Garantieprobleme mit ACER

F

first-class

Erstmal Hallo ins Forum,

habe einen Acer Aspire 6530G und seit kurzem starke Probleme mit dem Gerät.
Habe mir das Gerät im April 2009 gekauft und hatte nach 2 Wochen schon die ersten Probleme mit dem Teil ( Überhitzt, Laufwerk defekt, Boxen defekt)
Habe das Gerät dann eingeschickt, wiederbekommen und nach ca. 3 Monaten wieder die selben Probleme. Habe mit dem Einschicken allerdings gewartet da ich den Laptop wegen Schule dringend gebraucht habe.
Habe dann das Gerät erneut eingeschickt ( Überhitzt, Laufwerk defekt, Boxen defekt, Laptop war ständig am Lüften und sehr laut und langsam)
Als der Laptop dann wieder da war hab ich zu aller Freude feststellen müssen das Acer nur die Festplatte getauscht hat und die hat beim ersten anschalten schon schön gekratzt. Habe das Gerät also defekt aus der Reperatur bekommen. :(
Hab den Laptop jetzt zum dritten Mal eingeschickt mit der Bitte das Gerät genau zu überprüfen. Habe dann einen Anruf erhalten und der Herr am Telefon hat mir dann die freudige Botschaft überbracht das mein Laptop Schrott ist und schon von der Herstellung einen Fehler hat. Sie würden mir gerne ein Ersatzgerät zukommen lassen nur leider steht keines zur Verfügung und somit kann mir ACER nur eine Gutschrift anbieten, diese allerdings nur für die restliche Garantiezeit von 70 Tagen. :confused::mad: Seitdem ärger ich mich täglich über dieses Unternehmen weil sich niemand meldet und ich auch nichts weiteres weiß. So langsam zweifel ich an der Kompetenz dieses Unternehmens.

Kann mir jemand weiterhelfen oder hat schonmal jemand Erfahrungen damit gemacht??
 
Jaja, habe gerade auch den Mist an der Backe, mein Book war in 9 Monaten 6 mal zur Reparatur! Kam einmal mit neuen defekt zurück, ein mal kam es komplett tot aus der Rep zurück. Einmal wurden die Inneren von Markenware in NoName getauscht (stimmte nicht mehr mit dem Datenblatt überein, war schlechteres Zeug drinnen!).

Nun habe ich dem Händler das Book zurück geben, er hat es zwecks Bestätigung zu Acer gesendet und die haben erst verweigert. War mir aber egal, habe stur den Händler "belegt" bis ich mein volles Geld von ihm bekomme habe, soll er sich doch mit Acer streiten ^^

Nicht ab wimmeln lassen und stur auf sein Recht bestehen, aber dabei sachlich bleiben, die müssen merken das du weist was du darfst und was nicht, also deine Rechte kennst. (z.B. § 439 Abs. 1 BGB)
 

Ähnliche Themen

Hilfe! Acer e1 572g (i7 Version) kaputt?!

Brauche Ersatz für meinen Samsung Pro Paris - Mainboard ist defekt

Acer Aspire ES1-311 mit Windows 7 ?!

Acer Aspire V5-573G - Wlan Reichweite nur 2 Meter?!

NB mit Win7 für Office, Internet

Zurück
Oben