Garantie/Gewährleistung Geld zurück

L

L4nc3r

Forum Newbie
Aloha !

Habe Ende Januar leider ein Asus G53 bei einem Onlineanbieter gekauft, also nicht vom Hersteller. 1 Jahr Herstellergarantie.

Geschnittene vorgeschichte:
Innerhalb von 1 1/2 Monaten sind folgende Fehler nacheinander aufgetreten: Sound total schrecklich geworden, man konnte noch was hören aber das wollte man garnicht !
USB Anschlüsse defekt !
Tastaturbeleuchtung defekt !
Ich habe sämtlichstes probiert Systemwiederherstellung (die auch nach einiger Zeit nichtmehr funzte, auch mit google Hilfe nicht) und Treiber DVD. Betriebsystem hatte ich nicht da ich keine Sicherungskopie gemacht habe, hatte ich noch vor, aber da war dann schon der erste Fehler da, da wollte ich dann nichtmehr.
Letzte Möglichkeit Reperatur, was mich schon angekotzt hat !

Und nun zum eigentlichen Thema !
Nach 3 Wochen kam der Lappi wieder, ich mich total gefreut, packe ihn aus, gucke ihn genau an und muss sehen das die Außenhülle beschädigt ist ... ach du scheiße ... ein Abdruck von irgendeinem harten Gegenstand genau an einer Spaltkante. Nicht nur das ich eh schon angepisst war das das Ding in Reperatur ist, dann auch noch solange wo ich doch auf meinen Rechner angewiesen bin, nein er ist auch noch beschädigt .... aber laufen tut alles !

Asus angerufen, da meldet sich morgen nochmal jemand mit dem ich über die weitere Vorgehensweise reden kann. Natürlich müssen sie ihn mir reperarieren oder ein neues Gerät schicken, doch egtl. will ich das garnicht ! Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, habe ich Gesetzlich keinen Anspruch auf Geld zurück oder ? Was wäre wenn die ihn mir reparieren und dann wieder irgendwas defekt ist ... oder wird ... sieht es dann anders aus ? Wenn nicht hätte jemand vllt. Alternativen wie ich wieder an den Kaufpreis (1650Euro) oder annähernd an diesen zurückkomme ?

Ich bin echt total sauer, NIE WIEDER ASUS :mad::mad::mad:
 
Du hast wohl schlechte Karten. Das Gerät irgendwo als "mit Gebrauchsspuren" zu verkaufen wäre ein Plan...
 
Ansprechpartner ist im Fall von Defekten erst einmal der Händler, denn hier hast du über die gesetzliche Sachmängelhaftung die Möglichkeit nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen am gleichen Defekt den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Beschädigungen bei der Reparatur können problematisch sein, wenn du keine Zeugen / Beweise für den einwandfreien Zustand des Geräts beim Einschicken hast.
Nimmst du die Garantie des Herstellers in Anspruch, gelten dessen Garantiebestimmungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe Garantie auf dieses Gerät, ich würde es also bevor ich es verkaufen würde reperarieren lassen, sprich es hätte keine Gebrauchsspuren mehr ... aber es muss doch da irgendwelche anderen Alternativen geben als es gleich zu verkaufen, die haben schließlich scheiße gebaut !

Die Beweißpflicht liegt doch aber die ersten 6 Monate bei ihm, da soll er mir mal beweisen das ich den Abdruck da rein gemacht habe oder nicht ?
 
Zuletzt bearbeitet:
(OT Modus an) Das zeigt doch mal wieder das, was wir hier im Forum immer versuchen zu erklären - Das der Service bei gewissen Herstellern echt grotte ist inkl. des schlechten Support.
(OT Modus aus)
:D
 
[...]die haben schließlich scheiße gebaut !
Ist kacke, kommt aber wohl öfters vor. Das C'T tv und der Rest des Inet ist voll mit solchen Meldungen.

Die Beweißpflicht liegt doch aber die ersten 6 Monate bei ihm, da soll er mir mal beweisen das ich den Abdruck da rein gemacht habe oder nicht ?

Soweit ich weiss gilt das mitder 6 Monatigen Beweislastumkehr nur im Gewährleistungsfall.

Also wenn es bei Gewährleistung inden ersten 6 Monaten ein Thema gibt muss der Hersteller von seinem Mist ausgehen, nach den 6 Monaten musst du dem Hersteller nachweisen dass er ab Werk Mist gemacht hat.
 
