Vaio (diverse) Sony Vaio schlechter Service u. schlechte Quallität!!!

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Vielen Dank!!

Werde ich mich dann kümmern... . Ich kenne da jemanden die ist Rechtsfachangestellte und die kennt da ein Richter unter anderem.
Ist erstmal kostengünstiger ansonsten... gibt es ja Anwälte...

Vielen Dank
 
BGB geht vor. Falls es Sony in seinen AGB anders regeln will wäre das rechtswidrig und damig nichtig

Vorsicht Halbwissen... google zumindest sagt was anderes, soweit ich aufn ersten Blick feststellen konnte (also auch Halbwissen)
 
fehlen mir echt die Worte man reicht dir die Hand & du schimpfst in dem ganzen thread nur rum..... am besten ärgere dich weiter mit AVC rum aber lass die guten Leute in ruhe...

@Jens ich weiß du hilfst gerne aber bei manchen Leuten würde ich echt lieber drauf verzichten :cool:;)
 
Irgendwie kommt mir das ganze ohnehin sehr spanisch vor, entweder haben wir es hier mit einen, na sagen wir mal freundlich sehr unbeholfenen Menschen zu tun (andere würden vielleicht naiv, wieder andere dumm sagen)
(... anspielungen das hier leute von sony bezahlt werden, brüssel, kennt Richter usw., Beschwerde an Impressum Adresse, Presse einschalten )
oder

wir werden verarscht.

Sei mir nicht böse aber wenn du dich an den Servicestellen nur annähernd so aufführst wie hier dann wundert es mich nicht das da nix weiter geht.

Eigentlich will ich hier zumachen, aber irgendwie wird es schön langsam amüsant.

Aber ich versuchs trotzdem:

Wieso wurde das Gerät eigentlich nicht von deinem Händler umgetauscht , du sagtest du hat es bestellt und drei tage später war es defekt (gibts kein ferndingsbumsgestetz das hier greift ? ) Wo kommt das gerät her ? (keine namen !, sonst hast Forenurlaub) Internet , Versandhaus ? Ebay ? Wochenmarkt ?
 
Ja... schon wieder jemand der am service von sony zweifelt??!

Ich habe das Gerät im Internet bestellt!!! Ich kenne keinen Richter, aber ich kenne jemanden der einen kennt!

Und das sachreibe ich jetzt, da das Gerät seit gestern zum 3. Mal defekt ist und Sony verlangt das ich das Gerät nochmal zur Reperatur bringe!!! Und wohl wieder 2 Wochen warten soll... ich will aber ein neues bestellen sobald ich weiß ob das Gerät zurück genommen wird!

Und dann nur noch mit Vor Ort Service! Mit gutem Service um keine Namen zu nennen!

Unbeholfen? Ich arbeite manchmal, am Tag nebenbei... und das außerhalb... . Also habe ich hier wenig möglichkeiten... . Bzw. kläre das weitesgehend am we!

Und der weil kann ich ja hier schonmal schreiben manche leute schreiben hier ja auch sinnvolle Antworten, andere bekommen für was anderes Geld??!

Und da das Gerät zum 3. Mal defekt ist... sieht die Rechtslage eindeutiger aus, genaueres prüfe ich halt noch!

Man muß ja nicht gleich zum Anwalt laufen!

Warum besitzen selbst die aus der Hotline kein Vertrauen zu dem SERVICE??! von Sony???

Ich habe dem Service mehr Vertrauen geschenkt, als dem Internetshop und genau darum habe ich das Gerät zur Garantie gebracht!!! und nicht das Rückgaberecht in Anspruch genommen!!!
Und das ist doch meine Sache oder nicht > ja, ist doof gelaufen! Aber kann man wissen das es keinen Service gibt?!

Aber danke danke für die Mühe!
 
Und das sachreibe ich jetzt, da das Gerät seit gestern zum 3. Mal defekt ist und Sony verlangt das ich das Gerät nochmal zur Reperatur bringe (...) Und da das Gerät zum 3. Mal defekt ist... sieht die Rechtslage eindeutiger aus, genaueres prüfe ich halt noch!
wie gesagt, nach kurzen googlen vermute ich, daß man einen dritten Reparaturversuch normalerweise gestatten muß. Allerdings scheint es sozusagen "Randbedingungen" zu geben, die das ganze u.U. vom Einzelfall abhängig werden lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nr. 4??!

