DE. Braucht man im Garantiefall eine Rechnung?

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Forum Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem einen gebrauchten SZ3 gekauft. Das NB ist voll in Ordnung und ich bin bis jetzt sehr zufrieden.

Der Verkäufer will die Originalrechnung nicht rausrücken, auch nicht als Kopie. Er behauptet, das
a) das Gerät direkt bei Sony in Berlin gekauft wurde und deswegen 3 statt wie üblich 2 Jahre Garantie hat und
b) im Garantiefall keine Rechnung notwendig ist, sondern der Servicetag am Noti ausreicht.

Könnt Ihr diese Aussagen bestätigen oder widerlegen? Bei dem ersten Statement interessiert mich natürlich die Sache mit 3 Jahren und nicht der Kaufort :)

Wenn's stimmt mit dem Service Tag, kann man irgendwo online prüfen wie lange dieser Tag noch Garantie hat?
 
du brauchst auf jeden ne rechnung als kaufbeleg. andernfalls könnte doch jeder mit nem schwarze kommen und behaupten den bei sony oder sonst wem gekauft zu haben....

Gegenfrage: Für was will er die denn unbednigt behalten??? bei mir läuten die alarmglocken... ich würde das prüfen lassen, weil da vielleicht was im busch ist.

das notbuch hat doch ne id... über sony kannste bestimmt den originalesitzer herausbekommen. den einfach mal mit deinem verkäufer vergleichen ;)

viel erfolg
 
Hallo,

soweit ich weiß bietet der Sony Style Shop in Berlin standardmässig keine drei Jahre Garantie auf die Vaio Notebooks - wenn, dann wohl gegen Zuzahlung.
Sprich noch einmal mit dem Verkäufer, sag ihm auch klipp und klar, dass du die Rechnung möchtest und wenn nicht, dass du das Notebook bei Sony und auch bei der Polizei überprüfen lässt.

Thorsten
 
das Gerät wird hier online registriert und auch dem Besitzer zugeordnet. Ist dies einmal geschehen, so kanns sein, dass die Rechnung niemanden mehr interessiert. Allerdings hab ich das a) nicht für den Garantiefall überprüft
b) wird bei der Registrierung nach Rechnungsdatum und Verkäufer lt. Rechnung gefragt
c) weiss ich nicht, ob Dein Gerät dort nun schon auf einen anderen Besitzer eingetragen wurde (und ob das mehrmals geht)
und
d) würde man da ggF auch sehen, wie lang die Garantie noch gilt
 
Also die Fakten

- Wenn das Gerät bei Sony registriert wurde dann brauchste auch bei Garantie eigentlich keinen Kaufbeleg mehr der ist nur zur Registrierung nötig

- 3 Jahre gibt es nur gegen Aufpreis und die Garantieverlängerung MUSS innerhalb der normalen 2 Jahre eingetragen werden. Danach wehrt sich Sony mit Händen und Füssen dagegen.

Ich finde es trotzdem massiv seltsam das du nicht mal ne Kopie bekommen kannst. das hinterlässt schon einen faden Beigeschmack.
 
vielleicht hat er es ja wirklich direkt bei sony gekauft, allerdings als b- oder ausstellungsware und will dir den wahren preis verheimlichen???

edit: hab auch mal so ein gerät gekauft - war ca. 350 € billiger und lief ganz gut (war halt schon repariert, aber mit normaler garantie)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wahrscheinlich will er den Preis verheimlichen. Angeblich im April 2007 gekauft, SZ3, das war doch die Blütezeit der SZ4s und die 3er waren am Auslaufen...

Ich habe sonst keinen Grund zum Verkäufer zu mißtrauen, auch wenn die Sache mit Rechnung micht stützig macht. Das Gerät ist voll in Ordnung.

Ich versuche gerade mich bei Vaio-link.com anzumelden. Die wollen das Kaufdatum haben - kann ich da irdendeinen Werktag aus April 2007 eingeben? Die andere Frage: Warranty / Insurance Contract Number - damit ist diese Garantieverlängerung gemeint, oder?
 
du kannst ihm ja den vorschlag machen, die rechnung zu kopieren und den preis zu verblinden/überkleben, damit du zu den kaufdaten kommst. wenn es das gerät wert ist, wäre das ein kompromiss (wenn er schon nicht rausrücken will mit der originalrechnung!)
 
Garantieabwicklung Sony

Hi. Wisst ihr vielleicht, ob bei Sony die Garantieabwicklung über die Seriennummer läuft, oder ob man für die Reparatur eine Rechnung benötigt?

Wie läuft die Sache überhaupt ab? Kann man das Gerät irgendwo in Wien oder Umgebung hinbringen, oder muss es eingeschickt werden?

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Lg
 
Austriaco schrieb:
Hi. Wisst ihr vielleicht, ob bei Sony die Garantieabwicklung über die Seriennummer läuft, oder ob man für die Reparatur eine Rechnung benötigt?

Wie läuft die Sache überhaupt ab? Kann man das Gerät irgendwo in Wien oder Umgebung hinbringen, oder muss es eingeschickt werden?

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Lg

Das wäre wirlich interessant! In meiner Familie werden insgesamt 3 Vaio-Notebooks betrieben (alle noch mit Restgarantie). Da wäre es im Falle des Falles wirklich von Vorteil, wenn man wüsste, wie die Abwicklung vor sich geht. Bis jetzt habe ich nur mitbekommen, dass man online einen Reperaturfall anmelden kann. Aber was passiert dann - speziell in Österreich?
Auch ich wäre hier für Antworten und Erfahrungsberichte dankbar.
 
Wenn man den Thread liest stösst man doch zum Teil schon auf die Antworten!

Closertogod schrieb:
Also die Fakten

- Wenn das Gerät bei Sony registriert wurde dann brauchste auch bei Garantie eigentlich keinen Kaufbeleg mehr der ist nur zur Registrierung nötig

Man kann die Maschinen entweder bei seinem Händler oder bei jedem Sony VASP abgeben. Oder wie wir es machen abholen lassen damit dem Kunden keine Unanehmlichkeiten entstehen. Das bietet aber jeder VASP anders an.
 
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