Fehler beim Händler oder Sony (direkt) geltend machen?

D

Diabolo80

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Hallo Liebe Community,

Ich hatte hier ja schon berichtet, dass meine 2 Verschlusshaken des Vaio FS 115 M abgebrochen sind.

Was meint ihr: Soll ich mich direkt an Sony wenden oder an Saturn (wo ich das NB gekauft habe). Habe das NB vor ca. 6 Wochen gekauft! Eigentlich greift doch dann noch die Gewährleistung von Saturn, oder? Und in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung gilt doch, dass Saturn beweisen muss, dass der Fehler nicht schon beim Kauf vorhanden war.
Daher müsste ich das doch problemlos bei Saturn ersetzt bekommen, oder?

Bedanke mich schonmal für eure Ratschläge!
 
3594

Garantieleister (Garantie nicht Gewährleistung) bzw. Vertragspartner von dir ist in jedem Fall Saturn - der hat es dir ja auch verkauft. Allerdings kann Saturn mit Sony einen Vertrag haben dass Sony den Service übernimmt. Für den Transport zu Sony bzw. zurück müsste m.E. nach daher auch Saturn aufkommen. :cool:
 
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@ byf4606: ein altes thema, dass garantie und gewährleistung des öfteren verwechselt werden:
* GEWÄHRLEISTUNG: vom händler, gesetzliche richtlinien, 2 jahre
* GARANTIE: nur vom hersteller nach dessen bedingungen, zeitlich verschieden

@ diabolo80: bei bruch ist es schwierig, sowohl gemäß gewährleistung wie auch nach garantie eine kostenlose instandsetzung zu bekommen. denn ist etwas gebrochen, kann das auch auf reißen, fallen etc. zurückzuführen sein. da wird es eher schwierig werden ...
jedenfalls würde ich mich an den händler wenden, ihm die sache erklären. alles weitere ergibt sich dann. eventuelle weitere schritte (zb beratung bei der ak/konstumentenschutz) kannst du dann ja immer noch einschlagen ...
 
3600

@ Schripsi
Garantie und Gewährleistung kommen beide vom Hersteller. das mit den Gesetzen und den Bedingungen stimmt.

Da dieser Bruch ja anscheind kein Einzelfall ist, wird es wohl nicht schwierig sein dafür ersatz zu bekommen. Musst nur darauf beharren dass das kein Einzelfall ist.
 
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@ thomasn: sorry, dass ich dir widersprechen muss: die gewährleistung besteht immer zwischen käufer (konkret: endkunde) und verkäufer (meist ein geschäft oder internetshop). der verkäufer kann zwar in einigen fällen auch der hersteller sein, in dem konkreten fall besteht aber die gewährleistung zwischen diabolo80 und saturn. die garantie hat diabolo80 von sony.
nachzulesen u.a. auf den seiten der arbeiterkammer im bereich konsumentenschutz.
 

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