Macbook gestohlen - kann ich nun wenigstens die Software verkaufen?

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maren w

Forum Benutzer
Am 25. September wurde mein 15 Zoll Macbook Pro (Seriennummer: 8W80201RPAGX) in Bottrop aus dem Auto gestohlen. :(
Seitdem: Anzeige erstattet, Seriennummer bei Apple angegeben, Fundbüro gefragt und Ebay beobachtet. Ich werde weiter beobachten, aber große Hoffnungen habe ich nicht, das Notebook wiederzubekommen.

Da ich zum Schluss hauptsächlich über Bootcamp in Windows gearbeitet habe, muß es kein Mac mehr sein. Blöderweise ist gar kein Budget für einen Ersatz vorhanden.

In den letzten Monaten habe ich einige Programme für das Macbook gekauft, zum Teil mit CD, zum Teil als Download. Die Software war auf dem gestohlenen Gerät installiert und die entsprechenden Produkt-Keys waren ebenfalls darauf gespeichert (muss man aber erstmal finden). Außerdem habe ich sie auch hier zu Hause gesichert. Ebenso liegen die Orginal-Datenträger der Programme, sowie Betriebssystem und Treiber-CD bei mir im Regal.

Wie ist das nun, kann ich das alles verkaufen, um mir zumindest den Anfang für ein Budget zu schaffen? Ich nutze die Programme ja nicht mehr.
Wahrscheinlich hat der Dieb das Gerät ohnehin so schnell wie möglich neu aufgesetzt. Aber was, wenn nicht? Ich möchte einem eventuellen Käufer kein Kuckucksei ins Nest legen.

Betrübte Grüße
Maren
 
Zuletzt bearbeitet:
...und genau das würdest du leider tun !
Solange die Keys in der Gewalt eines Anderen sind, ist die Software für vermeintliche Käufer völlig wertlos ! :(
 
Oje, das habe ich fast befürchtet. :(

So ganz verstehe ich die Konsequenzen noch nicht:
Ich habe ja die Quittungen, Keys und Datenträger, die Software gehört mir. Ein Käufer würde also keine Diebesware bekommen.

Oder kann der Käufer die Programme gar nicht installieren, solange sie noch auf dem gestohlenen Macbook laufen? Woran merkt die Software das?

Falls sie sich doch installieren lassen, bedeutet es dann, dass mein Macbook neu aufgesetzt wurde? Das hätte durchaus etwas Beruhigendes. Leider kann ich es nicht ausprobieren, da ich ja kein Macbook mehr habe.

Verwirrte Grüße
Maren
 
Naja, nur weil der andere Diebesgut hat, heißt es nicht, dass du das Original nicht verkaufen kannst (sonst wären wegen Raubkopien usw. sämtliche Softwarefirmen inzwischen pleite, weil sie ihre Software nicht mehr verkaufen können/dürfen).

Es könnte höchstens zu folgendem Problem kommen: Die Software will sich online authentifizieren (was bei weitem nicht jede Software macht), und stellt fest, dass das Produkt bereits registriert/aktiviert ist.
Das dürfte allerdings auch kein großes Problem sein, denn das gleiche passiert, wenn du auf dem selben Gerät die Software erneut installlierst.
Wie dem auch sei, i.d.R. kann man sich dann dort per Hotline o.Ä. melden und die Sache klären ("Rechner neu aufgesetzt" ist die häufigste Situation; der Fall mit dem Diebstahl ist allerdings auch sehr plausibel).
 
Wenn du dem Jenigen dem du die Software verkaufst GARANTIERTST das du die Sache klärst, wenn es zu einer Verweigerung der Freischaltung der Software bei der Authentifizierung kommt und sicherstellst das er diese im VOLLEM UMFANG nutzen kann, DANN steh einem Verkauf nichts im Wege.
(das würde heissen: Aufklärung darüber und abgabe einer Rufnummer über die er dich im Falle des Falles erreichen kann).

Rechtlich gesehen obligt dir die Pflicht, dem Käufer der Sache die komplette Gewalt über diese zu verschaffen. (vgl. §§145 ff BGB i.v.m. §433 BGB)
 
Zuletzt bearbeitet:
...GARANTIERTST das du die Sache klärst, wenn es zu einer Verweigerung der Freischaltung der Software bei der Authentifizierung kommt und sicherstellst das er diese im VOLLEM UMFANG nutzen kann, DANN steh einem Verkauf nichts im Wege

Kann ich das wirklich garantieren?
Ich kann bei der Produktbeschreibung auf den Diebstahl hinweisen und versprechen, bei Schwierigkeiten zur Verfügung zu stehen. Zur Not gebe ich das Geld zurück.
Der Interessentenkreis wird dadurch wahrscheinlich ziemlich schrumpfen, ich persönlich würde nicht kaufen.

Als erstes werde ich wohl einen Freund bitten, die Software probeweise zu installieren, und bei Bedarf mit den entsprechenden Firmen in Kontakt treten.

Vielen Dank für eure Ratschläge, jezt sehe ich immerhin klarer.

