B
Bokkulator
Forum Benutzer
Hallo!
Ich darf mich Vorstellen: Ich bin Nico. Und ich bin langjähriger Notebook-nutzer, und hab so ziemlich jede dumme Erfahrung gemacht, die man mit Notebooks machen kann...
Mein erstes fiel 3 mal runter (wurde runtergefallen... ), bis irgendwann das Ding immer mal wieder hängen blieb, was nur durch einen kräftigen Druck auf die "#" Taste wieder behoben werden konnte... Lebensdauer: 28 Monate
Mein zweites Notebook (ein Siemens Amilo PA 2548) hatte einen Hitzeschaden, selbstverständlich erst nach 25 Monaten... (Die Grafikkarte ist bekannt dafür kurz nach Garantie abzurauchen, wegen zu starken Hitzeschwankungen und mangelhaften Lötstellen
Dann habe ich mir gedacht: Notebooks sind doch eh wegwerfware (so wie Handys mittlerweile auch)!
Und habe mir das HP Compaq 615 für insgesamt 260€ gekauft (50€ Cashback schon mit drin)
Erstmal:
Ich bin begeistert von diesem Notebook, eine hervorragende Ausstattung für einen unschlagbaren Preis. Der Akku ist gut, die Lüfter sind leise (Amilo PA 2548 war die Hölle ) Der Bildschirm ist sehr gut, die Verarbeitung ist gut. Schick ist es auch!
Jetzt, nach 6 Monaten World of Warcraft, Filme anschauen, in der Uni mitschreiben etc. schafft es das Notebook zu einer saftigen Kerntemperatur von 100° [ bei z.B. DosBox (spiele Colonisation ) und nebenher n Film auf Kino.to] , eine Zahl die mich veranlasste mal ein Forum aufzusuchen um ein paar Tipps zu bekommen! Das Video abspielen ruckelt ab 97° und der Rechner wird langsamer, es gibt also "Mängel" (absturz gabs bis jetzt nur sehr selten, und wenn dann eher WIndows-bedingt als Hitze -bedingt )
Wichtiges in kürze:
Der Prozessor ist ein AMD X2 Dual Core (2x 2,2 Ghz) und laut Datenblatt von AMD bis 95° zugelassen.
Ich habe eine 12 Monate Bring-In Garantie (also noch 6 Monate)
die CPU wird bis zu 100° heiß (regelmäßig). In ruhe kommt es auf 65°
das Notebook hat anfangs die 80° selten überschritten
Die Garantieleistung ist natürlich nicht so prickelnd (für den Preis aber natürlich mehr als gerechtfertigt)
Meine Frage:
Handelt es sich hierbei (eindeutig) um einen Garantiefall? Ich bin mir bewusst das bestimmt eine Grundreinigung 10-20° ausmachen kann... aber muss ich das machen? (nach 6 Monaten? ) Auch die Qußentemepratur tut natürlich ihr übriges.
Meine Sicht der DInge:
Es ist ein Garantiefall, da für 12 Monate die Funktion garantiert wird bei sachgemäßer Handhabung (ist nie runtergefallen, wurde keiner Feuchtigkeit oder hohen Staubbelastung ausgesetzt).
Außenreinungung wurde gemacht (kaum Staub auf den Lufteinlässen), Innenreinigung nicht (wegen ggfs Garantieverlust ?)
Nach ablauf der Garantie bin ich in der Nachweispflicht, falls ich die gesetzliche Gewährleistung in anspruch nehmen möchte (die ja 24 Monate beträgt).
Reklamiere ich innerhalb der Garantie, ist der Verkäufer dazu verpflichtet die Garantie (bzw. Gewährleistung?) auf den reklamierten Schaden zu verlängern. (in diesem Fall würde es bedeuten, wenn ich erfolgreich reklamiere, kann ich nach Reperatur 12 Monate weiterhin wegen Hitzeproblemen reklamieren.
Mein Verständnis von Garantie, Gewährleistung etc. habe ich noch aus der Schule, sicher ist demnach was anderes
Ich habe übrigens die Suchfunktion bemüht, wie man das so macht, und mir ein paar Artikel zum Thema Hitzeschaden und Garantie durchgelesen, ich hoffe aber das mir jemand in meinem speziellen Fall eine klare Antwort geben kann, da ich schon den Versand selber zahlen muss (soll sich ja auch lohnen)
Vielen Dank!
