da eine garantie ein rein freiwilliger "vertrag" zw. dem garantieversprechenden und dem kunden ist, musst du dich an dem halten was in der garantieurkunde auch drin steht...
lediglich deine gewährleistungsrechte dürfen nicht eingeschränkt werden... zwar bist du noch in der gewährleistungsfrist ggü deinem händler, aber nach 6 monaten musst du nachweisen, dass das gerät bereits bei gefahrübergang mangelhaft war... das wird dir sicherlich schwer gelingen...
die rep.-versuche die der hersteller vorgenommen hat, kannst du dem händler nicht anrechnen, da du ja dem HÄNDLER eine chance zur 2. andienung geben musst und nicht dem hersteller... indem du ständig von der herstellergarantie gebrauch gemacht hast, hast du dem händler keine chance zur 2. andienung gegeben...
aber ohnehin habe ich schon viel vom schlechten asus-service gehört...