"Gaming" Notebook bis 900 Euro

Könntest du mir kurz (und "normales" Deutsch) erkären, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist?

Dann werde ich höchstwarscheinlich das mySN MG6 nehmen.

Noch eine Frage: Ist die NVIDIA GeForce 9600M GT GDDR3 RAM 512MB
der ATI Mobility Radeon HD4650 GDDR3 RAM 512MB
vorzuziehen???
 
Sehr Gut.

Hätte ein Notebook mit der GeForce 9600M GT 512MB GDDR3 RAM
und einem Intel Core 2 Duo P8600 (2x 2,4GHz, 1066MHz FSB)

mehr "Power"

als eins mit der ATI Mobility Radeon HD4650 512MB GDDR3 RAM
und Intel Core 2 Duo T6400 (2x 2,0GHz, 800MHz FSB)

(Beide 4GB RAm, etc. alles gleich un so...)
???????


Vielen Dank jetzt schon mal für eure Antworten, is echt ein super Forum, ohne dass ich mir jetzt warscheinlichen einen viel zu teuren Müll gekauft hätte ^^

MFG RAG
 
Kurz die für mich wichtigsten Dinge zusammengefasst:

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist genau gesetzlich geregelt und beträgt bei tragbaren Geräten EU-einheitlich 24 Monate ab Kaufdatum, [...] Die Gewährleistung deckt allerdings nur Fehler ab, die bereits bei Warenübergabe (also beim Zeitpunkt des Kaufs) vorhanden waren. Später auftretende Fehler (z. B. durch den Betrieb eines Geräts) sind in der Regel nicht gedeckt. In den ersten sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr: der Verkäufer müsste beweisen, dass das Produkt ohne Fehler dem Kunden übergeben wurde. Grundsätzlich wird aber bei Auftreten eines Fehlers in diesem Zeitraum davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war und daher die Gewährleistung gilt. Nach sechs Monaten gilt die normale Beweislast, das heißt, der Kunde muss beweisen, dass der Fehler bereits beim Kaufen vorhanden war. Der Hersteller hat hier nicht mehr die Pflicht, die Fehlerlosigkeit eines Produkts zu beweisen.
Wenn allerdings übermäßige Gebrauchsspuren vorhanden sind, Beschädigungen, die auf z. B. einen Sturz hindeuten, oder interne Zähler (wie sie z. B. bei verschiedenen Druckern vorhanden sind) auf eine Beanspruchung deuten lassen, die das für das jeweilige Gerät vorgesehene Maß deutlich überschreiten, kann es bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen durchaus zu Problemen kommen.
[...]
Sollte der Verkäufer zwischenzeitlich z. B. in Konkurs gegangen sein, so verfällt auch der Gewährleistungsanspruch ihm gegenüber. Hier hilft dann nur eine normalerweise vorhandene Garantie des Herstellers weiter.[...]

Garantie

Die Garantie ist eine rein freiwillige, nicht gesetzlich geregelte Zusatzleistung des Herstellers, in seltenen Fällen auch des Verkäufers. Ob eine Garantie vorhanden ist, was von ihr gedeckt ist, wie lange sie gilt, wo sie gilt und unter welchen Umständen man diese in Anspruch nehmen kann, ist in der Regel in den Garantiebedingungen niedergeschrieben, die sich im Lieferumfang so gut wie aller Markengeräte befinden.[...]
Die Garantie umfasst - wenn nichts Derartiges ausdrücklich erwähnt wird - keine selbstverursachten Schäden (siehe Punkt "Versicherungen") und kann grundsätzlich direkt beim Hersteller (meist über eine eigene Telefonhotline oder per E-Mail) geltend gemacht werden. Gegenüber der Gewährleistung ist der Vorteil der Garantie in jedem Fall, dass man ohne Beweise etc. eine Instandsetzung seines Geräts bekommt und zwar für die gesamte Dauer der Garantie. Außerdem ist es sehr viel unwahrscheinlicher, dass Sony, Acer etc. in Konkurs gehen als ein kleiner Internetshop, bei dem man die Gewährleistung in Anspruch nehmen könnte. Denn was helfen 24 Monate Gewährleistung, wenn zwei Monate nach dem Kauf der Händler plötzlich nicht mehr existiert?

[...]

Edit: Kann One denn überhaupt die Gewährleistung für Geld erweitern? Ist das rechtens?
 
Ah, vielen Dank.

Das wollte ich wissen.

OK, ihr hattet Recht, ONE is für mich gelaufen.
Viele haben zwar auch gute Erfahrungen damit gemacht, aber die Sache mit Gewährleistung und Garantie ist mir echt zu heikel, ich kann des mir nicht leisten, ein 2. Notebook zu kaufen, soviel Geld hab ich zur Konfi jetzt auch nicht bekommen ^^

MFG RAG
 
Sehr Gut.

Hätte ein Notebook mit der GeForce 9600M GT 512MB GDDR3 RAM
und einem Intel Core 2 Duo P8600 (2x 2,4GHz, 1066MHz FSB)
Oben hat vorraussichtlich mehr Power.
Beim Unteren wird die CPU vorraussichtlich die Bremse sein.
mehr "Power"

als eins mit der ATI Mobility Radeon HD4650 512MB GDDR3 RAM
und Intel Core 2 Duo T6400 (2x 2,0GHz, 800MHz FSB)
 
Hm genau das ist mein Problem...

lohnt es sich dann, bei dem mySN MG6 den Intel Core 2 Duo P8600 (2x 2,4GHz, 1066MHz FSB) dazu zu kaufen (mySN® Schenker-Notebook)??
Kostet 96,00 Euro, zusammen mit der ATI Mobility Radeon HD4650 512MB GDDR3 RAM würde das Notebook dann mehr Power haben, oder?

MFG RAG
 
Ich würde auf jeden Fall den P8600 nehmen, allein schon weil er unter Last weniger Verlustleistung (= Abwärme) verursacht
 
Naja ich würde mich auch erst garnicht in diesen Preisregionen rumschlagen, wo es relativ schwer ist, wie ich in letzter Zeit merke, ein gutes "Gaming" Notebook für den kleinen Geldbeutel zu finden, aber ich hab nunmal nicht mehr, was man mit 14Jahren auch nicht erwarten kann^^

Dann denke ich, werde ich das mySN MG6 nehmen mit dem T8600 und 4GB RAM und der HD4650.

Vielen Dank, für alles Antworten etc. ohne auch wäre ich echt aufgeschmissen !!!

MFG RAG
 
Dann denke ich, werde ich das mySN MG6 nehmen mit dem T8600 und 4GB RAM und der HD4650.

T6400 oder P8600?

Dann kauf dir doch nen Desktop, da gibts deutlich mehr Power fürs Geld.
 
SRY, ich meine natürlich P8600 ^^

Ich weiß, ich bekomm mehr Power fürs Geld beim Desktop-PC, aber ich möchte gerne mobil sein. Die Spiele, die gespielt werden, dürften nicht zu anfordernt sein, und, soweit ich gehört habe, bringt es schon einiges an Leistung.

MFG RAG
 

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