Achtung assona falle (media-saturn)

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colin1984

Forum Newbie
Hy Leute ich weiss ja das es beim laptop nicht so oft vorkommt aber assona zahlt ja angeblich alles, nun wenn man auf der zweiten seite des Vertrages nachguckt steht dort Wasserschaden ja, aber nur wenn ich ein Glas rüberschütte, ABER NICHT vor WITTERUNGSEINFLÜSSEN, gilt übrigens auch bei HANDYS und KAMERAS, nun steht auf dem Flyer dieses aber nicht oben, sonder MANN/FRAU muss zuerst einen Vertrag abschliessen und damit man sieht das die dort nicht zahlen,

Hab jz heute bei Assona und gesagt (wahre Begebenheit) ZITAT:
" Ich bin Dachdecker und wenn wir ein Dach umdecken und es fängt zu regnen an und ich muss das freistehende Gebäude zu planen, und ich werde pitsch nass, und deshalb geht mir mein handy ein, krieg ich das nicht erstattet"

Sagt sie zu mir Zitat:

"Ja in dem speziellen Fall hams a pech ghabt" und dafür zahl ich ja 90 Euro pro Jahr.

Jetzt stellt euch mal vor ich hätte meine EOS 5D MarkII versichern lassen ich liebe Gewitter und ich liebe Blitze fotografieren nun ja, die Kamera ist ja nicht ganz günstig (~2500 Euronen) da zahl ich sicher laut assona pro jahr 167,88 Euro. und dann ist die wegen regen kaputt, na dann hab ich auf deutsch gesagt, das anges.hissene aussen,

Und bei Bruch ist ja das selbe, wird ja auch alles bezahlt, m m denkste was is bei Hagel, und es bricht ist doch auch Bruch und ich kann nix dafür genau wie beim Regen.

Ich hab dann zu Assona gesagt na wenn das so ist geb ich an mir ists in die Kloschüssel gefallen, anstatt zu sagen es ist vom regen nass worden, meinte sie dann wer das aber Betrug.

Und jz noch eine Frage:

Ist wasser nicht Wasser?? Sollte doch egal sein ob Regenwasser oder Bade-, Klowasser

Vielen dank für Eure Aufmerksamkeit

Mit freundlichen Grüssen

Colin McRae
 
Wenn du deren Vertrag bei Abschluss durchgesehen hast,(was man grundsätzlich tun sollte) und dann unterschreibst, oder analog dazu kongludent ein Eiverständnis gibst, nimmst du die Bedingungen der Gegenseite damit an.
Wenn Wasser in deren Augen nicht gleich Wasser ist(wie du das so schön bezeichnest) , dann ist das eben so !

PS: Dein Satzbau sowie Rechtschreibung grenzt übrigens an Körperverletzung...
 
Vor Regenwasser (Regentropfen) und einen dadurch hervorgerufenen Defekt kannst du z.b. dein Handy schützen, indem du es an einen trockenen Regengeschützten Ort verstaust.
Machst du es nicht, könnte man dir z.b. (Grobe)Fahrlässigkeit oder sogar Mutwilligkeit unterstellen.

Wenn dir aus Unachtsamkeit dein Handy ins Klo flutscht, kannst du es nicht retten. Solch eine Situation könnte als nicht unbedingt vorhersehbar gewertet werden, was einen Versicherungsfall darstellen kann.

Bei Versicherungsfragen wende dich einfach an deine Versicherung.
 
Wenn du deren Vertrag bei Abschluss durchgesehen hast,(was man grundsätzlich tun sollte) und dann unterschreibst, oder analog dazu kongludent ein Eiverständnis gibst, nimmst du die Bedingungen der Gegenseite damit an.
Wenn Wasser in deren Augen nicht gleich Wasser ist(wie du das so schön bezeichnest) , dann ist das eben so !

PS: Dein Satzbau sowie Rechtschreibung grenzt übrigens an Körperverletzung...

Körperverletzung hin oder her, du hast gewusst was ich meine.

Und wo sollte ich mir den durchlesen mitten im Markt wo noch 1000 andere Kunden warten? Ich meine, ist ja nicht so schlimm, ich mein du kannst den Vertrag eh jederzeit kündigen, was ich auch getan habe, nur trotzdem,

Tut mir leid.

Ich wollte keinem auf die Finger treten.