Reperaturversuch Nr. 4??? Nein... . Es wurde 2 Mal repariert und jetzt ist es das 3. Mal defekt... .

Und ich habe es nicht hingebracht, weil ich es anders klären will... .
 
Hm, so schlimm find ich das hier gar nicht. Er schimpft ja nicht heftig, und Ausdrücke gibts auch keine. Eine der wenigen "angenehmen" Beschwerden die ich bisher gesehen hab ^^

@Bruno
Jo, weiß nichts über den genauen Fall, meine Aussage hat sich auch aufs Allgemeine bezogen. Wenn, wie gesagt, es z.B. eine Sonderregelung gibt wo drin steht "ja, das im AGB stimmt schon", wird eine weitere Reperatur wohl nötig sein ^^
 
Jo, weiß nichts über den genauen Fall, meine Aussage hat sich auch aufs Allgemeine bezogen. Wenn, wie gesagt, es z.B. eine Sonderregelung gibt wo drin steht "ja, das im AGB stimmt schon", wird eine weitere Reperatur wohl nötig sein ^^
mein Punkt war weniger "gilt AGB oder BGB ?" sondern das mit den Reparaturversuchen. Stichworte dazu wären Nachbesserung/Wandlung/Reparaturversuche
 
Umtausch durch den Händler ??

Also die rechtliche Lage ist folgende:

Sony Information Technology Europe bestimmt als Garantiegeber Art und Dauer der Garantieleistung.


Der Sachmangelanspruch (früher´Gewährleistung) nach BGB §§434ff hat damit nichts zu tun.
Das betrifft das Vertragsverhältnis zw. Endkunde und Fachhändler, niemals den Garantiegeber. Bei dem Sachmangelanspruch geht es um
die Anfänglichkeit, also den Gerätemangel, der bei Gefahrübergang (Kauf) vorhanden war.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand, ab dem 7. Monat liegt die Beweislast beim Endkunden.
Es geht dann darum, ob der Händler das Produkt austauschen bzw.
nachbessern muss oder nicht. Wie andere Firmen auch hat Sony Information Technology Europe als Garantiegeber dieser Produkte eine Garantiezeit eingeführt.

Mit dem Garantieversprechen erhält der Endkunde parallel und nicht anstatt seiner Rechte nach BGB §§434ff die Zusicherung des Herstellers,
dass das Produkt mangelfrei geliefert wurde und / oder in einem frei zu definierenden Zeitraum, also 6 Monate (Akkus), 1 Jahr EU-VAIO´s oder 2 Jahre DE / AT Vaio´s kostenfrei nachgebessert wird.

Der Rahmen der Nachbesserung ist i.d.R. auch Bestandteil der Garantiebedingung, z.B. PU oder bring in usw.
Im Gegensatz zu einer kostenpflichtigen Reparatur hat der Gesetzgeber keinerlei Einfluss auf die Garantiebedingungen.


Ist nun alles klar??

Damit solltest du beim Händler den Ausstausch machen.

Garantie ist nicht gleich Sachmangelhaftung

Der Endkunde bist du ( oder deine Bekannte) und der Fachhaendler ist dein Online Shop.

An diesen musst du dich wenden, wenn du keine Reparatur mehr willst.

Sony kann ( wenn es will ) , das Gerät zu Tode reparieren..
Einen Anspruch gegenüber dem Hersteller ist ein anderer als gegenüber dem Händler ...

"ach übrigens " meine Nichte ist Anwältin und wird bald Richterin ... , die sollte das eigentlich wissen.":D
 
Danke...:)

AGB geht vor... .

Aber da das Gerät schon vor mir zurückgetauscht wurde...(inFrankreich?!)
Als es gab schon mit einem Vorherigen Besitzer oder Käufer, dieses Gerätes(mit gleicher Seriennummer) Problme!!

