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Gewährleistung
Ich ärger mich grad, dass ich nich mehr weiß wo und wie,
aber ich bin mir sehr sicher, dass es da nen Rechtsstreit zum Thema "öffnen von elektronischen Geräten" gab.
Jemand hatte das Garantiesiegel zerstört um im Geräteinneren eine Wartungsarbeit durchzuführen (kann auch ein Festplattentausch gewesen sein).
Der Hersteller hatte bei einem Gewährleistunsfall, welcher etwas später auftrat, aber nichts mit dem Eingriff zu tun hatte, die Gewährleistung verweigert und auf das zerstörte Garantiesiegel hingewiesen.
Antowort des Gerichts: Garantiesigel sind grundsätzlich absolut belanglos, solange sie keine Bauteile vor dem Öffnen schützen, welche allein durch das Öffnen Schaden nehmen (zum Beispiel machste das Vakuum in ner Röhre kaputt ;-) ).
Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, kleinere Wartungs, Instandsetzungs und Erweiterungsarbeiten vorzunehmen, sofern sie keine speziellen Kenntnisse erfordern usw usw...
Das ist nun natürlich eine heikle Angelegenheit...wozu braucht man Kenntnisse, wozu nicht? Auf jeden Fall darfst du an nix rumbasteln was gefährlich werden kann, also >40 Volt. Wiederum das öffnen von HDD und RAM Wartungsklappen ist also absolut erlaubt, da drin rumzufummeln je nach Einbausituation nicht unbedingt.
In Sachen Gewährleistung ist man auf jeden Fall auf der Sicheren Seite, solange man bedöchtig vorgeht und nix übertreibt. Aber jedewede Art von Garantie ist ausschließlich Sache des Herstellers. Wenn der sagt "Ätsch", biste im Eimer...
Fazit: Ne HDD wechseln wenn ne Revisionsöffnung da ist kann man schlecht verbieten, das ganze NB öffnen ist eher heikel, weil es wohl kaum als "normale" Wartungsarbeit gilt, es ist eben kein Desktop, bei dem regelmäßiges entstauben zum guten Ton gehört....
Und noch einmal ganz deutlich: Ich weiß nich mehr wo ich das gelesen habe, mag sein dass das ne seriöse Quelle war, aber kann auch so in Richtung THG oder so gehen, da wär ich vorsichtig... ich geb auf jeden Fall keinerlei Gewähr oder so... ;-)
Ich ärger mich grad, dass ich nich mehr weiß wo und wie,
aber ich bin mir sehr sicher, dass es da nen Rechtsstreit zum Thema "öffnen von elektronischen Geräten" gab.
Jemand hatte das Garantiesiegel zerstört um im Geräteinneren eine Wartungsarbeit durchzuführen (kann auch ein Festplattentausch gewesen sein).
Der Hersteller hatte bei einem Gewährleistunsfall, welcher etwas später auftrat, aber nichts mit dem Eingriff zu tun hatte, die Gewährleistung verweigert und auf das zerstörte Garantiesiegel hingewiesen.
Antowort des Gerichts: Garantiesigel sind grundsätzlich absolut belanglos, solange sie keine Bauteile vor dem Öffnen schützen, welche allein durch das Öffnen Schaden nehmen (zum Beispiel machste das Vakuum in ner Röhre kaputt ;-) ).
Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, kleinere Wartungs, Instandsetzungs und Erweiterungsarbeiten vorzunehmen, sofern sie keine speziellen Kenntnisse erfordern usw usw...
Das ist nun natürlich eine heikle Angelegenheit...wozu braucht man Kenntnisse, wozu nicht? Auf jeden Fall darfst du an nix rumbasteln was gefährlich werden kann, also >40 Volt. Wiederum das öffnen von HDD und RAM Wartungsklappen ist also absolut erlaubt, da drin rumzufummeln je nach Einbausituation nicht unbedingt.
In Sachen Gewährleistung ist man auf jeden Fall auf der Sicheren Seite, solange man bedöchtig vorgeht und nix übertreibt. Aber jedewede Art von Garantie ist ausschließlich Sache des Herstellers. Wenn der sagt "Ätsch", biste im Eimer...
Fazit: Ne HDD wechseln wenn ne Revisionsöffnung da ist kann man schlecht verbieten, das ganze NB öffnen ist eher heikel, weil es wohl kaum als "normale" Wartungsarbeit gilt, es ist eben kein Desktop, bei dem regelmäßiges entstauben zum guten Ton gehört....
Und noch einmal ganz deutlich: Ich weiß nich mehr wo ich das gelesen habe, mag sein dass das ne seriöse Quelle war, aber kann auch so in Richtung THG oder so gehen, da wär ich vorsichtig... ich geb auf jeden Fall keinerlei Gewähr oder so... ;-)