Unter Produkten die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden versteht man z.B. Einbauküchen, Maßanfertigungen usw. Allgemein Dinge die sich nicht anderweitig verkaufen lassen weil sie eben für andere Leute nicht passen.
Verargumentier das mal bei einem PC-System.
Es geht hier nicht darum, ob man es anderweitig verkaufen kann sondern es so angefertigt wurde (aus vielleicht 100 möglichen Kombinationsmöglichkeiten) wie es ein einzelner Kunde möchte.
Beisp. 1: Wenn Du dir im Internet ein rotes T-Shirt bestellst und "Thomas" draufdrucken lässt, ist es auch nach Kundenspezifikation angefertigt und nicht rückgabefähig, auch wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, das der Händler das einem anderen Thomas verkaufen könnte (wovon es soviele wie Sand am Meer gibt).
Beisp. 2: Du lässt Dir ein Regal aus Holz anfertigen, das 100x100 cm breit ist. Kannst Du nicht zurückgeben auch wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, das der Händler er auseinanderbauen und für einen Kunden zusägen könnte, der ein Regal in 90x100 cm braucht.
Ich sehe im übrigen einen massgeblichen Unterschied, ob man ein Produkt beim Hersteller bezieht (hier: Dell) der tatsächlich technisch und logistisch in der Lage und Ihm so auch zuzumuten ist, ein Display, CPU oder GPU wieder auszubauen in in ein anderes Gerät einzusetzen. Ein Händler wie ASKNET, der das Notebook vermutlich noch nicht einmal in der Hand hält, ist "nur" ein Zwischenhändler, der mit der Zusammenstückung des Gerätes nichts zu tun hat.
Im Falle des Urteils hat der Händler selber die Änderungen an der Konfiguration durchgeführt, also logisch, das es das auch wieder rückgängig machen kann. Also nicht blind auf das Urteil beziehen sondern die Unterschiede sehen den Sinn der Widerrufrechtes hinterfragen. Wer sich etwas anfertigen lässt, muss es im Zweifel wohl behalten.