir dass auf Batterieren grundsätzlich keine Garantie gegeben wird und auf "physical damage" sowieso nicht. In den ersten 30 Tagen hätte man da je nachdem noch chancen aber nicht nach 3 Monaten... :eek:
 
HI,

kaum zu glauben, aber es scheint wahr zu sein.
Hier im Forum hiess es schon desöfteren, dass man auf den Akku sechs Monate Garantie hat - aber in der c`t 6/06 wurde geschrieben, dass Sony auf die Akkus grundsätzlich keine Garantie gibt.

Dennoch würde ich darauf beharren, denn du hast kein Problem mit dem Akku sondern ein Passungsproblem bzw. ein Befestigungsproblem.

Thorsten
 
Das ist mir auch neu. Normalerweise sind 6 Monate durchaus üblich. Gerade wenn man sich mal überlegt, daß ein lang ausdauernder Original-Akku bis zu 400€ kostet ist das schon etwas schwach...

Aber wie sieht es denn mit einer Abwicklung über die gesetzliche Gewährleistung aus?Gem. § 476 BGB muss der Verbraucher bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist.

Die Frage ist also, ob der Akku nicht evtl. schon von Anfang an nicht zu lösen war. Andererseits wundert mich, daß bei der vorliegenden Fehlfunktion auf den Akku verwiesen wird. Man könnte ja genausogut sagen, daß Akku funktioniert noch (im Sinne von auf- und entladen), nur das Gehäuse (mit 24 Monaten Garantie), welches den Akku hält ist defekt
 
Zuletzt bearbeitet:
HI,

Paragraphen hin, Paragraphen her.
Wenn Sony von vorne herein die Akkus aus der Garantie / Gewährleistung nimmt, hat man wohl kaum eine Chance, den Akku ersetzt zu bekommen.
Ich würde aber dennoch einen Anruf starten, denn der Akku ist in seiner Funktion als Akku in Ordnung - es gibt ein Problem mit dem Einbau. Sollte dies nichts bringen, dann den schriftlichen Weg nehmen.

Thorsten
 
Naja "aus der Gewährleistung nehmen" kann Sony nichts, da diese generell gilt. Aber über den von uns beiden beschriebenen Weg, das Ganze nicht als Akkuproblem sondern als Problem des Geräts zu betrachten müsste es eigentlich funktionieren...
 
Vielleicht war der Akku ja nie in der Gewährleistung / Garantie drin?

Selbst bei Handys ist dies nicht immer der Fall, einzig Vodafone bietet bei uns in Deutschland zwei Jahre Garantie auf das Gerät - sogar auf den Akku.

Thorsten
 
Wie gesagt, beim Kaufvertrag zwischen Kaufmann (Sony) und Privtatmann gilt IMMER die Gewährleistung. Nur der Privatverkäufer (->Ebay) kann wirksam eine Gewährleistung ausschließen. Die Garantie ist nur eine freiwillige Leistung der Verkäufer, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht.

(Das Ganze gilt für Deutschland, wie es in Österreich aussieht weiß ich nicht)
 
Nun ich habe das Laptop über meine Firma gekauft, macht das einen Unterschied? Nun ich mache dann gleich mal einen neuen Versuch.

Ich finds schon auf jeden Fall sehr heftig. Weil mein Laptop sieht immer noch wie neu aus und der Schaden im "inneren" der Batterie. Eine Rückhalteklammer ist einfach nicht richtig fest.
 
Ich glaube wenn du es über die Firma gekauft hast, gilt das nicht, aber um ganz sicher zu gehen kannst du mal nach juristischen Online-Foren suchen. Die dürfen dich zwar nicht beraten, aber wenn du denn "Fall" allgemein ohne Personenbezug formulierst geht das schon ok...
 
HI,

fehlt mir Hintergrundwissen?
Wieso soll es mit der Reklamation nicht funktionieren wenn er das Gerät über seine Firma gekauft hat?

Thorsten
 
Äh sorry ich hab mich etwas ungenau ausgedrückt. Das Nichtfunktionieren bezog sich nicht darauf, daß Reklamation für Firmenkunden nicht möglich sei. Ich wollte damit sagen, daß die gesetzliche Gewährleistung, auf die er sich wie besprochen, aufgrund der fehlenden Garantie des Akkus, berufen könnte nur bei Privatkäufen greift (soweit ich informiert bin!). Und wenn er das Notebook über die Firma bezogen hat, gilt das nicht mehr als Privatkauf.
Falls er das Problem wie vorgeschlagen über die Garantie des eigentlichen Notebooks abwickeln will, gilt das natürlich auch nicht.
 

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