Garantie - Geld zurück?

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the_blub

Forum Newbie
Ich habe vor einem Jahr und 10 Monaten das Asus A6Tc gekauft, damals 1100 Euro wert.

Nun hatte ich erst ein Problem mit dem booten, sie haben ein neues Mainboard eingetauscht.
Dann kam es mit Akkukontaktproblemen zurück, sie haben die Festplatte, das Mainboard und Touchpadkabel ausgetauscht.

Akkuprobleme sind nicht behoben. Es läd nicht, ausser wenn man es reindrückt (Kontakte). Die Batterie wird nicht erkannt (trotz gezogenem Stecker denkt das NB es steht auf Netzbetrieb).

Jetzt werde ich es ein drittes Mal einschicken.

Wie steht es dabei mit Geldzurück, neues Gerät, Wertminderung? Es sind ganz neue Teile drin (Mainboard und Festplatte sind ja nicht unerheblich).


Danke sehr,
FloH
 
Wie steht es dabei mit Geldzurück, neues Gerät, Wertminderung? Es sind ganz neue Teile drin (Mainboard und Festplatte sind ja nicht unerheblich).
Das meinst du jetzt aber net ernst, nach diesem Zeitraum? Du hast schon längst keine Gewährleistung mehr, der Hersteller bessert aufgrund seiner (freiwilligen!) Garantie nach - und du redest von Geld zurück. Also wirklich ...
 
Hab ich da jetzt was falsch verstanden?
Zwei-drei Jahre explizite Garantie. Da kann ich doch wohl erwarten, das ein Notebook 2 Jahre hält.

Ich gehe ja nicht von Gewährleistung aus, ich habe ein Notebook mit 2 Jahren Garantie. Der Hersteller verpflichtet sich für Ausfälle in dieser Zeit aufzukommen.
Und gerade Asus, wo man noch ein Jahr dazukaufen kann.

Was ist daran also unverschämt? Der Hersteller kann den Handel den ich mit ihm eingegangen bin, nicht erfüllen.
Würde Asus nur die gesetzliche Gewährlereistung anbieten, hätt ich dort doch nicht gakauft. Ob nun freiwillig oder nicht, ich habe diese Garantie erworben.
 
Zuletzt bearbeitet:
schaue dir mal die Garantiebedingungen an, die du mit Asus vereinbart hast. Das ist die Garantie auf die du dich berufen kannst. Alles andere ist Unfug.
 
Das ist die Garantie auf die du dich berufen kannst. Alles andere ist Unfug.

Na dann ist ja alles gut.

Natürlich hoffe ich, das es heil wiederkommt. Der Händler hat gesagt, das er das sonst regelt...
 
Hab ich da jetzt was falsch verstanden?
Zwei-drei Jahre explizite Garantie. Da kann ich doch wohl erwarten, das ein Notebook 2 Jahre hält.
Schon klar, wobei Garantie ja nicht heißt, dass das Gerät über diesen Zeitraum keinen Defekt haben kann oder darf. Garantie heißt lediglich, dass der Hersteller dafür gerade steht, wenn ein Defekt auftritt, diesen im Rahmen der Garantiebedingungen (meist) kostenlos zu reparieren. Aber du kannst dich nie auf Dinge wie Geld zurück berufen. So etwas hat kein Hersteller in den Garantiebedingungen inkludiert (und hast ja auch nicht direkt bei ihm gekauft, daher an ihn direkt auch nichts bezahlt). Es findet sich lediglich als Alternative zu mehrfach missglückten Reparaturversuchen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller). Das Gleiche gilt für eine Preisminderung.
 
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Also auf gut Deutsch sollten sie das Gerät reppen und es geht immer nocht nicht haben sie das recht ihr Geld zurückzubekommen oder es wurde schon 2 mal gereppt und es ist das 3ma defekt dann auch ! Oder das Gerät ist eine nicht zumutbare Zeit weg! Und lass dich nicht mit 60% abspeissen die müssen dir 100% vom Kaufpreis wiedergeben ! wenn net schalte nen anwald ein! Als ovon HP hab ich meine geld wiederbekommen weil meine Lap in 1 1/2 Jahren 3 ma defekt war!
 