Liebe Grüße
Maren
 
Ich sehe das ganze gar nicht so kompliziert.
Wenn die Original Software mit den dazugehörigen Keys verkauft/weiterverkauft wird, wird das Besitzrecht auf den Käufer übertragen.
Der Vorbesitzer hat dann nur noch soweit damit zu tun, sofern der Käufer nach dem Kauf mit der Ware nicht mehr einverstanden ist (z.b. DVD/CD beschädigt/Key ungültig).

Der neue Käufer kann mit der Original-Software/Keys und dem Kaufvertrag im Zweifelsfalle immer beweisen, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist.

Bei der Software und den Keys die sich auf dem gestohlenen Notebook befinden sehe ich die Sache so.
Zwar kann der Dieb diese Sachen theoretisch weiterverkaufen, er ist aber nicht im Besitz eines gültigen Kaufvertrags mit dem Vorbesitzer.
Auch der Kauf wurde nicht unter seinem Namen und Adresse getätigt.
 
Ich sehe das ganze gar nicht so kompliziert.
Wenn die Original Software mit den dazugehörigen Keys verkauft/weiterverkauft wird, wird das Besitzrecht auf den Käufer übertragen.
Der Vorbesitzer hat dann nur noch soweit damit zu tun, sofern der Käufer nach dem Kauf mit der Ware nicht mehr einverstanden ist (z.b. DVD/CD beschädigt/Key ungültig).
Der neue Käufer kann mit der Original-Software/Keys und dem Kaufvertrag im Zweifelsfalle immer beweisen, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist.
Ich befürchte allerdings, daß der Käufer zwar im Recht ist, aber es kommt ja auch auf was anderes an:
Erhält er Meldungen wie "Dieser Lizenzkey ist bereits registriert" wird er sich u.U. an die Fragestellerin/Verkäuferin wenden. Darum gehts hier sicherlich.
 
@winrot:
Das ist nett, das du das so siehst...:D

Wir Juristen haben einen netten Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuhe.
 
Und das auch noch:D

Aber eigentlich sollte es doch folgendermaßen klappen können.
Alle Firmen, deren Software verkauft werden soll sollten, am besten schriftlich per Post angeschrieben und benachrichtigt werden, dass die Ware xy ab dem Datum xy zum Verkauft steht und deshalb die bestehende Registrierung aufgehoben werden soll.
 
Fraglich ob den Firmen das schmecken würde. Neben dem Verwaltungsaufwand kommt noch die in dieser Branche übliche Negativhaltung gegenüber Wiederverkäufern ihrer Software zum tragen...:(
 
Du meinst legales Weiter/-Verkaufen schmeck den Firmen nicht?:D
 
Richtig.
Ist doch allgegenwärtig. Bestes Beispiel jüngster Zeit:

Spielesoftware nur noch in Kombination mit Onlineregistrierungs-Zwang, der die entprechende Ware mit einem Benutzerkonto "verschmilzt" und somit Selbige für Dritte "unbrauchbar" macht.
 
Das wird ja immer interessanter.
Mit Spielen kenne ich mich nicht aus, aber wenn sie, wie Monatskarten bei der Bahn, personenbezogen und nicht übertragbar verkauft werden, müsste meiner Meinung nach dazu ein deutlicher Hinweis gegeben werden – vor dem Kauf.
Ok, das gehört nicht mehr zum eigentlichen Thema.

Abschließend: Recht hin oder her, was Probleme macht, verkaufe ich eben nicht. Bisher bin ich bei Ebay noch nie hereingefallen, und ich will genauso handeln, wie ich es mir umgekehrt wünsche.
Darum werde also alles auf dem Notebook meines Freundes ausprobieren, und falls irgendeine Lizenzschwierigkeit auftaucht, spreche ich die Firmen an. Wie praktisch, an einem Programm ist dieser Freund sogar selbst interessiert - falls es denn laufen sollte. Mit ihm zusammen kann ich im Vorfeld durchexerzieren, was bei einem potentiellen Verkauf passiert.

Herzlichen Dank und liebe Grüße
Maren
 
Naja, eine Softwarelizenz ist ja kein Sacheigentum, sondern geistiges Eigentum, kann also nicht gestholen werden. Selbst wenn der Key irgendwo rumliegt, du hast die Software gekauft, also hast du dir auch die Lizenz erworben, was letztendlich nur durch deine Rechnung und einem Eintrag beim Verkäufer/Softwarehersteller belegt ist. Alles was ein Dieb mit deiner Software anstellt ist illegal, du machst nichts falsches.

Aber wie du schon richtig erkannt hast, es könnte zu (lösbaren) Problemen bei der Installation kommen. Daher ist es wohl wirklich am Besten, es vorher irgendwo auszuprobieren...aber auch das hast du ja bereits erkannt =)
 
Schonmal dran gedacht die Firmen der Produkte zu kontaktieren, die alten Seriennummern sperren zu lassen und eine neue Seriennummer zu bekommen? Für viele Firmen, die die Seriennummer per Update usw. Kontrollieren, kann das kein großer Aufwand sein. Somit wären dann alle Probleme aus dem weg.

Lg Thomas
 
Abgesehen davon, das diese Aktion von keiner FA durchgeführt wird, sollte sich das Thema nach nun mehr 3 Monaten für die gute Maren erledigt haben.;)
 
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