Erfahrungen mit easynotebook.de?!

B

bluebird

Forum Freak
Hallo zusammen,

Wie der Titel schon sagt: Hat jmd. von Euch Erfahrungen mit easynotebook.de? Insbesondere mit einem evtl. Widerruf? Bin ziemlich geräuschempfindlich und möchte das NB in Hause ausgiebig testen...habe jetzt öfters gelesen, dass es bei Internetshops dann oft zu Problemen kommt und die Geld für den Widerruf verlangen, was zwar nicht gesetzeskonform ist, aber wer hat schon große Lust auf den Ärger.
Daher meine Frage: Hat jmd. von Euch schonmal Ware an easynotebook zurückgeschickt und falls "ja", was waren Eure Erfahrungen?

Danke.
 
Tut mir Leid das dir keiner helfen konnte. Aber auch ich habe mit easynotebook null Erfahrung. Ich würde allerdings eh von windigen Firmen abraten die relativ unbekannt sind.
 
und die Geld für den Widerruf verlangen, was zwar nicht gesetzeskonform ist

Also ich behaupte mal, dass durchschnittlich gesehen Internet-Versandhändler kulanter sind, was das betrifft als klassische Händler. Natürlich ist das von Fall zu Fall verschieden.

Das Problem ist: Wenn du ein Notebook auspackst und verwendest, ist es nicht mehr versiegelt und originalverpackt und weist im schlimmsten Fall sogar Gebrauchsspuren auf. Der Händler kann es also nicht mehr so einfach als neu verkaufen. Und genau deshalb darf er von dir bei Rückgabe eine "Entschädigungsgebühr" verlangen.
Ein Internetversandhändler muss dir allerdings sämtliche Möglichkeiten zugestehen, die dir auch im Laden zur Verfügung stünden.

Fazit: Eine Rücknahmepflicht ohne Entschädigung gibt es auch im Internetversandhandel nicht.

Du kannst allerdings unter Umständen eine Rückgabegarantie schriftlich ausverhandeln. An die muss der Händler sich dann natürlich halten, wenn du dich an die vereinbarten Bedingungen hältst.

Du kannst dir ja mal die Händlerbewertung auf geizhals.at anschauen:
http://geizhals.at/b/logos/easynotebooks-logo-oct06.jpg http://geizhals.at/eu/?sb=1593
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke. Die Bewertungen hatte ich mir schon angeschaut, aber bei niemandem stand etw. über die Widerrufsmöglichkeiten.
Ansonsten kann ich dazu nur sagen (ich bin vom Fach): Die Internethändler sind laut BGB und Info-VO dazu verpflichtet, dem Verbraucher die Möglichkeit der Überprüfung zu geben, die ich in einem normalen Laden auch hätte. Mir persönlich z.B. geht es nicht darum, dass NB 3 Wochen zu nutzen und es dann zurückzuschicken...das in einem solchen Fall eine Entschädigung verlangt wird, ist durchaus nachzuvollziehen. Vielmehr geht es mir darum, da ich sehr lärmempfindlich bin, dass ich nur 1-2 Std. testen möchte wie laut das NB ist. Ein Internethändler hat mir in diesem Zusammenhang z.B. mitgeteilt, dass sie eine Gebühr von 100 € erheben, sobald die Packung geöffnet wird...dies verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Allerdings habe ich keine Lust auch noch privat mich mit solchem Ärger zu befassen und suche daher einen Shop, von dem ich von Anfang an weiß, dass er kulant ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich behaupte, dass du bei jedem Kauf das kostenfreie Rückgaberecht mit ausverhandeln wirst müssen, wenn du dir 100%ig sicher sein willst, dass der Händler die Ware ohne Gebühr zurücknimmt. Manche Händler werden sicher probieren Geld von dir zu verlangen, wenn du allerdings mit der Klage drohst, werden sicher die meisten von ihren Forderungen heruntergehen - aber wem sag' ich das, das weißt du eh sicher 1000 Mal besser als ich.

Auch wenn ein bestimmter Händler dreimal ein geöffnetes Paket ohne Murren zurücknimmt, hast du keine Garantie, dass er nicht gerade bei dir mit einer Gebührenverrechnung anfängt .. obwohl er sehr schlecht beraten wäre ... *gg*

Meine Empfehlung an dich wäre es sich an den Fachhandel in deiner Umgebung zu wenden. Da hast du immer einen Ansprechpartner bei der Hand. Es wird vermutlich anfangs geringfügig teurer, kann aber bei Problemen viel Ärger und Zeit sparen...

