Garantieabwicklung, Geld zurück?!

A

A.Lee

Forum Newbie
Hallo zusammen,

um direkt zum Thema zu kommen, geht es um folgende Sache:

Ich habe eine Grafikkarte vor über 2 Jahren gekauft (ASUS GeForce 8800GTS) welche vor ca. rund 1 Monat defekt war. Da ASUS 3 Jahre Garantie anbietet und die Garantieabwicklung nicht direkt vom Kunden abwickelt werden kann, ging ich zum Händler. Da dort nur 2 Jahre Garantie angeboten werden, sagte man mir das eine Bearbeitungsgebühr von 30€ anfällt, welche ich auch gezahlt habe.
Nun nach einem Monat als ich die Grafikkarte beim Händler abholte, wurde mir dort geraten das ich die 30€ auf jedenfall von ASUS zurückfordern solle.
Da dies eine Frechheit wäre und ich sonst mit meinem Anwalt drohen sollte.
Natürlich habe ich das vor, da die 30€ eigentlich total unbegründet sind und ASUS für jegliche kosten verantwortlich gemacht werden soll (da Garantie).

Nun meine frage bezieht sich auf die Art und die Formulierung der "Drohung" :eek: an ASUS.
1. Wie kann ich sowas am besten Formulieren?
2. Auf welchem Wege sollte ich das am besten durchführen? (E-Mail?, Post?, Fax?)

Hoffe ihr könnt mir helfen da ich sowas noch nie gemacht habe und nicht gleich was falsch machen will.

Ich danke im voraus für jegliche Mühe!

gruß A.Lee
 
Ähm, aber Du solltest die 30,- Euro eher vom Händler zurückfordern. Da kann doch ASUS nichts für, dass der Händler eine Bearbeitungsgbühr haben will.

Was ist denn das überhaupt für ein Händler, der seinen Kunden gegenüber eine Bearbeitungsgebühr für die Garantieabwicklung abnimmt? Der hätte mich aber zum allerletzten Mal gesehen...
 
Naja der Händler kann ja nichts dafür.

ASUS wickelt sowas nicht direkt mit dem Kunden somit ist der Kunde gezwungen zum Händler zu gehen. Da aber der Händler nichts mehr mit der Garantie zutun hat (da 2 Jahre vorüber sind) machen die sowas natürlich nicht umsonst.

ASUS ist somit von jeglichen Versandkosten befreit (schon geschickt gemacht).
 
Bevor hier wieder eine Diskussion über Garantie/Gewährleistung etc. aufbricht, empfehle ich unseren FAQ-Bereich: http://www.notebookforum.at/anleitungen-und-faq/16957-faq-gewaehrleistung-und-garantie.html

Grundsätzlich: Die Garantie ist eine freiwillige HERSTELLER-Leistung, die mit dem Händler nicht ursächlich zusammenhängt. Was die Garantie umfasst ist ebenfalls einzig und allein die Entscheidung des HERSTELLERS. Der Händler ist auch nicht verpflichtet, Leistungen außerhalb der Gewährleistung (NICHT Garantie!) mitzutragen bzw. die Garantie vom Hersteller 1:1 weiterzugeben. Entscheidend ist natürlich auch, was auf dem Kaufvertrag ("Rechnung") bzw. in den AGB (hier natürlich die Fassung zum Zeitpunkt des Kaufs) des Händlers steht.

Im schlimmsten Fall kann der Händler die Herstellergarantie komplett streichen, nur die gesetzlich bestimmte Gewährleistung als Leistungsmerkmal verkaufen - und sich somit fast gänzlich um Serviceleistungen herumschleichen.

Und er kann natürlich auch in GARANTIE- (nicht Gewährleistungs-) Fällen sowie bei ungerechtfertigten Servicefällen Gebühren für die Abwicklung erheben.

Aber ganz ehrlich: In Zeiten von massivem Wettbewerb haben solche Praktiken schon gar nichts verloren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bestimmte Paragraphen gibt, die einen Händler zur Garantieabwicklung verpflichten o.Ä., wenn vom Hersteller nur eine Abwicklung über den Händler angeboten wird und die Händler das beim Kauf der Ware wissen.
 
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bestimmte Paragraphen gibt, die einen Händler zur Garantieabwicklung verpflichten o.Ä., wenn vom Hersteller nur eine Abwicklung über den Händler angeboten wird und die Händler das beim Kauf der Ware wissen.
Nein, gibt es nicht.

Darüber hinaus wickelt der Händler ja durchaus die Garantie ab, er lässt sich das nur fürstlich entlohnen. Im Normalfall regelt das der Markt dann von alleine, indem die Kunden diesem Händler in Zukunft fern bleiben.
 
Offensichtlich ist das Thema Garantie/Gewährleistung etwas kompliziert :confused:

Ich möchte eigentlich nicht auf Details eingehen. Vom Händler, wurde mir geraten eine Beschwerdemail an ASUS zu schicken. Solch ein Fall trat schon öfter auf hieß es, er selbst habe sich schon beschwert und anschließend das Geld zurückerhalten, sobald er mit Anwalt drohte.
Ich denke schon das da etwas wahres dran ist (da ich mit dem Verkäufer gut vertraut bin) und es keinen Sinn ergeben würde mir sowas zu erzählen.

