Complete Care nach Bestellung noch möglich?

C

Candlestorm

Forum Benutzer
Hallo Zusammen,

ich werde morgen meinen Latitude D630 bekommen. Ich habe bislang kein Complete Care gewählt.

Ist es bei Dell auch möglich nach der getätigten Bestellung den Versicherungsschutz zu erwerben? Ich meine, das System kommt ja morgen erst bei mir an; habe mal gegoogelt und in einem anderen Forum in einem Beitrag von 2005 was davon gelesen, dass dies noch bis zu 4 Wochen nach Lieferung machbar ist. Hat da jemand eine aktuelle Info?

MfG
Candlestorm
 
Eine sehr ähnliche Frage wurde gerade vor wenigen Tagen bereits beantwortet, der Thread ist sogar noch auf Seite 1 ;)
Guck da einfach mal rein, vielleicht hilft dir das weiter :D
 
Black Butterfly schrieb:
Eine sehr ähnliche Frage wurde gerade vor wenigen Tagen bereits beantwortet, der Thread ist sogar noch auf Seite 1 ;)
Guck da einfach mal rein, vielleicht hilft dir das weiter :D

ja mist, hast recht. Da hatte ich wohl einen Augenpaul. Oh mann.

Allerdings geht es mir hierbei in erster Linie um den Diebstahlschutz. Den Unfallschutz benötige ich nicht. Werde am besten morgen mal bei Dell anrufen und nachfragen ob dies noch gebucht werden kann.
 
Candlestorm schrieb:
Da hatte ich wohl einen Augenpaul.
Geniales Wort :D Kann ja mal passieren :)
Candlestorm schrieb:
Werde am besten morgen mal bei Dell anrufen und nachfragen ob dies noch gebucht werden kann.
Würd ich auch sagen, die Dell-Leute wissen da wohl am ehesten Bescheid und schließlich werden sie für sowas bezahlt ;)
 
Candlestorm schrieb:
ja mist, hast recht. Da hatte ich wohl einen Augenpaul. Oh mann.

Allerdings geht es mir hierbei in erster Linie um den Diebstahlschutz. Den Unfallschutz benötige ich nicht. Werde am besten morgen mal bei Dell anrufen und nachfragen ob dies noch gebucht werden kann.

Bitte sieh Dir aber die Bestimmungen wo der Diebstahlschutz geift wirklich _sehr genau_ an.

LG
APZ
 
robert.wachtel schrieb:
Einen Hinweis, wo es Fallstricke gibt?

Fallstricke nicht unbedingt, aber im Grunde wird nur bei einem Raubüberfall der Rechner ersetzt. So sachen wie z.B. liegen lassen, oder Kofferklauf am Bahnhof, als man sich mal umgedreht hat, werden nicht ersetzt.

Man muss also quasi im ICE brutal niedergeschlagen werden, und reichlich Zeugen dafür bringen, damit man Geld bekommt :D

Also die Versicherung lohnt sich nicht wirklich, zumindest nicht für das Geld. Aber das gilt im grunde für alle Diebstahlversicherungen dieser Art.
 
Wir reden hier aber von Diebstahlschutz und nicht von Raubüberfallschutz, was zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind.

Vielmehr würden mich (und wahrscheinlich auch andere) die versicherten Gefahren (einfacher/schwerer Diebstahl), die Einschränkungen der verschiedenen Arten von Fahrlässigkeit, die Definition der Aufbewahrungsvoraussetzungen sowie die (Zeit-)Wertermittlungsmethoden in den von Dell angebotenen resp. vermittelten Policen interessieren.

Ein Link auf die Vertragsbedingungen wäre hilfreich.

//Edit: Link war einfacher als gedacht: http://www.completecare.eu.com ;)

Dementsprechend sind - wenn ich das richtig interpretiere beim Überfliegen - weder einfacher noch schwerer Diebstahl versichert, sondern nur Einbruchdiebstahl? Würde mir persönlich aber ausreichen, wenn das Gerät gegen Einbruchdiebstahl in Hotelzimmer oder abgeschlossene Büros (bei Kunden etc. pp.) versichert wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
robert.wachtel schrieb:
Wir reden hier aber von Diebstahlversicherung und nicht von Raubüberfallversicherung, was zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind.

