HP DV9051ea Deckel und Displayrahmen lösen sich

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umutcuk

Forum Benutzer
Hab da folgendes Problem bei meinem Notebook. Anfangs war bei dem am linken Scharnier der linken Displayhalterung immer ein Knacken zu hören, wenn ich es auf- und zugekappt hatte.

Das Knacken ist nicht mehr da. Sondern nun löst sich an der selben Stelle / Seite der Displayrahmen vom Displaydeckel. Ich kann ihn zwar immer wieder leicht anpressen und muss vorsichtig sein beim auf und zuklappen. Jedoch ist dies ja nicht Sinn der Sache.

Ich rief bei HP an. Die teilten mir mit, dass ein derartiges Probem nicht in die Garantie fallen würde. Er bat mich aber dennoch Billder davon zu machen und eine Rechnungskopie per Mail an ihn zu schicken, da sich die Techniker das nochmal anschauen und wollte mich zurückrufen. Dies tat er dann auch und bat mich die Rechnungskopie nochmal zuzuschicken, da ich sie im MDI format gespeichert hatte und er sie in der Form nicht öffnen "dürfe". Gesagt getan. Geschickt habe ichs, jedoch blieb der Rückruf nochmal aus, obwohl er sagte "ich rufe Sie dan auch umgehend nach Erhalt wieder zurück".

Den Verkäufer www.notebooks.at habe ich dann kontaktiert um mich auf das Gewährleistungsrecht zu berufen, jedoch teilte man mir folgendes mit:

"nun Sie haben Herstellergarantie von HP auf dieses Gerät. Wenn HP feststellt, dass es sich um eine manuelle Beeinträchtigung handelt, können wir auch nichts machen. Da Sie den Mangel erst jetzt melden, mit der Info, dass er von Anfang an da war, müssen wir davon ausgehen, das dies nicht stimmt, sonst hätten Sie sich schon gleich am Anfang bezüglich dessen gemeldet.
Da Sie Händler sind, können Sie sich leider nicht auf etwaige Gewährleistungsrechte berufen, da diese für B2B Geschäfte nicht gültig sind!"

Händler bin ich zwar nicht, aber hatte das Notebook zur Nutzung in unserem Laden gekauft. Also auf Rechnung.... Fühle mich irgendwie im Stich gelassen. Das Notebook ist 4 Monate alt. :mad:

Gibt es ansonsten eine Möglichkeit diesirgendwo machen zu lassen oder sich den Displaydeckel und den Rahmen vom Display zu bestellen ? :(
 
Es stimmt soweit, dass das Gewährleistungsrecht nicht zwischen Firmen gilt.
Ich würde mal HP kontaktieren und es über die normale Garantie versuchen. Dann kannst du immer noch weitersehen.
 
bei HP rief ich ja schon an. Werde mich da morgen nochmal melden und etwas stunk machen, da ich es nicht einsehen kann, dass man sich auf Zusage nicht meldet.
 
Aja, sorry, hab ich glatt überlesen. Dann halt nicht lockerlassen.
 
Auch als Händler, hast du Garantie, auf jeden Fall die Gesetzlichen 6mon.
Außerdem betrifft der Gewähleistungsausschluß meines wissens nur Widerverkäufer.
Warum warst du eigentlich nicht gleich wieder beim Händler?
Er ist aber eigentlich auch dein Ansprechpartner, zumindest in den ersten 6mon.
ich würde zu ihm hin und ihn das Notebook auf den Tisch legen und sagen "nu mach mal"
 
ich hatte mir bei dem knacken eigentlich nichts dabei gedacht. Dachte das könne vorkommen und sei halb so wild. Gewährleistungsrecht gilt für mich nur, wenn ich als Verbraucher den Artikel gekauft hätte, jedoch nicht als Unternehmer.

Das mit dem persönlich dort hingehen gestaltet sich schwer. Ich sitze im Norden Deutschlands und der Verkäufer in Wien / Österreich :(

Was mich halt wurmt ist nichtmal so wirklich dass es jetzt "kaputt" ist, sondern vielmehr dass ich den Verkäufer weiterempfohlen hatt, selbt hier in einem Thread und jener mich dann indirekt in seiner Mail als "Lügner" darstellt, indem er sagt "Da Sie den Mangel erst jetzt melden, mit der Info, dass er von Anfang an da war, müssen wir davon ausgehen, das dies nicht stimmt, sonst hätten Sie sich schon gleich am Anfang bezüglich dessen gemeldet."

Naja...
 
Schripsi schrieb:
Es stimmt soweit, dass das Gewährleistungsrecht nicht zwischen Firmen gilt.

Das stimmt nicht.

Ein Ausschluß der Gewährleistung bei B-to-B verkäufen muß in den AGB festgehalten werden, sonst gilt auch dort die gesetzliche Gewährleistung.

Trotz alledem hat man auch als Händler anspruch auf die gesetzliche Mindestgarantie von 6 Monaten.
Und dort muß der Verkäufer beweisen das das Gerät bei der Auslieferung Mangelfrei war. Die Garantieansprüche sind auch gegen den Verkäufer zu richten und nicht an den Hersteller.
Der Verkäufer muß sich diesbezüglich seiner Regressansprüche an den Hersteller wenden.

Du kannst soger aufgrund §439 BGB verlangen das der Verkäufer das Notebook bei dir abholt, er ist nähmlich für Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zuständig.

Diesen Fall hatten wir gerade bei uns in der Firma.
 
Da es wie in jeder großen Firma auch bei HP nicht ein spezielles Postfach für jeden Mitarbeiter sondern nur große Warteschleifen gibt, kann es dauern bis die Email angekommen ist. Auf jeden Fall würde ich mal Bilder zum Support schicken und aus der "Nettigkeit" des Händlers die eigenen Schlüsse ziehen. Man sollte aber immer bedenken: Wie es in den Wald hineinruft ...
 
Bei meinem Notebook wurde dieser Defekt mehrmals auf Garantie repariert. Sollte also kein Problem sein.
 
habe heute nochmal bei HP angerufen. Sie hatten vom vorherigen anruf alle Details dort und auch die Bilder & Rechnungbekommen.

Der Mitarbeiter bat mich kurz nochmal zu warten und sagte "einen Moment bitte, ich muss die Bilder nochmal unserem Mentor zeigen". Nach einer Minute ging er wieder an den Hörer uns sagte mir zu, dass der Schaden auf Garantie repariert wird :D

Nu gehts mir besser ;)
 

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