Kaufberatung Laptop 12" oder 13"

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nuuk

Forum Newbie
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Laptop.
Dieser soll ergänzend zu meinen Desktop Rechner fungieren.
Hauptsächlich will ich ihn mit in die Uni nehmen und dann damit Arbeiten (also keine Spiele). Ich weiß nicht, ob es jmd was sagt, aber das Programm Miktex (Latex), eine Textabsatzprogramm, soll drauf laufen!

Von der Größe finde ich 10" zu klein und 15" zu groß.
Es sollte also ein 12" oder 13" sein.

Nach ein wenig Recherche habe ich folgende Modelle gefunden:
1.) One Notebook S2307 by: One - ONE Shop
2.) One Notebook S2330 by: One - ONE Shop

Kann mir jemand den Unterschied zwischen den beiden Geräten erklären? Was rechtfertig den Preisunterschied?

Immer wieder habe ich einen Dell rechner im Hinterkopf:
Dell Inspiron Mini 12 | Dell Deutschland

Aber es scheint mit, alsob dieser teurer ist und zusätzlich weniger Leistung hat.

Hat vielleicht jemand noch einen guten Tip?
Was sagt ihr zu den oben gennannten Laptops?

Ich bedanke mich im voraus
Holger
 
Na, den Unterschied und den daraus resultierenden Preisunterschied kann man doch leicht an der Beschreibung ablesen: Das teurere Modell hat einen (edit)Pentium Prozessor statt einem Celeron, mehr Speicher und größere Festplatte.

Such doch mal ein wenig im Forum. Von "One" wird i.d.R. abgeraten, wohl ein recht dubioser Verkäufer.
Beratungsthemen zu 12",13" Notebooks gibts hier auch sehr viele, auch recht aktuelle. Schau mal, ob du da etwas fündig wirst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ding hat keinen P4 sondern einen Core Duo Prozessor.

Man zahlt auch für Qualität, nicht nur für Leistung.
Wenn du das nicht willst biste bei Dell falsch.
 
MikTex bzw. der Editor, den du benutzt, läuft soweit auch auf einem PIII, in diesem Fall ist meist Acrobat der limitierende Faktor :p.

Bin ich froh, dass ich meinen alten PIII auf Arbeit nicht mehr habe!

One verkauft Gewährleistung, die sie eigentlich gesetzlich erbringen müssen, für Geld. Alleine diese dubiose Geschäftspraxis würde mich schnell Abstand nehmen lassen von so einem Anbieter.

(Sprich: Sie geben erst mal sechs Monate Gewährleistung, obwohl sie verpflichtet sind, 2 Jahre zu geben. Was sie da verklausulieren, ist die Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Für zwei Jahre Gewährleistung sollst du dann zahlen, was natürlich völliger Humbuk ist! Such mal auf deren Webseite, was in den zwei Jahren Gewährleistung enthalten ist, für die du zahlst. Ich habe bis jetzt nichts gefunden und das nährt natürlich meinen Verdacht. Jeder Hersteller, der Garantie (Achtung, ist was anderes!) gibt, hat auch direkt die AGBs der Garantie parat!)

Edit: Das steht bei denen unter der Rubrik "Gewährleistung":

§ 5 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verbraucher müssen uns Mängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, schriftlich anzeigen und so detailliert wie möglich beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Verbrauchers dar.
5. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
7. Servicepakete, deren Leistungen schon teilweise in Anspruch genommen worden sind, können leider nicht rückvergütet werden.
8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
9. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde bei uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Der vorletzte Satz ist wohl der markanteste: Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde bei uns nicht.

Alles andere davor ist die Standardgewährleistung, die jeder in Deutschland zu leisten hat. Dafür verlangen die auch noch Geld!

Edit²: Hier der Wiki-Eintrag als Vergleich!

Edit³: Weil es so schön ist, der wichtigste Teil aus dem Wikieintrag hier noch mal:

Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Was das bedeutet, dürfte jedem klar sein. Nach sechs Monaten guckt jeder in die Röhre!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ding hat keinen P4 sondern einen Core Duo Prozessor.
Yep, ich weiß, hab auch keine Ahnung woher die "4" in meinem Beitrag kommt ^^ Wollte eigentlich nur "Pentium" schreiben. Werds korrigieren ;)
 
Hallo Leute,

vielen Dank für eure Posts und Gedanken.
Denke ich gebe mir (gerade weil es nicht eeilt) noch ein wenig Bedenkzeit und schaue was für Informationen noch so hier zu finden sind (das ist eine ganze Menge).

Kompliment an dieser Stelle für das Forum :)

Danke,
Gruß,
Holger
 

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