Ich meine die Diebstahlversicherung, die man bei Dell bekommen kann!!!

Ich habe meine Vertragsunterlagen für die Unfallversicherunf jetzt bekommen, und da standen auch die Bedingungen für die "normale" Diebstahlversicherung drin (Die ich nicht genommen habe).

Und Tatsache ist, dass die quasi nur bei einem Raubüberfall zahlen würden. Es gibt etliche Einschränkungen. Man muss auch noch die Fälle ausschließen, wo dann normalerweise ein Hausratsversicherung zahlt (Klau aus der Wohnung, etc.).

Irgendwo auf der Dell Seite hatte ich die Vetragsbedingungen auch schon mal gesehen gehabt, finde es aber leider nicht mehr.
 
robert.wachtel schrieb:
Dementsprechend sind - wenn ich das richtig interpretiere beim Überfliegen - weder einfacher noch schwerer Diebstahl versichert, sondern nur Einbruchdiebstahl? Würde mir persönlich aber ausreichen, wenn das Gerät gegen Einbruchdiebstahl in Hotelzimmer oder abgeschlossene Büros (bei Kunden etc. pp.) versichert wäre.

Wenn Im Büro ein Tresor stand, und dieser Aufgebrochen wurde:

Diese Police bietet keinen Versicherungsschutz für:

7. Diebstahl, wobei das Produkt an Ihrem Arbeitsplatz oder einem anderen Arbeitsplatz, Schule oder öffentlichem Raum hinterlassen wurde, ohne es in einem sicheren Schließfach, Tresor oder auf ähnliche Weise abschließbaren Fach, zu dem Sie den alleinigen Zugang haben, einzuschleißen und das sichere Schließfach, Tresor oder auf ähnliche Weise abschließbare Fach gewaltsam geöffnet worden ist und der Nachweis einer solchen gewaltsamen Öffnung bei der Geltendmachung des Anspruchs erbracht wird.

Es kann sein, das ein Hotel ebenfalls unter "öffentlicher Raum" läuft. Auf jeden Fall zählt eine Messe dazu.

Hier das PDF in Deutsch: http://www.dell.com/downloads/emea/general/completecare/contract_de.pdf
 
diger schrieb:
Ich meine die Diebstahlversicherung, die man bei Dell bekommen kann!!!
Ja, wer denn nicht? [*] Aber auch die bietet einen Diebstahlschutz. Eine "normale" Hausratversicherung bietet mir nur in den seltensten Fällen einen Einbruchdiebstahlschutz meines Laptops in Hotelzimmern oder aus verschlossenen Büros oder aus dem Kofferraum meines verschlossenen Autos.

Und Tatsache ist, dass die quasi nur bei einem Raubüberfall zahlen würden. Es gibt etliche Einschränkungen.
Klar, aber es geht hier ja um die konkrete Benennung der Einschränkungen und nicht um eine subjektive Einschätzung.

Man muss auch noch die Fälle ausschließen, wo dann normalerweise ein Hausratsversicherung zahlt (Klau aus der Wohnung, etc.).
Klau aus Wohnung ist juristisch glaube ich nicht definiert. :D

Irgendwo auf der Dell Seite hatte ich die Vetragsbedingungen auch schon mal gesehen gehabt, finde es aber leider nicht mehr.
Ja, siehe oben in meinem Edit - mittlerweile habe ich sie auch gefunden.


[*] Übrigens erhöhen multiple Satzzeichen die Wichtigkeit von Aussagen in keinster Weise. http://sockenseite.de/__oneclick_uploads/2006/10/ausruf.html
 
diger schrieb:
Wenn Im Büro ein Tresor stand, und dieser Aufgebrochen wurde
Das steht u.U. im Widerspruch zu "verschlossener Raum" und der generelle Ausschluss von "Arbeitsplatz" könnte juristisch evtl. als überraschende Klausel gewertet werden.

