Defekter ASUS EEE PC 1015 PEM

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Meisterbond

Hi liebe Community,
ich habe ein defektes Notebook. Die Auflösung ist fehlerhaft. Es wird statt 1024x600 Pixel 800x600 Pixel angezeigt. Dadurch hab ich keine Taskleiste mehr auf dem Bildschirm. Hab alles versucht, Treiber neu und am ende sogar Windows neu. Hat alles nichts gebracht. Hab das Gerät zu EP gebracht(hab es dort auch gekauft). Die haben das erstmal einem Azubi gegeben. Nach 2 Tagen meldet sich EP, das das Gerät keinen Fehler habe. Durch das Windows neuinstallieren hat es wieder gefunzt. Leider nur bis zum 1 Service Pack von Win 7:mad:. Die ganze leier nochmal. Zu EP gebracht (BLA BLA BLA) Nach 2 Wochen hat sich EP gemeldet, Gerät läuft-> gleich vor Ort angeschaltet -> immernoch im Eimer. Die haben das NB auch gleich wieder genommen. Haben es dann auch gleich zu ASUS geschickt. Die haben das Display ausgetauscht. Zuhause angemacht. Lief auch wunderbar -> die ersten drei Minuten. nach dem nächsten Neutstart -> nunja. Fakt ist, ich will dieses Gerät endlich loswerden, das es mir einfacht die Zeit raubt. Kann ich nach § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz eine Wandlung beantragen, oder nicht??? :confused::confused::confused: Bitte helft mir :(
 
meiner Ansicht nach liegt in der Tat kein Hardwaredefekt vor, sondern lediglich eine falsch eingestellte Auflösung.
Damit ist kein Grund für eine Rückabwicklung des Kaufs gegeben.
Ich vermute, da es ja nach dem Neuaufsetzen, bis zum Neustart richtig lief, daß mit dem Windows Update eine neue Treiberversion für die Grafik installiert wird. Diese "vergisst" beim Update die Einstellungen. Kannst mit dem aktualisierten Treiber die Anzeige- Einstellungen korrigieren?
Ansonsten müsstest du alles nochmal zurücksetzen und diesen Teil des Updates auslassen/unterbinden,
 
Zuletzt bearbeitet:
Die korrekte/benötigte Auflösung steht nicht mehr in den Optionen zur verfügung. Die Unterbinedung der Treiberinstalation hab ich auch schon einmal ausprobiert, es hat jedoch nichts geholfen. Die Onboard- Grafikkarte kennt laut Sandra die benötigte Auflösung garnicht.
 
siehste. dann ist das ein Treiberproblem und kein Defekt.
Probiere mal, den Grafiktreiber downzugraden und verwende die offizielle Asus- Version von den Herstellerseiten.

edit - da denn nix dabei?:
ASUSTeK Computer Inc. - Eee- ASUS Eee PC 1015PW
 
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Kleiner Tipp eines Juristen: Wand(e)lung existiert seit 2000 nicht mehr im BGB. ;)
 
Da muss man doch jetzt sagen, das man vom Kaufvertrag zurücktreten will, oder???:confused: :eek:
 
Du machst folgendes: Gewährleistung in Anspruch nehmen. Die machst du IMMER bei deinem Händler geltend.
Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen des ! SELBEN Fehlers ! Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (Kohle 'raus !)
Besser:
Die sollen dir ein neues Gerät geben, welches funktioniert !
Gewährleistung gilt 2 Jahre ab Kaufdatum, Beweißlastumkehr nach den ersten 6 Monaten.

Hingegen würden sich Garantieansprüche gegen den Hersteller (hier AsusTek) richten.
Nachteil: Garantiebestimmungen können vom Geber der selbigen eigenständig und völlig frei, festgelegt werden. Beispiel: Er darf so oft Nachbessern wie er will...
 
Du machst folgendes: Gewährleistung in Anspruch nehmen. Die machst du IMMER bei deinem Händler geltend.
Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen des ! SELBEN Fehlers ! Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (Kohle 'raus !)