Sobald das Notebook wieder einwandfrei funktioniert, hau es bei eBay rein und hole dir was Gescheites (SAMSUNG, DELL, IBM, ACER, ..)!

lg, Ocean
 
@ SoulHunter: Du zitierst jetzt aber aus dem Gewährleistungsrecht, oder? Nach 22 Monaten musst du allerdings - um dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen zu können - nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller gibt Garantie, du kannst dich da nur auf die Hersteller-Garantiebedingungen berufen.
 
Hersteller-Garantie müss dir der Hersteller für 24 Monate geben! Der Händler ist nur 14 Tage belangbar bzw du hast 14 Tage das Recht das Gerät wieder beim Händler zurückzugeben und dein Geld wiederzubekommen! Das gilt aber nur wenn du nicht das Gerät selbst beschädigt hast! In den 2 Jahren Hersteller-Garantie muss der Hersteller das Gerät reparrieren wenn es ohne fremdverschulden defekt ist! Sollte dies ffter als 2mal vorkommen kannst du vom Hersteller dein Geld wiederverlangen! Egal ob das Gerät nach heutigem Stand nur noch 60% wert ist wie als du es gekauft hast! Der Hersteller muss dir 100% vom Kaufpreis erstatten auch wenn das Teil zum damaligen Zeitpunkt viel Teurer ist aös heute! Also 2006 1300 Euro bezahlt muss dir der HErsteller auch 1300 wiedergeben!

Die geht auch wenn das Gerät 1 mal weg ist und das ein unzumubaren Zeitraum ( ca 1Monat+)! Wenn nicht Anwalt einschalten 1Brief und du bekommst dein Geld wieder!

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EDIT Schripsi: Diese Ausführungen stellen das subjektive Wissen des Teilnehmers und keinesfalls eine rechtlich haltbare oder nachvollziehbare Aussage dar!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bitte jetzt net persönlich nehmen, aber wenn du dich in der Materie Garantie/Gewährleistung überhaupt nicht auskennst, dann gib bitte keine völlig falschen Behauptungen von dir und auch keine unnötigen, weil nicht vorhandenen Hilfestellungen!

Lies dich bitte in das Thema Garantie/Gewährleistung ein und gib dann wieder Ratschläge!

Hier ein paar hilfreiche Links dazu:

1. FAQ im Forum: http://www.notebookforum.at/anleitungen-und-faq/16957-faq-gewaehrleistung-und-garantie.html
2. Wikipedia (Gewährleistung): Gewährleistung ? Wikipedia
3. Wikipedia (Garantie): Garantie ? Wikipedia
4. Konsument (österreichische, äußerst kompetente Zeitschrift und Verein für Konsumentenschutzfragen): :: KONSUMENT.AT- Gewährleistung und Garantie: Recht und Gnade ::
5. Arbeiterkammer (AK) - PDF-Infofolder: http://www.akstmk.at/pictures/d38/Konsumentenschutz.pdf
und natürlich unzählige weitere Quellen, die das Gesetz einigermaßen überschaubar und nachvollziehbar aufarbeiten.
 
@SoulHunter
Achtung, du vermischst hier einiges, lies das von Schripsi verlinkte (mach ich auch gleich ;) ). Das mit dem Schadensersatz nach "dem erfolglosen zweiten Versuch [der Nachbesserung]" (§440) gilt für den Verkäufer der Sache (nicht Hersteller!).