Hat jemand ne Idee, wie ich sowas am besten Formulieren kann?

gruß A.Lee

PS: Letztendlich hab ich ja nichts zu verlieren wenn ich sowas hinschicke... Versandkosten?... pff... :rolleyes:
 
[...] Ich möchte eigentlich nicht auf Details eingehen. [...]
Nun, dann wird man Dir auch nicht detailliert weiterhelfen können.

[...] Vom Händler, wurde mir geraten eine Beschwerdemail an ASUS zu schicken. [...]
Ja, damit hat er sich schön aus der Affäre geredet und den schwarzen Peter vermeintlich an Asus weitergereicht. Dass er in dem Fall eigentlich der Abzocker ist, hat er damit schön verschleiert.

Oder hat Asus in den Garantiebedingungen stehen, dass Händler ihren Kunden zur Abwicklung 30,- Euro abknöpfen müssen?

[...] Solch ein Fall trat schon öfter auf hieß es, er selbst habe sich schon beschwert und anschließend das Geld zurückerhalten, sobald er mit Anwalt drohte. [...]
Hat er sich selbst mit dem Anwalt gedroht, oder was? Da es sich um Herstellergarantie und nicht Gewährleistung handelt, kann der Hersteller schon verlangen, dass ihm die Ware frei zugestellt wird (d.h. dass der Anspruchsteller die Versandkosten zu tragen hat).

[...] Ich denke schon das da etwas wahres dran ist (da ich mit dem Verkäufer gut vertraut bin) und es keinen Sinn ergeben würde mir sowas zu erzählen. [...]
Ich würde mein Vertrauensverhältnis zu so einem Händler gründlich überdenken. Und der Sinn, Dir sowas zu erzählen? Nun, er will weiterhin nur Dein bestes - Dein Geld.

[...] PS: Letztendlich hab ich ja nichts zu verlieren wenn ich sowas hinschicke... Versandkosten?... pff... :rolleyes:
Tu was Du nicht lassen kannst - mir wäre das zu peinlich und vor allem zu schade um die Zeit.

Aber in einem Punkt stimme ich Dir zu: zu verlieren hast Du nichts.
 
[...]

Oder hat Asus in den Garantiebedingungen stehen, dass Händler ihren Kunden zur Abwicklung 30,- Euro abknöpfen müssen?

[...]

ASUS lässt eine direkte Abwicklung mit dem Kunden nicht zu, nur über den Händler heißt es. Da der Händler aber aus der Sache raus ist (2 Jahre vorüber) ist es doch klar das die dafür ne Bearbeitungsgebühr verlangen. Ich mein wer macht sowas schon umsonst, ohne daraus irgendein profit zu ziehen?
Es gibt viele Hersteller die sowas direkt mit dem Kunden abwickeln. Da ASUS dies aber NUR über den Händler macht, finde ich das der Händler wenig damit zutun hat (gut 30€ für ne Bearbeitung sind vielleicht bisschen übertrieben, aber letztendlich hat das ASUS zu verantworten)

Also versuchen werde ich es trotzdem, da wie gesagt nichts zu verlieren hab. Peinlich? Nö, wieso? Mich kennt dort keiner...
Muss ich halt schauen wo ich ne gute Formulierung herkriege, da ich selbst nicht Fit in solchen Briefen bin :eek:

Danke trotzdem an alle für die schnellen Antworten!

gruß A.Lee
 
ASUS lässt eine direkte Abwicklung mit dem Kunden nicht zu, nur über den Händler heißt es. [...]
Ja, und?

[...] Da der Händler aber aus der Sache raus ist (2 Jahre vorüber) ist es doch klar das die dafür ne Bearbeitungsgebühr verlangen. Ich mein wer macht sowas schon umsonst, ohne daraus irgendein profit zu ziehen? [...]
Jeder gute Händler, der ein Interesse an guten Kundenbeziehung hat. Wie schon gesagt: bei diesem Händler wäre ich das letzte Mal gewesen.

Übrigens ist der Händler schon nach 6 Monaten aus der Sache raus - ihm gegenüber hast Du nur Ansprüche aus Gewährleistung und nach 6 Monaten stehst Du als Anspruchsteller in der Beweispflicht.

Mal ganz abgesehen davon: die Bearbeitungsgebühr hat Dir der Händler doch hoffentlich im Voraus genannt, oder?

[...] Es gibt viele Hersteller die sowas direkt mit dem Kunden abwickeln. Da ASUS dies aber NUR über den Händler macht, finde ich das der Händler wenig damit zutun hat (gut 30€ für ne Bearbeitung sind vielleicht bisschen übertrieben, aber letztendlich hat das ASUS zu verantworten) [...]
Asus hat hier doch keine Bearbeitungsgebühr zu verantworten. Asus schaltet bei Komponenten den Händler vor, damit hier schon einmal eine Kontrollinstanz vorgeschaltet wird. Jeder gute Händler würde zum Zwecke der Kundenbindung die 4,- Euro Porto stillschweigend übernehmen.