Das Nebook ist keine 5 Monate alt, deswegen hab ich keine Probleme mit Beweislast und so weiter. Allerdings behauptet EP, das ASUS die Chance zur 2maligen Nachbesserung haben muss, bevor ich mein Geld zurück bekommen könnte. Das soll irgendeine EU-Richtlinie oder sows sein. Ich glaub das ganze irgendie nicht ganz. EP hat ja schon 2 mal versucht, den Fehler zu beheben. Brauche schnell eine info, ob die Reparaturen von ASUS durgeführt werden müssen, oder ob auch Reparaturen vom Händler gültig sind.:(
 
Keine Ahnung was die sich da versuchen in den Bart zu brummeln...:D

Die Rechtslage ist hier einfach, eindeutig und unmissverständlich !
Hat EP bereits 2 mal vergeblich versucht, den selben Mangel abzustellen, folgt (auf deinen Wunsch hin) Rücktritt vom Kaufvertrag !

Falls du Schützenhilfe benötigst:

Die relevanten Rechtsforschriften findest du im BGB unter folgenden §§:

Nacherfüllungsanspruch: §439 BGB
Rücktrittsrecht: §§ 440, 323, 326 Abs.V BGB

Asus hat mit der in Anspruchnahme der ges. Gewähr überhaut nix zu tun, der Nacherfüllungsanspruch richtet sich einzig gegen EP !
(schätze die spielen auf Zeit, 6 Monate du weißt ja...;))

Solltest du dich dennoch darauf einlassen -was ich dir nicht rate- Frist setzen ! Angemessen hier 2 Wochen.
 
Ich werde es gleich morgen früh versuchen. Bist du eigentlich Hobby-anwalt oder ein beruflicher Anwalt. So gut, wie du dich auskennst. Oder hattest du selbst schonmal so ein Problem :confused: :D
 
Nein, ich bin praktizierender Jurist in einer Anwalts-GbR in Düsseldorf.
Ich bitte dich aber einzusehen, dass ich hier in diesem Forum in Person eines ganz "normalen Users" auftrete.

Das bedeutet im Konkreten: Ich gebe hier zwar hier und da mal Tipps in Sachen "Selbsthilfe in jur. Fragen", aber letzten Endes verdiene ich ja damit meine Brötchen weshalb es hier nie zu einer umfassenden Beratung von meiner Person aus kommen darf und wird.

Bei tiefgreifenden Problemen möchte ich auch dich bitten, den üblichen Rechtsweg zu beschreiten und einen meiner Kollegen deines Vertrauens hinzu zu ziehen. :cool:
 
Ich war nun heute früh (mal wieder:mad:) bei EP und hab versucht, denen meinen Standpunkt zu verklikern. Ich hab es auch geschaft, ganze 3 Sätze zu sprechen. Danach wars vorbei. Die müssten die Wandlung erst bei ASUS beantragen und die würden ablehnen, weil sie selber nicht 2 mal das Gerät repariern konnten(die chance hatten) nach ca. 20 Minuten Streit wusste ich vorne und hinten nicht mehr, was los war, und hab dieses Gerät nun noch ein letztes mal zur Reparatur nach ASUS-sanien schicken lassen:mad::confused:. Ich hoffe, die schaffen es nicht, die Möhre wieder zu reparieren. Gibt es ein Frist, die man setzten muss, bis der Händler das Geld zurücküberwiesen haben muss??? Und kann man den Händler zwingen, das Geld bar auszuzahlen. Die wollen mir nähmlich nur sonen dämlichen Gutschein über den Kaufbetrag ausstellen. :rolleyes:

Einz steht fest: NIE WIEDER EP. Die sind doch Kriminell, die Typen. :eek:

Ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt. :rolleyes:

PS: Vielen Dank eraser4400, das du mir bisher so Tatenkräftig geholfen has.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich kann nur nochmal sagen:

da es nach der Beschreibung ja bis zum ServicePack (=Windows Update) richtig läuft, glaube nicht, daß das ein Hardwaredefekt ist und ich denke daher, daß du dir den ganzen Hassel umsonst antust.
Meine Frage in die Richtung (s. oben 10.07.2011 19:30) wurde allerdings ignoriert.
Evtl. zur weiteren Prüfung mal von einer Linux- Live CD (wahrscheinlich in deinem Falle von einem bootbaren USB Stick) starten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Meisterbond !

Wandlung gibt es im deutschen Recht seit 2000 nicht mehr.
Darf ich mal fragen, wie alt du bist ?
Aufgrund deiner Schilderung gehe ich fast davon aus, es mit keinem Volljährigen zu tun zu haben (nicht abwertend gemeint ;).
In diesem Fall, besser einen Erwachsenen hinzuziehen und mit zu EP schleifen, am besten jemanden der über die nötige physische Präsenz verfügt und sich durchzusetzen weiß (hilft oft Wunder).

