Acer Aspire 7745G hängt sich auf

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psao6991

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Hallo,

Ich besitze seid Oktober des letzten Jahres einen Acer Aspire 7745G.
Seid Juli versuche ich diesen Laptop über Acer repariert zu bekommen.
Bis jetzt sind es 3 gescheiterte Versuche, bei denen die Probleme immer durch neue abgelöst wurden.
Derzeit ist es so, dass sich der Laptop beim Surfen im Internet aufhängt und komplett festfährt.
Der Bildschirm wird schwarz, der Ton bleibt hängen und es werden keine Tastenkombinationen (außer lange Powerknopf) angenommen.
Dieses Problem hatte ich auch schon Vor der letzten Reparatur bemängelt.
Einzelne Reparaturen dauerten bis zu 3 Wochen.:mad:
Da ich den Laptop so nicht nutzen kann habe ich mich an den Händler gewand, mit dem Ziel einer Wandlung.
Meine Frage: Was kann ich machen, bzw. welche Rechte habe ich?

Der Laptop wurde bei Comtech bestellt.

Vielen Dank schon mal!
 
1. Es gibt keine Wandlung mehr nach deutschem Recht (seit 2000)
2. Acers Kühlsysteme sind eine Katastrophe (wie auch du leidvoll erfahren mußtest) und da liegt wohl auch das Problem.

3. Du hast die Möglichkeit -nach 2 erfolglosen Repararurversuchen des Herstellers (wenn es sich um exakt das selbe Problem handelt)- zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
An der Kühlung sollte es nicht liegen, auch wenn diese nicht so wirklich überzeugend ist.
Das Aufhängen habe ich in allen Lebenslagen, auch wenn ich den Laptop anschalte und gleich ins IN gehe.
Das genannte Problem liegt erst zu 2. mal vor.
Dann werde Ich das Gerät doch noch einmal einsenden müssen...
Sollte ich das über den Hersteller oder über den Händler reparieren lassen?
Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt eigentlich drauf an, was du in Anspruch nehmen willst:

Garantie: Hersteller ist zuständig.
Gewährleistung: Händler ist zuständig.

In beiden Fällen wird das Gerät aber immer nur vom Hersteller repariert.


Die ges. Regelung des Rücktritts vom KV ist Bestandteil der Gewährleistung NICHT der Garantie, welche eine freiwillige Leistung des Herstellers darstellt. (nach dieser könnte der Hersteller auch bestimmen: Ich darf so lang Reparaturversuche durchführen bis es halt klappt...).

Ratschlag also: Gewährleistung (2 Jahre ab Kaufdatum gültig) in anspruch nehmen und ab zum Händler damit zwecks letzten Instandsetzungsversuchs und einen eventuellen Rücktritt auch beim Händler geltend machen.
 
Vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Hilfe.
Mal sehen, wie es sich entwickelt.
 

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