Garantie ?

S

Snatch

Forum Freak
Hallo,

wählt man bei Dell das hier:
1 Jahr Abhol und Reparatur Service

Hat man dann auch nur 1 jahr Garantie oder wird dann eben das Gerät nach dem Jahr halt dann nicht mehr abgeholt für die Reperatur?
Ich dachte 2-3 Jahre Garentie hat man auf jeden Fall auf Hardware immer. Und das sei nur eine Zusatzoption.

Wie sind eure Erfahrungen mit den Dell Geräten, halten die im Durchschnitt länger oder sind die eher anfällig?

GRuß
Snatch
 
dann hast du 1 Jahr Garantie mit Abhol und Reperaturservice.
Gewährleistung ist 2 Jahre und die ist gesetzlich verpflichtend. Wenn also innerhalb der 2 Jahre ein Mangel des Gerätes auftritt, der nicht dein Verschulden ist, dann wird es kostenlos repariert. Im ersten Jahr wird es sogar bei dir abgeholt, nachher musst dus einschicken.
Anfälligkeit hin oder her, man kann nie wissen was passiert, also würd ich mir überlegen ob dir das nicht nen Tausender (in ÖS) mehr oder weniger Wert ist.
 
ThomasN schrieb:
Gewährleistung ist 2 Jahre und die ist gesetzlich verpflichtend. Wenn also innerhalb der 2 Jahre ein Mangel des Gerätes auftritt, der nicht dein Verschulden ist, dann wird es kostenlos repariert.
Muss dir widersprechen, denn das stimmt so nicht. Die 2 Jahre Gewährleistung sind vorgeschrieben, richtig. Gewährleistung bezieht sich aber auf den Zeitpunkt der Übergabe, nicht auf Fehler, die danach eintreten. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Fehler bereits seit Beginn vorhanden war (der Händler müsste beweisen, dass dem nicht so ist). Danach kommt die Beweislastumkehr zum Tragen (der Nachweis liegt beim Kunden).

Im konkreten Fall heißt das, dass im ersten Jahr (durch die Garantie von Dell) bei Nichtverschulden das Notebook kostenlos repariert wird, im zweiten Jahr müsste der Kunde beweisen, dass der Fehler bereits bei Übergabe (also beim Entgegennehmen des Pakets) vorhanden war. Ansonsten ist die Reparatur kostenpflichtig.
 
Schripsi schrieb:
Muss dir widersprechen, denn das stimmt so nicht. Die 2 Jahre Gewährleistung sind vorgeschrieben, richtig. Gewährleistung bezieht sich aber auf den Zeitpunkt der Übergabe, nicht auf Fehler, die danach eintreten. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Fehler bereits seit Beginn vorhanden war (der Händler müsste beweisen, dass dem nicht so ist). Danach kommt die Beweislastumkehr zum Tragen (der Nachweis liegt beim Kunden).
und was hab ich gesagt was nicht dasselbe aussagt?
 
ThomasN schrieb:
Wenn also innerhalb der 2 Jahre ein Mangel des Gerätes auftritt, der nicht dein Verschulden ist, dann wird es kostenlos repariert.
Hörte sich nur so an, als ob jeder Fehler einfach kostenlos behoben würde. Dem ist aber nicht so.
Aus Erfahrung wird es im zweiten Jahr nie eine kostenlose Instandsetzung geben, da der Nachweis praktisch nicht möglich ist.
 

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