Garantie - Geld zurück?

auch in der Sparte "soziale Kompetenz" versagt.
Schade.
 
@ SoulHunter
Schön, dass dein RA das Geld irgendwie zurückverlangen konnte, auf dem von dir (leider recht schwammig) geschilderten Weg erscheint mir die Durchsetzung derartiger Forderungen allerdings als höchst fragwürdig. Lies dir doch das Schreiben deines RA nochmal durch, schick mir ne PN wenn du willst, es interessiert mich wirklich.

Ich seh dieses Thema hier jetzt erstmal als beendet an... Falls es hier im Forum jemanden gibt, der sich richtig gut mit der Materie auskennt, kann er ja mal seine Meinung hierzu kundtun.

IAN(Y)AL ;)
 
da eine garantie ein rein freiwilliger "vertrag" zw. dem garantieversprechenden und dem kunden ist, musst du dich an dem halten was in der garantieurkunde auch drin steht...

lediglich deine gewährleistungsrechte dürfen nicht eingeschränkt werden... zwar bist du noch in der gewährleistungsfrist ggü deinem händler, aber nach 6 monaten musst du nachweisen, dass das gerät bereits bei gefahrübergang mangelhaft war... das wird dir sicherlich schwer gelingen...

die rep.-versuche die der hersteller vorgenommen hat, kannst du dem händler nicht anrechnen, da du ja dem HÄNDLER eine chance zur 2. andienung geben musst und nicht dem hersteller... indem du ständig von der herstellergarantie gebrauch gemacht hast, hast du dem händler keine chance zur 2. andienung gegeben...

aber ohnehin habe ich schon viel vom schlechten asus-service gehört...
 

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