BTT: Nach deutschem Recht (dürfte EU-weit seit ~2002 sowieso sehr ähnlich sein) ist folgendes zu sagen:

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." (§434 I BGB) Siehe auch §§438 - 447.
Laut Sachverhalt war die Sache bei der Übergabe frei von Mängeln (hatte die vereinb. Beschaffenheit). ABER: Der Hersteller hat eine sog. "Haltbarkeitsgarantie" (für zwei Jahre?) übernommen. Dem Käufer stehen "im Garantiefall unbeschadet der gesetzl. Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingräumt hat (=Hersteller)". (§443 I)
Wenn ein Sachmangel auftritt, so wird zu Gunsten des Käufers vermutet, dass dieser [Sachmangel] die Rechte aus der Garantie begründet. (vgl. §443 II)

Will erstmal heißen: Alles was du von Asus verlangen kannst bzw. was Asus dir bei einem oder mehreren Defekten bieten wird, steht in Asus' Garantiebestimmungen.
Kannst du beweisen, dass bei Übergabe der Ware einer der Defekte (es reicht i.d.R. ansatzweise) vorhanden war, kannst du via Sachmangel §434 Nachbesserung §439 (und dann ggf. mit §440 Schadensersatz) vom Verkäufer / Händler verlangen...

--> Auf Kulanz seitens Asus hoffen, Garantiebestimmungen nochmal genau lesen, dann evtl. mal RA anrufen.
 
@ Heyjay: Danke, scheinst dich gut auszukennen!
 
@ Heyjay: Danke, scheinst dich gut auszukennen!
Sind wirklich nur Grundkenntnisse, die aber auch oft nützlich sind :).

Ich kann übrigens jedem empfehlen, sich einfach mal ein BGB zu kaufen. Die 5€ sind gut investiert, man kann, gerade in solchen Fällen, einfach im Register nachschlagen und die ensprechenden Normen durchlesen. (In diesem Fall eben BGB II / Schuldverhältnisse / Kauf, Tausch / Allg. Vorschriften: §§433ff)
 
also komisch das mein Anwalt sich auf §440 Berufen hat und HP das auch angenommen hat! Komisch dann haben alle Anwälte von HP keine Ahnung!
der §440 heist Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz! In 1 linie schliest du einen Vertrag mit dem Verkäufer der hat aber nur die Pflicht das Gerät 14 Tage ohne Angaben von Gründen wieder zu nehmen und dir dein Geld wieder zu geben dann ist der Händler raus und in 2 liene schliest du einen Vertrag mi dem Hersteller und jede Firma die in der EU was verkauft unterwirft sich dem Deutschen Gesetz ! Da können die in ihren Bestimmungen schreiben was sie wollen das Grundgesetz ist unumstösslich! Das heist jeder Firma muss sich §440 unterwerfen! Und wenn ihr ab und zu ma Bildungssendungen im TV schauen würdet wird das dort auch oft genug gezeigt in Akte und co. ! Aber wenn ihr es net glaub ruft nen Anwalt an und fragt ihn!

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen! Das heist 2 ma gereppt wieder im Arsch recht auf Kohle ende!
 
Achso wenn du dich auf den § ausschnit beuziehst :

bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß

Wenn du dich da auf den Verkäufer beziehst ist der Garantiegeber gemeint! Wirst kaum sehen das wenn du ein Gerät zu Media Markt oder Pro Markt bringt nach 1 Jahr das die dir Geld aus ihrer Kasse geben die geben das auch an den Hersteller weiter!

Und selbst wenn kann er auch zu seinem Verkäufer gehen und sich da auf den §440 berufen dann bekommt er auch sein geld kann nur etwas länger dauern!

Ach und zum Bord FAQ hab mir das ma durgelesen:

Die Gewährleistungspflicht hat immer ausnahmslos der Händler (bei dem die entsprechende Ware gekauft wurde), nicht der Hersteller. Die Gewährleistung deckt allerdings nur Fehler ab, die bereits bei Warenübergabe (also beim Zeitpunkt des Kaufs) vorhanden waren.

Wir reden hier aber von Garantie da er ja das Gerät funktionsfähig übernommen hat! Die Gewährleistung der Verkäufers wird selten jemand nutzen auser bei Falscher ware oder das Gerät ist innerhalb der ersten 14 Tage dafekt! In einem Lap kann öfter was kaputt gehen Mainbord und co und das ist immer ein Garantiefall des Herstellers und so muss der auch plechen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie versteh ich bei einem beträchtlichen Teil deiner Ausführungen nicht ganz, was du uns / mir sagen willst. Schön, dass deine Anwälte über den §440 Schadensersatz fordern konnte, mag sein, ich kenne den Sachverhalt bzgl. deines Notebookdefekts nicht.