Es kann sein, das ein Hotel ebenfalls unter "öffentlicher Raum" läuft.
Das Hotel ja, das Hotelzimmer nicht.

Auf jeden Fall zählt eine Messe dazu.
Das ist selbstverständlich, aber sowas von.

Ausserdem könnte auf einer Messe ja allerhöchstens ein einfacher Diebstahl vorliegen, wenn überhaupt - und der ist praktisch nie mitversichert.
 
Übrigens zahlt eine Hausratversicherung öfters, als viele denken.

Zum Beispiel hat meine damals bei einem Autoeinbruch dann alles das noch bezahlt, was die KFZ Versicherung nicht deckte (Klamotten, Sonnenbrille, etc.). Darauf hatte mich ein Bekannter aufmerksam gemacht, der halt selber bei einer Versicherung arbeitet.
 
robert.wachtel schrieb:
Das Hotel ja, das Hotelzimmer nicht.

Das würde ich mir aber vorher schriftlich bestätigen lassen, denn zu einem Hotelzimmer haben ja nun doch recht viele Zugriff (Angestellte, oftmals Gäste, die sich den "falschen" Schlüssel geben lassen, etc.).
 
diger schrieb:
Übrigens zahlt eine Hausratversicherung öfters, als viele denken.

Zum Beispiel hat meine damals bei einem Autoeinbruch dann alles das noch bezahlt, was die KFZ Versicherung nicht deckte (Klamotten, Sonnenbrille, etc.). Darauf hatte mich ein Bekannter aufmerksam gemacht, der halt selber bei einer Versicherung arbeitet.
Ja, da hilft oft ein Blick in die eigene Police. Bedenken sollte man hierbei aber, dass oft nur der Zeitwert ersetzt wird und oft auch elektronische Geräte ausgeschlossen sind (zumindest wenn es um den Ersatz von Schäden ausserhalb des Hauses geht).

diger schrieb:
Das würde ich mir aber vorher schriftlich bestätigen lassen, denn zu einem Hotelzimmer haben ja nun doch recht viele Zugriff (Angestellte, oftmals Gäste, die sich den "falschen" Schlüssel geben lassen, etc.).
Da nützt Dir auch die schriftliche Bestätigung aber rein gar nichts, denn ein Zugang mittels Schlüssel ist kein Einbruchdiebstahl, sondern nur Diebstahl evtl. allerhöchstens in Verbindung mit Hausfriedensbruch - ergo braucht die Versicherung nicht zu bzahlen.
 
robert.wachtel schrieb:
Da nützt Dir auch die schriftliche Bestätigung aber rein gar nichts, denn ein Zugang mittels Schlüssel ist kein Einbruchdiebstahl, sondern nur Diebstahl evtl. allerhöchstens in Verbindung mit Hausfriedensbruch - ergo braucht die Versicherung nicht zu bzahlen.

Aber auch bei einem Einbruch solltest Du Dir das vorher bestätigen lassen. Es kann nämlich doch sein, dass die Versicherung die selben Regeln wie beim Arbeitsplatz, etc. gelten.

Und am Schluss bleibt Dir doch nur der Raubüberfall :D

Übrigens zahlt meine Hausratversicherung auch elektronische Geräte, aber das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
 
diger schrieb:
Aber auch bei einem Einbruch solltest Du Dir das vorher bestätigen lassen. Es kann nämlich doch sein, dass die Versicherung die selben Regeln wie beim Arbeitsplatz, etc. gelten.
Ich? Wieso ich? :D Ich will doch gar nicht die Versicherung. Mich interessieren nur die konkreten Fallstricke der von Dell vermittelten Police.

Übrigens zahlt meine Hausratversicherung auch elektronische Geräte, aber das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Deswegen der Hinweis auf die eigene Police. Und auch ein Einschluss von elektronischen Geräten ist oft mit einem empfindlichen Abschlag in der Zeitwertermittlung verbunden.
 

Ähnliche Themen

Dell Latitude E6400: Erfahrungsbericht

Zurück
Oben