Vor Regenwasser (Regentropfen) und einen dadurch hervorgerufenen Defekt kannst du z.b. dein Handy schützen, indem du es an einen trockenen Regengeschützten Ort verstaust.
Machst du es nicht, könnte man dir z.b. (Grobe)Fahrlässigkeit oder sogar Mutwilligkeit unterstellen.

Wenn dir aus Unachtsamkeit dein Handy ins Klo flutscht, kannst du es nicht retten. Solch eine Situation könnte als nicht unbedingt vorhersehbar gewertet werden, was einen Versicherungsfall darstellen kann.

Bei Versicherungsfragen wende dich einfach an deine Versicherung.

Ja damit hast du Recht hab ich ja auch getan, jz liegt mein Handy immer zu Hause im Safe. da ist es bestens geschützt und sollte mal was sein gehe ich zu ASSONA.

So eine Aussage finde ich frech, weiss ja nicht aber manche leute gehen auch arbeiten. Ich zähle mich zu den Arbeitern, und wie gesagt als Dachdecker bist du dem Mal ausgesetzt, aber ich hab mich eh schon versucht zu erklären,

Es war mir eine Ehre

Habe dere
 
Zuletzt bearbeitet:
auch ich halte es übrigens für normal, daß die Versicherung bei Fahrlässigkeit nicht zahlt. Der von dir beschriebene Fall mit dem einregnen lassen ist imho nichts anderes.
Wenn du weißt, daß dein Telefon immer wieder nass regnet, dann müsstest du dir eben ein wasserfestes Outdoor Gerät oder so eine Schutzhülle kaufen.

Die Bedingungen sollte man aber vor dem Abschluß lesen dürfen, soviel ist klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
z.b. alle 14 Tage einen Handyschaden regulieren, der durch Regenwetter verursacht wurde, wird wohl keine Versicherung mitmachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
die versicherung macht nichts anderes als der absolute großteil der versicherungen: erstmal nicht zahlen wollen. also alles wie gehabt...
 
also ersmal finde ich, dass diese thema hier nicht ganz her passt, was ist das denn für eine frage vor dem notebook kauf???


zweitens, wie schon gesagt, wenn man was unterschreibt, dann sollte man auch wissen was man da unterschreibt, und sich alle details durchlesen

und sollte der "vertrag" nur ein flyer sein, steht da sicher drauf, dass man mit der unterschrift allen punkte des vertrages gelesen hat, und denen auch zustimmt

ähnlich wie bei den ganzen lizenzbestimmungen bei computerprogrammen


außerdem zahlt einen regenschaden beim handy normalerweise die hausratsversicherung
 
Naja gut, das Argument "hast du unterschrieben, gilt also" gilt ja auch nur solange, wie die Bedingungen rechtens sind. Wenn irgendwas davon Gesetzeswidrig ist, kannst du 1000x unterschreiben und es ist immer noch nichtig.
@colin
ich weiß immer noch nicht, was du willst ^^ dich uns einfach nur mitteilen? Auf Hilfe hoffen?
Hier kann dir wohl keiner wirklich weiterhelfen, müsstest dich an einen im Versicherungsgebiet auskennenden Anwalt wenden.
 
Zitat: (...) Wenn irgendwas davon Gesetzeswidrig ist, kannst du 1000x unterschreiben und es ist immer noch nichtig.

Für diesen Fall gibt es in eigentlich jedem halbwegs intelligent aufgesetzten Vertrag die sog. salvatorische Klausel, die halt besagt, das eine dem Gesetz zu wider laufende Bestimmung nicht dazu führt, dass automatisch der gesamte Vertrag nichtig ist. ;)
 
Für diesen Fall gibt es in eigentlich jedem halbwegs intelligent aufgesetzten Vertrag die sog. salvatorische Klausel, die halt besagt, das eine dem Gesetz zu wider laufende Bestimmung nicht dazu führt, dass automatisch der gesamte Vertrag nichtig ist. ;)
Ja, glaube ich hab mich etwas unklar ausgedrückt. Ich meinte natürlich auch, dass der gesetzeswidrige Teil nichtig ist, nicht unbedingt auch alle anderen Bestandteile des Vertrag (wie du schon sagtest, salvatorische Klausel, falls vorhanden) =)
Doch auch eine salvatorische Klausel ist kein Garant dafür, dass der "Restvertrag" Bestand hat.
 
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