Kurze Frage zu berechnung Rabatt

Ich habe mein E6400 über Asknet bestellt und bin soweit eigentlich mit der gesamten Abwicklung und auch dem Telefonsupport von Asknet recht zufrieden - gut, wie es letzendlich wirklich mit den 14-tägigem Rückgaberecht aussieht, kann ich leider dahingehend nicht beurteilen ;)


Grüße,
eXcalibur
 
Also wie ich das BGH Urteil verstehe, geht es darum, das der Händler, der verurteilt wurde, selber das Notebook zusammengebaut oder selbst mit Standardkomponenten verändert hat. Deshalb musste er es letztendlich auch zurücknehmen. Was man einbaut kann man auch wieder ausbauen - so die Essenz.
ASKNET macht das meiner Kenntnis nach nicht sondern bestellt es so wie der Kunde es konfiguriert, beim Hersteller. Das halte ich nicht für vergleichbar und somit glaube ich nicht, das man sich auf dieses Urteil beziehen kann. Das ist doch eine klassische Anfertigung nach Kundenspezifikationen, die beim Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann. Vielleicht hat ja von Euch jemand Lust, mal auf diesen Fall ein Grundsatzurteil vor dem BGH zu erwirken - ich Spende einen Euro in die Prozesskostenkasse! :D
 
- ich Spende einen Euro in die Prozesskostenkasse! :D

Ich bin dem Risiko ja aus dem Weg gegangen und habe direkt bei Dell bestellt, deshalb gibt es keinen Euro für die Prozesskostenkasse ;-)

So manchen Ärger kann man im Vorfeld vermeiden :p

Mein M4400 habe ich übrigens am 23.12. bestellt und es wird laut UPS planmässig am Montag eintreffen, in jedem Fall ist es bereits in Herne. Bin gespannt wie ein Flitzebogen, nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Meinungen hier im Forum.
 
Naja mal schauen, was und wo ich kaufe, bis dato bin ich noch nicht restlos vom E6500 überzeugt muss mir mal die Konkurrenz noch näher anschauen. Mal sehen was sich am Ende ergibt.

Riskieren würde ich es auch jedenfalls nicht wollen, es auf ein Prozess ankommen zulassen.

Gruß Basti
 
Das ist doch eine klassische Anfertigung nach Kundenspezifikationen, die beim Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann.
Unter Produkten die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden versteht man z.B. Einbauküchen, Maßanfertigungen usw. Allgemein Dinge die sich nicht anderweitig verkaufen lassen weil sie eben für andere Leute nicht passen.
Verargumentier das mal bei einem PC-System.
Ich bin gespannt was dir einfällt.
 
Naja mal schauen, was und wo ich kaufe, bis dato bin ich noch nicht restlos vom E6500 überzeugt muss mir mal die Konkurrenz noch näher anschauen. Mal sehen was sich am Ende ergibt.

Riskieren würde ich es auch jedenfalls nicht wollen, es auf ein Prozess ankommen zulassen.

Gruß Basti

Ich kann Deine Vorsicht gut nachvollziehen, leider gibt es immer noch keine "eierlegende Wollmilchsau" ;-)

Die Thinkpads fallen bei mir wegen der schlechten Displays flach, zudem gibt es bei den meisten Modellen weder LED-Display noch Displayport, eSata gibt es gar nicht. Da mir persönlich die "Schminkspiegel" nicht gefallen scheiden Sony, Samsung & Co ebenfalls aus, leider haben auch alle neuen Apple-Notebooks ein Glossy-Display, früher gab es wenigstens das MBP noch mit mattem Display.
Bleiben im Prinzip nur Dell und HP, ein HP habe ich leider noch nicht in der Hand gehabt und da ich sehr gute Erfahrungen mit meinem Dell D430 (ist nach einem Jahr Dauereinsatz noch wie neu) gemacht habe, probiere ich jetzt mein Glück mit einem Precision M4400.

Kann dann ab Montag meine Erfahrungen posten :)
 
Ja das Angebot ist wirklich sehr begrenzt, eSata findet man ja noch hin und wieder mal und notfalls macht man es mit Express Card, aber was mich am meisten am Dell stößt ist die Nvidia Karte, weil ich eben nicht sogute Erfahrungen gemacht hab mit den Support für Treiber bei denen, vorallem wenn die Karten in ein höheres Alter gelangen, was bei mir definitiv aus finanzieller Sicht passieren wird. Wenn man Nachrichten glauben schenken darf, wird ein ATI Karte ab der R600 auch bessere unter Linux demnächst unterstützt. Leider bin ich auch noch durch meine Erfahrungen ein kleiner Fanboy von AMD/ATI, wobei ich AMD als Prozessor im Notebook schon lebewohl gesagt hab.

Naja mal schauen, muss mich jetzt erstmal auf meine Semesterprüfung vorbereiten danach, werde ich mich entscheiden müssen.

Gruß Basti
 
Unter Produkten die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden versteht man z.B. Einbauküchen, Maßanfertigungen usw. Allgemein Dinge die sich nicht anderweitig verkaufen lassen weil sie eben für andere Leute nicht passen.
Verargumentier das mal bei einem PC-System.


Es geht hier nicht darum, ob man es anderweitig verkaufen kann sondern es so angefertigt wurde (aus vielleicht 100 möglichen Kombinationsmöglichkeiten) wie es ein einzelner Kunde möchte.

Beisp. 1: Wenn Du dir im Internet ein rotes T-Shirt bestellst und "Thomas" draufdrucken lässt, ist es auch nach Kundenspezifikation angefertigt und nicht rückgabefähig, auch wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, das der Händler das einem anderen Thomas verkaufen könnte (wovon es soviele wie Sand am Meer gibt).

Beisp. 2: Du lässt Dir ein Regal aus Holz anfertigen, das 100x100 cm breit ist. Kannst Du nicht zurückgeben auch wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, das der Händler er auseinanderbauen und für einen Kunden zusägen könnte, der ein Regal in 90x100 cm braucht.

Ich sehe im übrigen einen massgeblichen Unterschied, ob man ein Produkt beim Hersteller bezieht (hier: Dell) der tatsächlich technisch und logistisch in der Lage und Ihm so auch zuzumuten ist, ein Display, CPU oder GPU wieder auszubauen in in ein anderes Gerät einzusetzen. Ein Händler wie ASKNET, der das Notebook vermutlich noch nicht einmal in der Hand hält, ist "nur" ein Zwischenhändler, der mit der Zusammenstückung des Gerätes nichts zu tun hat.

Im Falle des Urteils hat der Händler selber die Änderungen an der Konfiguration durchgeführt, also logisch, das es das auch wieder rückgängig machen kann. Also nicht blind auf das Urteil beziehen sondern die Unterschiede sehen den Sinn der Widerrufrechtes hinterfragen. Wer sich etwas anfertigen lässt, muss es im Zweifel wohl behalten.
 
hat wer eine idee wie ich verhandeln könnte?
hab den studio 15 nirgendwo billiger gefunden oder überhaupt gefunden... :(
 
@besserwisserhoc
Du hast ne sehr unternehmerfreundliche Interpretation eines Rechts, das dem Konsumentenschutz dient.
 
Es geht nicht darum für jemanden Partei zu ergreifen sondern es objektiv und sachlich zu hinterfragen. Sonst noch an plausibles Argument, ThomasN?
 

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