Naja ich habe ja Anspruch auf diese Garantie erhoben, wie gesagt den Hersteller habe ich schon kontaktiert die melden sich morgen nochmal.

Aber wenn der Abdruck schon vor der Reperatur dagewesen wäre, und der ist echt offensichtlich, hätten sie es garnicht erst auf Garantie repariert.
 
Ansprechpartner ist im Fall von Defekten erst einmal der Händler, denn hier hast du über die gesetzliche Sachmängelhaftung die Möglichkeit nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen am gleichen Defekt den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Beschädigungen bei der Reparatur können problematisch sein, wenn du keine Zeugen / Beweise für den einwandfreien Zustand des Geräts beim Einschicken hast.
Nimmst du die Garantie des Herstellers in Anspruch, gelten dessen Garantiebestimmungen.

ach jetzt raff ich das ...

das bedeutet ich habe jetzt die Herstellergarantie in Anspruch genommen und das hat nichts mit Gewährleistung zu tuen, sprich ich muss den Händler auch nochmal extra kontaktieren. Aber der wird mir doch bestimmt jetzt sagen das ich das mit der Beschädigung war. Was ist wenn ich jetzt ein neues Gerät oder das alte wieder repariert wird, bekomme ... macht das irgendwelche Unterschiede wenn ich auf die Gewährleistung zurückgreifen will ? Oder kann ich das dann überhaupt noch ?

Und das mit dem Defekt geht ausschließlich dann wenn ein und der selbe Defekt 2 mal nicht erfolgreich repariert wurde, sprich 2 verschiedene und dann tritt nochmal ein neuer auf gilt sozusagen nicht ?!

Da ist es aber auch Merkwürdig das der Händler bei dem Ich damals angerufen habe zu mir meint ich muss mich da an den Hersteller wenden ?!
 
Der Händler ist nur innerhalb der ersten 14 nach Kauf Tage zuständig.

Alles darüber hinausgehende ist meineswissens Herstellersache.


Wie das nach der 3. Reparatur dann genau mit der Rückabwicklung läuft weiss ich leider nicht.
 
hm, also laut singapore´s Aussage wäre der Händler auch dann dafür Zuständig wenn ich das Ding 2 mal zurückschicke mit immer demselben Fehler und beim 3. mal wieder derselbe Fehler auftritt (jedenfalls innerhalb der ersten 6 Monate) wenn nach den 6 Monaten ein Fehler auftritt müsste ich beweisen das der nicht durch mein Verschulden aufgetreten ist oder so ähnlich ... wenn ich das richtig verstanden habe ...
würde mir allerdings eh nichts bringen da ich ja nichtmal 2 mal denselben Fehler hatte ... wobei das Notebook der Fehler ist :p

das mit den 14 Tagen bezieht sich denk ich mal nur auf die Bedenkzeit in der du einfach wieder vom Kaufvertrag zurücktreten kannst
 
Das mit der Gewährleistung stimmt schon, allerdings gibts da eine Einschränkung:

[...]bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Das würde bedeuten sein Recht (ggf vor dem Gericht) gegenüber dem Händler einzufordern.
 
aber dazu müsste ja egtl. erstmal ein und derselbe Fehler 2 mal erfolglos repariert werden und noch ein drittes mal auftreten, wenn ich das richtig verstanden habe, sprich ich hab voll in die scheiße gelangt -.-
 
Ich würd alle Garantie und Reparaturbelege aufheben und solange die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist die Kiste benutzen.

Bei jedem Austauschteil hast du ab Austauschdatum 2 Jahre Garantie gegenüber dem Hersteller.

Einfach benutzen und nie wieder Asus kaufen.
 
ja wenn ich nicht ständig auf meinen lappi angewiesen wäre würde ich das so machen, aber jedes halbe jahr oder wie oft auch immer (mir war das eine mal jetzt schon zu oft) zur reparatur schicken und fast nen monat drauf warten ist mir dann auch zu blöd ... zumal man doch angeblich ein recht auf ein ersatzgerät hat solang das ganze in der garantiezeit ist ... der typ am telefon meinte noch "sie werden eh kein ersatzgerät bekommen" drecks ASUS. da würde ich ihn noch eher bei ebay verkaufen oder mir den spaß gönnen das teil auf den boden zu klatschen, als mich jahrelang damit rum zu ärgern
 
Zurück
Oben