Nochmal: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an Bedingungen - wie z.B. Abwicklung über Händler und Übernahme aller Versandkosten - binden kann.

Du hast rechtlich gegenüber Asus keinerlei über die Garantiebedingungen (die Du ja problemlos einsehen kannst) hinaus gehende Ansprüche.

Was mich aber schon wundert: warum verteidigst Du den Händler so? Für mich zieht er seine Kunden über den Tisch und lügt die auch noch schamlos an.

[...] Muss ich halt schauen wo ich ne gute Formulierung herkriege, da ich selbst nicht Fit in solchen Briefen bin :eek: [...]
Dann kannst Du es doch auf die direkte Art machen:

http://www.youtube.com/watch?v=BvrdmQh2isA schrieb:
[...] give me your jacket, your boots and your motorcycle - NOW! [...]

YouTube - Terminator Salvation: Deleted Scene

:D
 
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bestimmte Paragraphen gibt, die einen Händler zur Garantieabwicklung verpflichten o.Ä., wenn vom Hersteller nur eine Abwicklung über den Händler angeboten wird und die Händler das beim Kauf der Ware wissen.

Natürlich gibt es die, denn du hast schließlich den Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen. Viele versuchen natürlich die Schuld von sich zu weißen und alles auf den Hersteller abzuwälzen, doch so einfach ist das nicht. In Deutschland gelten mitlerweile "2 Jahre Gewährleistung", wenn der Hersteller selbst darauf nur 6 Monate gibt, ist die restliche Zeit ein Problem für den Händler. Hatte vor kurzem erst einen Fall gegen Medimax gewonnen, welche mir dann den vollen Kaufpreis zurückerstatten mussten. Es ging dabei auch um ein Asus Notebook. Bei mir war es z.B. so, dass mein Asus ohne erklärlichen Grund nach 20 Min einfach runter gefahren hat... mitten während ich einen Brief schrieb... (meine Vermutung war Hitze). Das Notebook wurde 2x eingeschickt und jedesmal als wieder da war hat es nur ein paar Tage gedauert und das gleiche Problem war wieder da. Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung, die Gerichte setzen dabei 2x voraus, damit dieses Gerät wohl offensichtlich einen Fehler nachzuweisen hat. Hab Videos gemacht, hochgefahren... nichts gemacht, Bildschirmschoner aus, so dass nur Desktop war und schwubs... 20 Min war es wieder tod. Der Händler hat auch immer versucht alle auf Asus abzuschieben, doch mit Asus habe ich keinen Vertrag, sondern mit dem Händler... die wollten das Gerät nicht zurücknehmen. Also hab ich geklagt und recht bekommen. Mir durfte nichtmal die Nutzungzeit von 1 Jahr angerechnet werden, da ich das Notebook in Summe ganze 6 Monate beim Support hatte.

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Gesegnet sein jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten! *
(* Zitat von Oscar Wilde)
Aufgrund der Rechtschreibreform leidet der Author an einer umfassenden Verwirrung. Daher sind Fehler zu entschuldigen
 
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Habe gerade mal noch ein wenig in meinen Unterlagen gewühlt und ein paar E-Mails gefunden. Kopiere ich einfach mal hier rein:

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nur der Richtigkeit halber noch die Informationen auch in schriftlicher Form. Wir werden uns strikt an das Gesetz (BGB §434, 437, 439 dadurch § 346 Absatz 2 Nr.3 voller Wertersatz) halten worin der Gesetzgeber die Sachmängel, deren Nacherfüllung und die entsprechende Rückerstattung geregelt hat. Alles andere ist Verkaufstaktik und Ansichts-, Auslegungs- und Interpretationssache.
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Da hast du schonmal ein paar § die dir weiterhelfen werden.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich gibt es die, [...]
Blödsinn - hier geht es um die Abwicklung der Herstellergarantie nach Ablauf der Gewährleistung.

[...] In Deutschland gelten mitlerweile "2 Jahre Gewährleistung", wenn der Hersteller selbst darauf nur 6 Monate gibt, ist die restliche Zeit ein Problem für den Händler. [...]
Bitte wirf nicht schon wieder Gewährleistung und Garantie in einen Topf.

Für Gewährleistungsansprüche ist immer der Verkäufer der Anspruchsgegner - nicht nur in der "restlichen Zeit".
 
stimmt, hatte das vor über 2 Jahren überlesen :D dann siehts schlecht aus :mad:

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@da83num: Ich habe oben geschrieben, man möge bitte die FAQ lesen, in der genau steht, was Gewährleistung und was Garantie bedeutet, damit hier nicht schon wieder - und das zum x-ten Mal - diese beiden Dinge verwechselt werden und Leute wieder unwissend ihren Senf lauthals dazugeben. Unterlass es bitte - der Händler kann hier verlangen, was er will, er ist gesetzlich nach über 2 Jahren zu genau nichts mehr verpflichtet!
 

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