Handelt es sich nach § 123 BGB um eine arglistige Täuschung! Und somit kann ich Anzeige erstatten und habe gute chancen auf Geld zurück... :)

Mal schauen, habe nur noch nicht geklärt, wen ich jetzt anzeigen muß, Sony oder den Händler wo ich dies gekauft habe... . Ehrlich gesagt, habe ich mich mit dem Händler noch gar nicht auseinander gesetzt(was diesen Defekt angeht rein gar nicht)
Ich hatte mich ja für den Weg mit Sony als Garantiefall entschieden und somit war das Thema, Händler für mich erstmal erledig.

Diesen werde ich trotzdem am Montag noch Einmal anrufen... .

Vor allem frag ich mich, warum dieses Gerät nochmal über den Ladentisch geht???

Wahrscheinlich, weil der service und die Quallität so einmalig ist, bei Sony? Hm?

Trotzdem danke... Wenn noch jemand einen Tip hat wie ich das Geld zurück bekomme?! Immer gerne... .

Danke...
 
Anwältin, Richterin...

Die Besitzerin dieses Notebooks... ist Rechtsfachangestellte und kennt somit Richter... .
Mit diesem hat sie gesprochen!
Also wegen den AGBs muß es halt ein 3. Mal zur Reperatur... . Aber dann kann man auf jeden Fall Geld zurück verlangen...! Ob vom Händler oder Shop, spielt ja erst dann eine Rolle?!
Wenn ich jetzt zu Händler gehe?! Dann kann ich das Gerät nur tauschen?! Oder was meinst du?

Gruß
 
§440 bgb

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und SchadensersatzAußer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
§123 bgb

§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
 
lieber drauf verzichten?!

fehlen mir echt die Worte man reicht dir die Hand & du schimpfst in dem ganzen thread nur rum..... am besten ärgere dich weiter mit AVC rum aber lass die guten Leute in ruhe...

@Jens ich weiß du hilfst gerne aber bei manchen Leuten würde ich echt lieber drauf verzichten :cool:;)

Hehe... nicht falsch verstehen... Ich will nur kein anderen Service mehr... bei der ersten Reperatur oder 2. vlt.... Aber nun? Ich habe doch momentan nur noch Glück, wenn es wieder defekt ist, nach einer 3. Reperatur.... .

Ich habe mit dem Gerät ohne Vor Ort Service anscheinend einen Fehler gemacht... .
Und wenn ich das Geld zurück bekomme.... .
Kann ich mir ein besseres Gerät von einem besseren Hersteller mit Vor Ort Service kaufen. Bzw. es ist ja schon Sinnvoll wenn man überhaupt in irgendeiner Art und Weise Service erhält!
 
Ich habe mit dem Gerät ohne Vor Ort Service anscheinend einen Fehler gemacht...
wie gesagt: imho war der Fehler, die 14 Tage Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz nicht zu nutzen und bei Defekt nach wenigen Tagen sofort "ab, zurück zum Händler" (nicht zum Hersteller!)
<Edit>
lt. ct Serviceumfrage (ne weitere Quelle haben wir für das Thema leider nicht, dort haben auch "nur" einige hundert User teilgenommen) war die Durchschnittliche Reparaturdauer bei Sony 16 Tage - bester Wert: 10 Tage Toshiba, schlechtester: 22 Tage (Marke verrat ich nicht)
Sony brauchte in 77% der Fälle genau einen Reparaturversuch, bester Wert Samsung 88%, schlechtester: 61% (Marke verrat ich nicht)
2 oder mehr Versuche gabs übrigens bei mehreren Herstellern in 39% der Fälle unter den Umfrage-Teilnehmern.
VorOrt Service ist also dann empfehlenswert, wenn man auf das Gerät keine 2 Wochen verzichten will, was natürlich von der Nutzung abhängt.
</Edit>

Wenn das Teil unter der Nummer schonmal im Umlauf war (könnte das auch ein Irrtum bei der Registrierung/Seriennummer sein ? evtl. beim angeblichen "Vorbesitzer", der sein Gerät vielleicht immer noch hat ?), dann hätte es "refurbished" werden müssen und auch so verkauft werden sollen.
Wenn dies hier nicht geschehen ist, dann frag ich mich eher, woher der Verkäufer seine Ware bekommt...

Sony seh ich da erst in zweiter Linie in der Pflicht (übrigens wird die N-Serie hier ohnehin eher selten empfohlen).