Ich kann dir nur noch einmal Folgendes sagen:
Im §440 wird ausdrücklich vom Verkäufer gesprochen, mit dem Hersteller des Produkts hat diese Rechtsnorm erstmal nichts zu tun. In Kraft tritt diese Rechtsnorm auch nur, wenn die in den ensprechenden §§ 433ff genannten Bedingungen für eine Schadensersatzforderung in Folge von Sachmangel erfüllt sind.

Verkäufer der hat aber nur die Pflicht das Gerät 14 Tage ohne Angaben von Gründen wieder zu nehmen und dir dein Geld wieder zu geben
Nein. Gilt in Sonderfällen wie Fernabsatz / "Haustürverkauf" usw.

in 2 liene schliest du einen Vertrag mi dem Hersteller und jede Firma die in der EU was verkauft unterwirft sich dem Deutschen Gesetz ! Da können die in ihren Bestimmungen schreiben was sie wollen das Grundgesetz ist unumstösslich!
1.) Quellen wären toll.
2.) Ich wüsste nicht, dass das Grundgesetz irgendwelche Regelungen bzgl. sich-übertragenden Gewährleistungsverpflichtungen innerhalb der EU enthält.

Und selbst wenn kann er auch zu seinem Verkäufer gehen und sich da auf den §440 berufen dann bekommt er auch sein geld kann nur etwas länger dauern!
Nein. Die entsprechenden Voraussetzungen müssen auch hier erfüllt werden (z.B. Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Sachmangel bei Gefahrübergang, weder Kenntnis noch grobe Fahrlässigkeit des Käufers usw.). Kauf dir ein BGB und lies den Text mal durch (und den des GG bitte auch!).

Die Gewährleistungspflicht hat immer ausnahmslos der Händler (bei dem die entsprechende Ware gekauft wurde), nicht der Hersteller. Die Gewährleistung deckt allerdings nur Fehler ab, die bereits bei Warenübergabe (also beim Zeitpunkt des Kaufs) vorhanden waren.

Wir reden hier aber von Garantie [...]
Lies dir bitte meinen vorherigen Post (den ersten zum Thema)(aufmerksam) durch.

Das heist 2 ma gereppt wieder im Arsch
Ich kenn auch nen Repper, der heißt Bushido.

EDIT:
Achso wenn du dich auf den § ausschnit beuziehst :

bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß

Wenn du dich da auf den Verkäufer beziehst ist der Garantiegeber gemeint!
Achso, ist klar, deshalb steht da auch Verkäufer, weil die eigentlich Garantiegeber hinschreiben wollten, aber das hat nicht mehr hingepasst. Ganz ehrlich: Hää?
Für Garantiebestimmungen beim Kauf siehe §§276; 443ff!

So, ich bin weg, vllt hast du bis morgen dein Halbwissen aufgefrischt, dann wird diese Diskussion produktiver. Und bitte, bitte nenne Quellen. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber nicht mit pauschalen, widersprüchlichen Aussagen dieser Art. Danke, gute Nacht.

EDIT2:
@TO
Sorry für die fetten Postings, aber hat ja wenigstens etwas mit dem Thema zu tun :rolleyes:.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, SoulHunter, aber Deine Ausführungen sind noch nichtmal als Halbwissen zu bezeichnen. Besonders bei den Vermischungen von Verfassung und Gesetzen sowie bei der falschen Verwendung des Vertragsbegriffs rollen sich mir die Fußnägel auf...

Schripsi und insbesondere auch Heyjay haben die Sachverhalte schon ziemlich genau wiedergegeben.

Durchaus möglich, dass Dein Anwalt dafür gesorgt hat, dass Du Dein Geld zurück bekommen hast (was ja das von Dir gewünschte Ergebnis war), aber nicht so, wie Du es hier darzustellen versuchst.

Disclaimer: IANAL ;)
 
wenn ihr meint ist mir aber grad ma scheiss egal ich hab meine Kohle wieder und was ihr macht ist mir egal!
 

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