Garantie bei Notebookkauf von Privat, aus zweiter Hand

M

mh090366

Forum Newbie
wie läuft eine eventuelle garantieabwicklung bei privatkauf ab?
1. notebook ist 5 monate alt
2. kauf von privat, besitzer hat keine rechnung mehr und auch nicht die ovp
3. nb wurde noch nicht bei asus registriert

wie kann ich mir das nun vorstellen, wenn ich mich bzw. das nb bei asus registriere und in 4 monaten möchte ich eine garantie in anspruch neheme?
schau ich dann in die röhre, kann ich es überhaupt registrieren etc.?

der kauf wäre ein super schnäppchen für mich. nur halt keine rechnung. spare gegenüber neukauf einige 100€.
habe ich überhaupt als zweitbesitzer garantieansprüche?
 
Wenn der Preis deutlich unter Marktwert ist würde ich von Hehlerware ausgehen und mir das 3x überlegen.

Grundsätzlich läuft der Garantieanspruch über den Service TAG. Der ist als Aufkleber unter dem Gerät oder im Akkuschacht. Mit diesem Code solltest du den Garantiestatus erfahren können.
 
wie läuft eine eventuelle garantieabwicklung bei privatkauf ab? (...)
3. nb wurde noch nicht bei asus registriert
wie kann ich mir das nun vorstellen, wenn ich mich bzw. das nb bei asus registriere und in 4 monaten möchte ich eine garantie in anspruch neheme?
schau ich dann in die röhre, kann ich es überhaupt registrieren etc.?
2 Gründe würden mir Sorgen machen:
Geht die Registrierung ohne Angabe diverser Daten von der Rechnung?
Kann in einem späteren Garantiefall vom Hersteller nicht die Vorlage der Rechung verlangt werden?

Dazu kommt lexis Hinweis, daß der Verkauf vielleicht garnicht möglich ist, weil der Verkäufer u.U. garnicht der Eigentümer ist.
Das könnte bei Hehlerware, aber zum Beispiel auch bei Ratenkauf der Fall sein, wenn der Vorbesitzer noch nicht alle Raten beglichen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
hr braucht euch keine sorgen machen, das teil stammt aus einem nachlass.
nur findet sich halt die rechnung nicht mehr.
und über markwert kann man sich streiten.
da von dem nb schon wieder ein neues modell heraus ist.
konkret asus n73 damaliger preis ca. 1100€, jetziger 710€. nun ist aber schon das n75 raus.
 
Also einen Bon brauchst du nicht unbedingt.
Unter Juristen gilt der Kassenbeleg lediglich als Beweiserleichterung: Wer einen kaputten Fernseher zurückbringt und den Bon vorlegt, kann nicht so einfach mit der Begründung abgewimmelt werden: „Den haben Sie ja gar nicht bei uns gekauft.“ Es ist praktisch, diesen Beleg zu haben – notwendig ist er nicht.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, den Kauf nachzuweisen. So kann ein Zeuge beim Einkaufen dabei gewesen sein und den Kauf bestätigen – der Ehepartner oder die eigenen Kinder. Als glaubwürdiger gelten aber in der Regel Zeugen, die nicht verwandt oder verschwägert sind. Eine weitere Beweismöglichkeit sind Kontoauszüge: Hat der Kunde mit Maestro-Karte, Kredit- oder Kundenkarte bezahlt, wurde die Rechnung vom Konto abgebucht.

Was für den Bon gilt, gilt für die Originalverpackung erst recht. Sie dient cleveren Verkäufern als Joker, um sich vor berechtigten Ansprüchen ihrer Kunden zu drücken. Das Gesetz zwingt niemanden, zwei Jahre lang Berge von Kartons zu stapeln, um sie eventuell im Fall einer Reklamation vorlegen zu können.
Quelle: Gewährleistung - Die Tricks der Händler - Meldung - Stiftung Warentest
 

Ähnliche Themen

FAQ: Gewährleistung und Garantie

Zurück
Oben