Frage zu Rücksendung von Notebooks innerhalb 14 Tage

E

embee15

Forum Benutzer
Hallo,

bin zwar aus Deutschland aber ich glaube das ist rechtlich in Ö genauso:

Ich kann ja etwas, was ich übers Internet bestellt habe innerhalb 14 Tage zurückschicken.

Wie ist das mit Notebooks? Kann ich das Notebook wirklich 14 Tage lang voll ausprobieren, Programme installieren usw. und dann doch noch zurückschicken?

Oder ist das Notebook bereits mit dem ersten Einschalten "gebraucht", weil sich irgendwas schon automatisch installiert?

Grundsätzlich kann ich ja nur Ware im Neuzustand innerhalb 14 Tagen zurückschicken.

In meinem Fall geht es darum, ein glänzendes Dell-Display in Ruhe auszuprobieren.

Danke für Eure Antworten,

embee
 
Hallo,

das Gerät vorsichtig auspacken und einschalten zum Testen der Tastatur, Touchpad und des Bildschirms ist in Ordnung. Das Gerät sollte aber wieder so eingepackt werden, wie du es bekommen hast und 1 oder 2 Tage später wieder zurückgeschickt werden. Hier sollte es keinen Abschlag geben.

Alles andere kann schon einen Abschlag zur Folge haben.
Ist auch verständlich, denn kein Händler kann es sich leisten solche Rückläufer als Gebraucht -oder Demogerät zu verkaufen. Solche Geräte werden natürlich wieder als Neugerät geliefert.

In deinem Fall dürfte es aber recht einfach sein zu erkennen, ob dir ein glänzendes Display gefällt oder nicht.

mfg
 
Ist es denn nicht so, daß sich beim ersten Einschalten erst mal Windows fertig installiert, ein User angelegt wird oder so?

Ich hatte mal einen Fujitsu Siemens gekauft, der wollte beim ersten Einschalten erst mal die Seriennummer wissen und ich denke damit hat sich die Lizent verbraten.
 
ich hatte auch nen neues notebook (acer 5653wlmi) hier und das wegen pixelfehler weggeschickt, hab das geld zurueckbekommen, ohne abschlag ;)

und das obwohl ich da schon allerhand zeugs drauf installiert und eine partition umformatiert hatte. nur leider hab ich dann erst den pixelfehler gesehn, haett mir auch eher auffallen koennen. naja ich hab dann einfach die eine partition so formartiert wie sie war, und mit der mitgelieferten backupcd windwos in den auslieferungszustand versetzt, einma notebook angemacht, um zu guggen ob das alles so aussieht wie beim allerersten start, dann nochma backup drueber (weil ich nicht einfach so ausmachen wollte, und win dann beim naechsten start n fehler ausgibt) und dann verpackt und ohne grundangabe zurueckgesendet.
hab dann schon gedacht ob ich nur nen teil vom geld zurueckbekomm, weil ich ja soviel schon veraendert hatte, aber hab alles inkl. versandkosten erstattet bekommen :D
ich musste allerdings keinen key oder so eingeben, kA wie das bei anderen herstellern ist, zur not kannst du die ja ne bootcd brennen und die beim ersten start reintun, da merkt dann keiner was von, und testen musst du es ja koennen.

kommt also drauf an wo man bestellt und wieviel man aendert, grundsaetzlich kann nen verkaeufer da abschlag verlangen wenn du das so benutzt, als waers dein eigentum und dann sagst "och ne gefaellt mir doch nicht", da koennt ja jeder kommen und sich nen notebook quasi fuer 14tage "mieten" :D
 
Man könnte zur Not ja auch von einer Knoppix-CD booten.
 
Diabolus schrieb:
hab dann schon gedacht ob ich nur nen teil vom geld zurueckbekomm, weil ich ja soviel schon veraendert hatte, aber hab alles inkl. versandkosten erstattet bekommen

Ist der Händler eigentlich rechtlich verpflichtet auch die Versandkosten zu erstatten?
 
Nein, dies ist wenn dann Kulanz. Der Händler muss die Versandkosten nur tragen, wenn der Wert des gekauften Produkts nicht höher als 40 € (ob Brutto oder Netto, weiß ich auch nicht) ist. Alles was drüber ist, also jedes Notebook musst der Käufer den Versand zahlen.
 
Ich kenn das genau umgekehrt. Alles unter 40 Euro muss man Versand selbst zahlen, bei allem drüber zahlt der Händler (War damals mal gesetzliche Pflicht, wurde aber durch ein neues EU-Gesetz ersetzt, und nun ist glaube ich, weiß es aber nicht sicher, vom Händler überhaupt in keinem Fall mehr Versandkosten für Rücksendung zu tragen, egal ob nun Warenwert über oder unter 40 Euro!?)

EDIT:
Gerade gefunden:
www.haerting.de schrieb:
FAQ Fernabsatzgesetz

Wer trägt die Kosten der Rücksendung von Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts?

Der Gesetzgeber hat diese Frage - erneut - neu geregelt. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen. Doch können dem Verbraucher diese Kosten vertraglich auferlegt werden, wenn
1. der Wert der zurückgesendeten Ware 40 Euro nicht übersteigt oder
2. bei einem höheren Preis der Ware der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.
Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss stets der Unternehmer die Rücksendekosten übernehmen.

Also, bei allen Waren unter 40 Euro kann der Verkäufer dem Käufer die Rücksendekosten komplett auferlegen, wenn dies vorher vertraglich festgelegt wurde (beispielsweise durch die AGB).
Verdammt, hätte ich das vorher gewusst hätte ich schon viele Euros sparen können ;) Die Webshops behalten diese Info gerne für sich.

EDIT2:
Das habe ich gerade auch noch gefunden:

Ein gewerblicher VK MUSS auch unfreie Sendungen annehmen, selbst wenn er dies in seinen AGBs ausschliesst. Ich hatte dies nämlich so in meiner Widerrufsbelehrung und in meinen AGBs stehen, wurde aber von der WBZ für 189,00 € eines besseren belehrt. Verweigert der VK die Rücknahme eines unfrei gesendeten Paketes macht er sich strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, dann hab ich mich da wohl geteuscht.
 
.. zum Testen:
Es gibt doch normal immer eine Möglichkeit, das Gerät in den Auslieferugszustand zurückzusetzen (Recovery-CD, Pecovery-Partition). Dann erzeugt man den Zustand, den das Gerät vor dem ersten Einschalten hatte. Beim meinem Sony funktioniert das. Must Dich mal erkundigen (hier im Forum) ob das bei dem von dir gewählten Modell auch so funktioniert.

Gruß jstangi
 

Ähnliche Themen

Dell Laptop Studio 1555 Rücksendung - Frage

Review: Sony Vaio VPC-Z12

Brauche Hilfe bzgl. Medion 96790 oder Dell Vostro 1510?

Dell Latitude E6400: Erfahrungsbericht

Asus Notebook und Windows 7

Zurück
Oben