Das Recht ist hier eindeutig auf deiner Seite ! (wobei Recht haben und Recht bekommen ja leider zwei Seiten sind).

Das mit der Fristsetzung habe ich dir bereits geschildert.
Ich weiß nicht wie wichtig dir die Sache ist, aber ich würde an deiner Stelle noch mal hingehen, deinen Rücktritt vom KV erklären und mit Einschaltung eines Rechtsbeistandes (Anwalt) drohen !

NOCH MAL GANZ KLAR: die AsusTek Inc. hat absolut nichts mit der Gewährleistung zu tun ! EP ist dein Vertragspartner und schuldet eine einwandfreie Sache (noch immer). Die vertraglichen Pflichten sind von deren Seite solange nicht erfüllt !

Du kannst darüber hinaus Schadenersatz fordern !
Hier noch mal Klartext:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Gutscheine ablehnen ! EP hat sofort den Kaufpreis in Bar an dich auszuzahlen, hingegen du das Gerät an die im Gegenzug zurückübereignest.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Brunolp12: Selbst Ubuntu 11.04 bootet in der falschen Auflösung. Es hat also nichts mit dem OS oder Updates zu tun.

@eraser4400: Ich selbst bin erst 17 Jahre alt, aber ich war mit meinem Vater dort. Und er ist wie beschrieben, nicht weit gekommen. Ich habe mich Text in der Richtung leider nicht korrekt ausgedrückt. Der Rest ist jedoch wie beschrieben verlaufen. Vielen Dank für deine detailierte Beschreibung, welche Möglichkeiten ich habe. Ich werde mir die Entsprechende § ausdrucken und mit zu EP Nehmen (und meine Vater). Ich hoffe, das sie Ihre "Meinung" ändern, wenn sie das Gesetzt vor ihren Augen sehen. Ich melde mich, sobald sich etwas neues ergibt. :eek:
 
Was den Defekt selbst angeht:

Das gerät müsste doch über eine Wiederherstellungsfunktion verfügen, die es in den Auslieferungszustand zurückversetzt.

Mach das doch mal.
Alternativ dazu einen Wiederherstellungspunkt in der vergangenheit wählen an dem der Fehler noch nicht auftrat.

Wenn alles nix hilft, tritt mein obiger Rat in Kraft.:mad:
 
@Brunolp12: Selbst Ubuntu 11.04 bootet in der falschen Auflösung. Es hat also nichts mit dem OS oder Updates zu tun.
okay, die Auskunft hat mir gefehlt. Dann wundert es mich zwar, warum es mal kurz wieder stimmte... aber okay, wer weiß das schon. Dann wohl doch ein Problem der Hardware.
 
Bevor ich das Gerät das erste mal bei EP abgegeben habe, habe ich so ziemlich alles versucht, um das Gerät wieder zum laufen zu bringen. Ich habe alte und neue Treiber installiert, die vom Hersteller und von Windows. Ich habe auch Windows wiederhergestellt. Einmal die Recovery von der Festplatte und einmal eine gekaufte und auf USB-Stick kopierte version. Leider hat garnichts davon den erwünschten Erfolg gebracht. Ich hab bei EP angerufen, die meinen, das Netbook sei schon auf dem weg zum Hersteller. Kann man auch nachwirkend den Kaufvertrag auflösen, auch wenn der Fehler beseitigt wurde??? Ich möchte mir einen neuen PC zusammenbauen, da ich während meiner Ausbildung nicht auf ein Gerät vertrauen möchte, was sich plötzlich entschliest, einfach mal die Auflösung zu ändern. Leider benötige ich zum Kauf der einzelnen Bauteile die 330€, die das Netbook gekostet hat.

MfG

Meisterbond
 
Ich hab bei EP angerufen, die meinen, das Netbook sei schon auf dem weg zum Hersteller.

Da du (bzw. dein Dad) einer erneuten Nachbesserung nun eingewilligt hast, musst du dem Leistungsschuldner (EP) nun auch die Möglichkeit einer Nachbesserung geben, setze aber unmissverständlich eine Frist !

Fruchtet auch der erneute Versuch nicht, Rücktritt ! :mad:
 

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