Umtausch durch den Händler ??
Also die rechtliche Lage ist folgende:
Sony Information Technology Europe bestimmt als Garantiegeber Art und Dauer der Garantieleistung.
Der Sachmangelanspruch (früher´Gewährleistung) nach BGB §§434ff hat damit nichts zu tun.
Das betrifft das Vertragsverhältnis zw. Endkunde und Fachhändler, niemals den Garantiegeber. Bei dem Sachmangelanspruch geht es um
die Anfänglichkeit, also den Gerätemangel, der bei Gefahrübergang (Kauf) vorhanden war.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand, ab dem 7. Monat liegt die Beweislast beim Endkunden.
Es geht dann darum, ob der Händler das Produkt austauschen bzw.
nachbessern muss oder nicht. Wie andere Firmen auch hat Sony Information Technology Europe als Garantiegeber dieser Produkte eine Garantiezeit eingeführt.
Mit dem Garantieversprechen erhält der Endkunde
parallel und nicht anstatt seiner Rechte nach BGB §§434ff die Zusicherung des Herstellers,
dass das Produkt mangelfrei geliefert wurde und / oder in einem frei zu definierenden Zeitraum, also 6 Monate (Akkus), 1 Jahr EU-VAIO´s oder 2 Jahre DE / AT Vaio´s kostenfrei nachgebessert wird.
Der Rahmen der Nachbesserung ist i.d.R. auch Bestandteil der Garantiebedingung, z.B. PU oder bring in usw.
Im Gegensatz zu einer kostenpflichtigen Reparatur hat der Gesetzgeber keinerlei Einfluss auf die Garantiebedingungen.
Ist nun alles klar??
Damit solltest du beim Händler den Ausstausch machen.
Garantie ist nicht gleich Sachmangelhaftung
Der Endkunde bist du ( oder deine Bekannte) und der Fachhaendler ist dein Online Shop.
An diesen musst du dich wenden, wenn du keine Reparatur mehr willst.
Sony kann ( wenn es will ) , das Gerät zu Tode reparieren..
Einen Anspruch gegenüber dem Hersteller ist ein anderer als gegenüber dem Händler ...
"ach übrigens " meine Nichte ist Anwältin und wird bald Richterin ... , die sollte das eigentlich wissen."