Garantieabwicklung bei Sony

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8570

In Bezug auf die FS-Serie habe ich bisher keine Informationen darüber finden können, wie genau die Garantieabwicklung bei Sony funktioniert. Laut Herstellerseite hat man 24 Monate Garantie, aber was für eine Garantie ist das? Wird das Gerät abgeholt? Wie sind die Durchlaufzeiten? Gibt es ein Tauschgerät? Gilt die Garantie nur im Kaufland oder auch international?

-> Forumsuche ergab keine entsprechenden Treffer
-> Google hilft auch nicht weiter
-> Herstellerseite sagt auch nichts darüber aus

Wäre schön, wenn jemand was darüber wüsste! :)
 
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Hier passend eine Frage: Weiss wer wie es international bei Sony aussieht?
Europa Garantie, EU Garantie, Weltweit?
Aufpreise?
 
8636

In Bezug auf die FS-Serie habe ich bisher keine Informationen darüber finden können, wie genau die Garantieabwicklung bei Sony funktioniert. Laut Herstellerseite hat man 24 Monate Garantie, aber was für eine Garantie ist das? Wird das Gerät abgeholt? Wie sind die Durchlaufzeiten? Gibt es ein Tauschgerät? Gilt die Garantie nur im Kaufland oder auch international?

Hi,

also es ist meines Wissens abhaengig davon was fuer ein Sony Du kaufst. Wenn Du z.B. wie ich eines der FS-215er Serie hast, dann hast Du 2 Jahre Garantie. Fuer die Versendung bist normalerweise Du zustaendig. Ein Austauschgeraet ist auch nicht drin. Du hast aber die Moeglichkeit gegen Geld ;-) erweiterte Garantieansprueche zu erhalten. Unter anderen auch Internationale Garntie.

Gruesse,
Michael
 
8648

Danke. Dann ist es wohl so wie bei Acer? Da muss man das Gerät auch auf eigene Kosten einschicken, es wird repariert und dann wieder zurückgesendet. Samsung hat dann wohl den mit Abstand besten Service, denn soweit ich weiß wird das Vor-Ort abgeholt, repariert und innerhalb einer wenige Tage dauernden Frist wieder zurückgeschickt. Dauert es länger, bekommt man soweit ich weiß ein Austauschgerät. Das wäre dann mit Abstand das Beste, was es bezüglich Notebookgarantie gibt.
 
8663

Wenn Du z.B. wie ich eines der FS-215er Serie hast, dann hast Du 2 Jahre Garantie. Fuer die Versendung bist normalerweise Du zustaendig.

Also wenn Du in Deutschland wohnst, stimmt das definitiv nicht, auch wenn Sony das in den Garantiebestimmungen schreibt. Laut § 439 des BGB neue Fassung muß der Verkäufer für alle Aufwendungen, die mit der Gewährleistung zusammenhängen, aufkommen. Wer es nachlesen möchte: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Ich weiß, daß viele Firmen versuchen, die Transportkosten auf die Käufer umzuwälzen, das ist aber in jedem Falle illegal und wird von den Gerichten auch so gesehen. Also grundsätzlich dagegen widersprechen und eventuelle Rechnungen unter Hinweis auf den genannten Paragraphen verweigern - man wird vor jedem Gericht in Deutschland Recht bekommen und das wissen die Firmen in der Regel auch.

Case
 
8664

Das stimmt, allerdings musst Du hier zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Das von Dir zitierte bezieht sich auf die Gewährleistung durch den Händler, die Garantie ist aber eine direkte Beziehung zwischen Hersteller und Käufer.
 
8665

Das stimmt, allerdings musst Du hier zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Das von Dir zitierte bezieht sich auf die Gewährleistung durch den Händler, die Garantie ist aber eine direkte Beziehung zwischen Hersteller und Käufer.

Mmmhhh, stimmt schon, aber auch nicht so ganz. Garantie ist eine freiwillige Leistung und bezieht sich auf Mängel, die nach der Auslieferung entstehen. Gewährleistung ist Pflicht und muß 2 Jahre gewährt werden und bezieht sich auf Mängel, die schon von Anfang an existierten.
Mehr dazu hier:

http://www.internetratgeber-recht.d...eber-recht.de/Kaufrecht/Garantie/garantie.htm

Besonders bei der FS-Serie fällt aber so ziemlich alles unter Gewährleistung, da die Mängel eindeutig schon bei Auslieferung bestanden haben, was auch von Sony mittlerweile zugegeben wurde.
Man könnte darüber streiten, ob man zuerst den Händler einschalten muß, der das dann an den Hersteller weitergibt, oder ob man sich direkt an den Hersteller wendet. Zumindest bei meinem Händler steht aber explizit, daß empfohlen wird, den Hersteller direkt zu kontaktieren.