Ansonsten bleibt dir wohl nur anrufen und Email-schreiben übrig.

Frage: Wenn du einen Neuwagen zum Neuwagenpreis kaufst, willst du dann dass irgendwer damit ein bis zwei Stunden herumgefahren ist? :)

Liebe Grüße, max.
 
Also E-Mail habe ich jetzt schon geschrieben...mal schauen was sie antworten.
Eine Garantie habe ich natürlich nicht und wenn es sein muss, würde ich mich natürlich auch auf den Ärger einlassen. Bin ja grds. ein friedliebender Mensch, aber wenn Unternehmer meinen, dass sie Verbraucherrechte einschränken müssen, nur weil die meißten es nicht besser wissen, mache ich da nicht mit.
Aber wie gesagt, will keinen Ärger und werde erstmal nachfragen und wenn sie das nicht machen, dann bestell ich halt woanders.

Zu Deiner Empfehlung: Fachhandel schön und gut und ich wäre auch bereit mehr auszugeben (aus den von Dir genannten Gründen), aber der Fachhandel bietet nach meiner Erfahrung grds. kein Rückgaberecht und das ist mir einfach zu riskant. Gerade Geräusche hört man meist erst, wenn man zu Hause mal das NB anschmeißt.

Zu Deinem Vergleich: Natürlich will ich das dann nicht, aber das ist nunmal der "Nachteil" / das Risiko beim Onlinekauf, über den sich jeder im Klaren sein muss. Ich selbst lasse mich ja auch darauf ein, dass ich evtl. ein schon benutztes und nur neu verpacktes NB bekomme. Wer das nicht möchte, muss halt im Handel kaufen, wobei auch da ja nicht Garantie besteht, dass die Sachen nicht nur neu verpackt wurden...
 
Wenn ich mich recht erinnere wurde die Rechtsgrundlage für eine anstandslose Rücknahme von Waren aus dem Versand-/Internethandel eingeführt, damit die Kundin/der Kunde beim Online-Einkauf die gleichen Rechte und Möglichkeiten hat wie beim herkömmlichen Verkauf über den Ladentisch.

Jetzt beschreibst du aber eine Situation in der vom Online-Handel mehr Entgegenkommen verlangt wird, als es beim herkömmlichen Handel in der Regel der Fall ist bzw. zu sein scheint.

Ich frage mich, wie sich Handel und KonsumentInnen in so einer Sache annähern könnten. Mit einer Geiz-ist-geil-Einstellung wirds auf jeden Fall nicht funktionieren, behaupte ich. (Das ist jetzt nicht auf dich bezogen, bluebird!)
 
Ich denke als Schlusswort können wir uns darauf einigen: Die Geiz-ist-geil Mentalität führt längerfristig zu nichts...weder für den Kunden, noch für den Händler.

Gruß,
Bluebird
PS: Wie auch immer die Rechtsgrundlage gewollt war, die gesetzliche Lage momentan ist so, dass der Kunde beim Onlinekaufe mehr Rechte genießt (laut Urteil des KG Berlin, soll ja die Widerrufsfrist unter bestimmten Umständen sogar 1 Monat laufen, wobei ich denke, dass dieses Urteil bald wieder revidiert wird...aber es zeigt zumindest auch die Tendenz der Gerichte, dem Kunden im Onlinehandel mehr Schutz zuzusprechen, was ja auch nicht ganz fernliegend ist)
 
Ich habe ein Notebook gekauft und dies meiner Mutter geschenkt. Leider hat sie gedacht es läge an ihr und erst nichts gesagt, als das Notebook sehr sehr langsam reagiert hat. Als es sich nicht mal mehr einschalten ließ hat sie es mich wissen lassen.
Nach nicht mal 2 Jahren hat easynotebook jedliche Gewährleistung von sich gewiesen, mit der Begründung, es sein nach einem halben Jahr nicht mehr ihr Problem, da die Beweislast umgekehrt sei.
Kein Service, keinerlei Angebot der Hilfe. Ich sage ganz klar, FINGER WEG und keuft lieber bei einem anderen Anbieter!!
 

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