verstanden habe ich dein posting schon, nur habe ich in meinem posting genau den fehler gemacht den ich erkären wollte. natürlich hast du recht, daß man im ersten jahr garantie hast, also "unbedingte Schadensersatzleistung"(vertraglich vereinbarte verpflichtung). im zweiten jahr dann nur die gewährleistungsplficht als "zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung" mit umgekehrter beweislastumkehr (direkt aus dem gesetz abgeleitet). da hast du meinen dreher auch richtig verbessert. vielen dank.
aber genau das führt die acpp immer noch ad absurdum. wenn das ding im zweiten jahr kaputt geht, dann entweder weil ich selber dazu beigetragen habe ( wasser über tastatur), dann sollte auch eine verlängerte garantie nicht greifen. geht das ding aber kaputt, weil es sich um einen produktionsfehler ab werk handelt, dann würde auch ohne acpp die gewährleistungspflicht gelten, sofern der der apple service partner das bestätigt. auf die durchgeführte reparatur bzw. auf das ausgetauschte ersatzteil hat man 90 tage garantie.
ich habe das ganze auch selber durchgeführt. in meinem alten macbook war in der gewährleistung (15 monate nach kauf) zum zweiten mal das logicboard ( 5 monate nach dem ersten tausch) und zum dritten mal der akku defekt ( akku hat sowieso anderes programm, das soll hier keine rolle spielen). die kosten auf der rechnung beliefen sich auf ca. 1100€. der standard student an der hotline wollte mir zunächst auch erst erklären, daß ich die selber bezahlen muß. da ich aber vom apple service partner die bestätigung hatte, daß der fehler nicht von mir verschuldet war, habe ich das ganze natürlich dann doch noch ohne eigene kosten abgewickelt bekommen.
da es beim acpp für mobile geräte keinen "pick up service" mehr gibt, sondern nur "bring in" ( selber hinbringen zum nächsten service partner) und der telefonsupport bei hardwareproblemen nie mehr als reboot, hardware test cd und pramtest macht, lohnt sich wegen der deutschen garantie und gewährleistungsregelung kein acpp.
es sei denn man ist global unterwegs, dann lohnt sich kein acpp. die normale garantie kann man nur in deutschland in anspruch nehmen ( laut apple 1st lvl support aka student an der apple hotline). wenn man allerdings mehr als die ersten 90tage einen nutzlosen telefonsupport für 40-379€ ( je nach gerät) haben möchte, dann kann man gerne zum acpp greifen.
kurze rede lange sinn, solange ich das gerät also nicht selber im zweiten jahr kaputt mache, brauche ich kein acpp, außer fürs gewissen. bei diesem statement bleibe ich aus eigener erfahrung und auch deine ausführliche erklärung über garantie/gewährleistung hat mich darin wiedermal bestärkt.
auch wenn weinachten immer nen bissl stressig ist, fühl dich nicht gleich angegriffen, denn das ist keinster weise erfolgt.