Nico
Ich darf mich Vorstellen: Ich bin Nico. Und ich bin langjähriger Notebook-nutzer, und hab so ziemlich jede dumme Erfahrung gemacht, die man mit Notebooks machen kann...
Mein erstes fiel 3 mal runter (wurde runtergefallen... ), bis irgendwann das Ding immer mal wieder hängen blieb, was nur durch einen kräftigen Druck auf die "#" Taste wieder behoben werden konnte... Lebensdauer: 28 Monate
Mein zweites Notebook (ein Siemens Amilo PA 2548) hatte einen Hitzeschaden, selbstverständlich erst nach 25 Monaten... (Die Grafikkarte ist bekannt dafür kurz nach Garantie abzurauchen, wegen zu starken Hitzeschwankungen und mangelhaften Lötstellen
Dann habe ich mir gedacht: Notebooks sind doch eh wegwerfware (so wie Handys mittlerweile auch)!
Und habe mir das HP Compaq 615 für insgesamt 260€ gekauft (50€ Cashback schon mit drin)
Erstmal:
Ich bin begeistert von diesem Notebook, eine hervorragende Ausstattung für einen unschlagbaren Preis. Der Akku ist gut, die Lüfter sind leise (Amilo PA 2548 war die Hölle ) Der Bildschirm ist sehr gut, die Verarbeitung ist gut. Schick ist es auch!
Jetzt, nach 6 Monaten World of Warcraft, Filme anschauen, in der Uni mitschreiben etc. schafft es das Notebook zu einer saftigen Kerntemperatur von 100° [ bei z.B. DosBox (spiele Colonisation ) und nebenher n Film auf Kino.to] , eine Zahl die mich veranlasste mal ein Forum aufzusuchen um ein paar Tipps zu bekommen! Das Video abspielen ruckelt ab 97° und der Rechner wird langsamer, es gibt also "Mängel" (absturz gabs bis jetzt nur sehr selten, und wenn dann eher WIndows-bedingt als Hitze -bedingt )
Wichtiges in kürze:
Der Prozessor ist ein AMD X2 Dual Core (2x 2,2 Ghz) und laut Datenblatt von AMD bis 95° zugelassen.
Ich habe eine 12 Monate Bring-In Garantie (also noch 6 Monate)
die CPU wird bis zu 100° heiß (regelmäßig). In ruhe kommt es auf 65°
das Notebook hat anfangs die 80° selten überschritten
Die Garantieleistung ist natürlich nicht so prickelnd (für den Preis aber natürlich mehr als gerechtfertigt)
Meine Frage:
Handelt es sich hierbei (eindeutig) um einen Garantiefall? Ich bin mir bewusst das bestimmt eine Grundreinigung 10-20° ausmachen kann... aber muss ich das machen? (nach 6 Monaten? ) Auch die Qußentemepratur tut natürlich ihr übriges.
Meine Sicht der DInge:
Es ist ein Garantiefall, da für 12 Monate die Funktion garantiert wird bei sachgemäßer Handhabung (ist nie runtergefallen, wurde keiner Feuchtigkeit oder hohen Staubbelastung ausgesetzt).
Außenreinungung wurde gemacht (kaum Staub auf den Lufteinlässen), Innenreinigung nicht (wegen ggfs Garantieverlust ?)
Nach ablauf der Garantie bin ich in der Nachweispflicht, falls ich die gesetzliche Gewährleistung in anspruch nehmen möchte (die ja 24 Monate beträgt).
Reklamiere ich innerhalb der Garantie, ist der Verkäufer dazu verpflichtet die Garantie (bzw. Gewährleistung?) auf den reklamierten Schaden zu verlängern. (in diesem Fall würde es bedeuten, wenn ich erfolgreich reklamiere, kann ich nach Reperatur 12 Monate weiterhin wegen Hitzeproblemen reklamieren.
Mein Verständnis von Garantie, Gewährleistung etc. habe ich noch aus der Schule, sicher ist demnach was anderes
Ich habe übrigens die Suchfunktion bemüht, wie man das so macht, und mir ein paar Artikel zum Thema Hitzeschaden und Garantie durchgelesen, ich hoffe aber das mir jemand in meinem speziellen Fall eine klare Antwort geben kann, da ich schon den Versand selber zahlen muss (soll sich ja auch lohnen)
Vielen Dank!
Nico