Ich habe mit dem Gerät ohne Vor Ort Service anscheinend einen Fehler gemacht... .
Und wenn ich das Geld zurück bekomme.... .
Kann ich mir ein besseres Gerät von einem besseren Hersteller mit Vor Ort Service kaufen. Bzw. es ist ja schon Sinnvoll wenn man überhaupt in irgendeiner Art und Weise Service erhält!
aber andere kochen auch nur mit Wasser :rolleyes:
http://www.notebookforum.at/dell-forum/35170-dell-studio-15-der-absolute-horror.html
(dort wird auch schon auf Deinen Thread verlinkt - so ne Eigendynamik entwickeln halt Problemberichte im Netz. Dabei kann man davon ausgehen, daß beide Firmen bereits ernsthaft in ihrer Existenz bedroht wären, wenn das alles wirklich der Normalfall wäre)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Vor-Ort-Garantie kostet über 300 Euro. In Anbetracht der Tatsache, dass der Themenstarter/seine Freundin (?) eins der billigsten Geräte von Sony im Wert von knapp über 500 Euro gekauft hat, würde es wirtschaftlich keinen Sinn ergeben.

Ich frage mich WO das Gerät gekauft wurde - in Deutschland wurde es seit Januar nicht mehr im Internet angeboten. EOL für die 11er-Serie war bereits im Dezember 2008. Z.Zt. ist die 21-er Serie aktuell.

Es mehr als abenteuerlich den Hersteller statt den eigenen Händler/Verkäufer zu einer Wandlung des Kaufvertrages oder Überlassung eines neuen Gerätes zu bewegen.
...also habe ich das Gerät am 16.03.09 wieder direkt nach Hamburg zur Reperatur gebracht!
Und bis heute nach tausend anrufen keine möglichkeit das Gerät auszutauschen. Auf Beschwerdebrief direkt an Sony Deutschland Berlin keine Antwort!
Der Typ aus dem Callcenter (keine namen - Forenregeln lesen) legt einfach im Gespräch auf??!

Wenn Du innerhalb von 2 Wochen Tausende von Anrufe getätigt hast, dann ist es auch kein Wunder, dass Callcentermitarbeiter im Gespräch auflegen.

Erwartest Du wirklich, dass Dein Brief adressiert an eine Impressumadresse innerhalb von 2 Wochen beatwortet wir?

Beschwerdenbriefe an Sony, Drohungen mit Rechtsanwälten bei einer gerade 2 wöchigen Reparaturdauer (16.03-31.03=Datum des Themenstarts) sind einfach lächerlich.

Ein Problem wird nur dann gelöst, wenn beide Seiten bereit sind zu kommunizieren. Damit meine ich Dich und nicht Sony.
 
Blödsinn

Ich habe ein Gerät gekauft und möchte es nutzen!!!
Der shop hieß, CSE24.de

Die Seriennummer gibt es nochmal??!
Oder es war ein Zahlendreher und es ist aber das gleiche Gerät???
Wie groß soll da die wahrscheinlichkeit sein? Wie ein 6er im Lotto oder wie.

Also muss ich das mit CSE24 klären?! Wenn ich das richtig verstanden habe?

Beschwerdebriefe schreibe ich nicht umsonst!!! Bzw. weil ich langeweile habe!!!

Ist ja auch alles egal... ich werde das schon geklärt bekommen... .
Vor Ort Service kostet keine 300 Euro Aufpreis!!
Bei mir war der mit drin!!! Ich habe dafür damals nichts bezahlt. Okay, mein Rechner hat Netto ca. 1500 Euro gekostet! Aber es ist ja auch ein ganz anderes Gerät.
Und wie ihr geschrieben habt, haben wir ein auslaufmodell gekauft!!! Weil es für den Zweck reicht! Aber jedes andere Gerät von Acer oder sonstiges, wäre für den gleichen Preis aktueller und besser!!!

Darum haben wir uns für Sony entschieden!!! Weil Sony meiner Meinung nach Quallität liefert??? Und ich dachte auch Service?!

Ich bin der letzte der keine Quallität kauft!!!

Allerdings werde ich weiter Quallität mit Service kaufen! Nur nicht mehr bei Sony!!!

Und ich habe übrigens nicht nur einen Rechner von Dell!!! Ich habe 3! Und mit keinem Probleme!
 
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