Case

editiert von: CaseMillennium, 10.07.2005, 17:54 Uhr
 
8666

Das Problem bei den Fehlern, die bereits bei Auslieferung bestanden und die unter die Gewährleistung fallen, ist jedoch die Beweislast. Nur in den ersten sechs Monaten ist der Händler dazu verpflichtet, auftretende Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen. Hier geht der Gesetzgeber zum Vorteil des Käufers davon aus, dass der Fehler bereits von Anfang an bestand. Nach diesen sechs Monaten gibt es jedoch diese Beweisumkehr nicht mehr. Viele Händler sind deshalb dazu übergegangen, sich nach dieser Zeit quer zu stellen. Auch der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gewährleistung durch den Händler nach sechs Monaten nur noch dann erfüllt werden muss, wenn der Kunde ein Gutachten vorlegt, das belegt, dass der Fehler bereits bei Auslieferung an den Kunden bestand. Die Kosten für das Gutachten sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.

Deshalb ist mir wichtig, dass die Garantieleistung stimmt, denn auf Gewährleistung verlasse ich mich schon lange nicht mehr.

Dieser Fall ist auch in der c't bereits des öfteren diskutiert worden und zwar einmal recht ausführlich bezüglich der Firma Mindfactory und in der c't-Rubrik "Vorsicht Kunde!".
 
8699

Und das Garantiekostenproblem für den Versand habt ihr alle nicht, wenn ihr einfach in einem "gescheiten" Geschäft kauft und nicht im Internet, dann schickt der Händler das für euch ein und fertig.

Weiss jetzt wer was die Europa, EU, USA etc. Garantie kostet?
 
9199

Samsung hat dann wohl den mit Abstand besten Service, denn soweit ich weiß wird das Vor-Ort abgeholt, repariert und innerhalb einer wenige Tage dauernden Frist wieder zurückgeschickt. Dauert es länger, bekommt man soweit ich weiß ein Austauschgerät. Das wäre dann mit Abstand das Beste, was es bezüglich Notebookgarantie gibt.

das gleiche ist mir von acer bekannt!! die schnelligkeit und die kulanz von acer ließen mich immer wieder erstaunen, wenn mein kumpel probleme mit seinem notebook hatte. es wurde kostenlos - meistens von DPD - abgeholt und kam spätestens nach 4 tagen wieder zurück! das beste war einmal, dass sogar ein zerkratzter displaydeckel getauscht wurde - für lau...

hier wird man als überzeugter sony user immer etwas neidisch.... ;-) aber zum glück hat mir nun auch sony bewiesen, dass eine reparatur relativ schnell und zuverlässig erfolgen kann!
 
9216

Und das Garantiekostenproblem für den Versand habt ihr alle nicht, wenn ihr einfach in einem "gescheiten" Geschäft kauft und nicht im Internet, dann schickt der Händler das für euch ein und fertig.

Normalerweise nicht, da die Garantieabw. bei Geräten wie Notebooks und Monitoren direkt über Servicedienstleister des Herstellers abgewickelt werden.

Natürlich kann man in den ersten sechs Monaten im Rahmen der Gewährleistung darauf bestehen, aber dann ist das Book meist länger weg, als wenn man es direkt über die Garantie anwickelt.
 
9275

@tankred: also bei vielen notebooks in österreich gibt es nur bring-in garantie. sony, fujitsu.....z.b......was machst du dann wenn du die im internet kaufst?
 
9276

Auf eigene Kosten hinsenden. Das würde ich immer machen, auch wenn ich bei einem örtlichen Händler kaufe. Bei dem ganzen Krempel hier stünde ich ja im Ernstfall nur in irgendelchen Computershops rum. So rufe ich die DHL an, die holt das ab und bringt es auch wieder - kein Geschleppe und keine unnützer Zeitvertreib.
 
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Scheinbar. Ich habe bei irgendeinem Hersteller kürzlich gelesen (es waren so viele AGB, Supportbedingungen u.a.), dass der Vor-Ort-Service nicht in allen Gebieten gewährleistet werden kann.
 
Hallo

Ich habe mein Notebook bei Otto-Shop(vor-ort) gekauft.Die haben mir eine einfache Quittung gegeben.Auf der steht, nur Sony Vaio Notebook,Bestellnummer und der Preis!Keine Seriennummer

Reicht das bei einem Garantiefall?

danke

schönes Wochenende
 
Ich kenne ehrlich gesagt kein Geschäft, bei dem auf der Rechnung die Seriennummer eines Gerätes angegeben wird. Ausnahmen sind nur teilweise die Handy-Erstanmeldungen, bei denen die IMEI-Nummer draufsteht.
 
Schripsi schrieb:
Ich kenne ehrlich gesagt kein Geschäft, bei dem auf der Rechnung die Seriennummer eines Gerätes angegeben wird. Ausnahmen sind nur teilweise die Handy-Erstanmeldungen, bei denen die IMEI-Nummer draufsteht.

Stimmt, aber über was wird hier eigentlich diskutiert?

Es ist doch alles klar geregelt, wenn man im Geschäft kauft sollte man auch über den Händler die Ware versenden lassen wegen den Gewährleistungsansprüchen und eben da dann der Versand nichts kostet.
Ansonsten kann man es auch selber zu Sony oder einen Servicepartner schicken wo man aber die Versandkosten selbst trägt. Was z.b. auch nach der Garantie notwendig ist.
Oder man lässt die Gurke von Sony abholen.

Und geklärt ist das ganze. Einzelfälle wo dieser Ablauf mit Problemen behaftet ist kommen immer vor, egal ob Samsung, Sony oder sonst wer.
 

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