In wie weit absetzbar?

B

brando77

Forum Benutzer
Hallo zusammen.

Habe vor mir einen Laptop zu kaufen. Da ich eine Weiterbildung mache, wollte ich diesen dann von der Steuer absetzten. Kann der Laptop zu 100% abgesetzt werden? Also bekomme ich den vollen Anschaffungspreis erstattet?
 
Du machst eine Weiterbildung und willst dir dafür ein Notebook anschaffen? Möchte wissen, was du dem Finanzamt dazu erzählst *lacht*

Du kannst die Kosten für die Weiterbildung sicherlich absetzen (erstattet bekommst du ohnehin nichts) und eventuell (je nach Beruf) auch anteilig die Kosten für das Notebook. Da aber vermutlich nur, wenn du selbstständig bist. Ansonsten solltest du dich in einem Forum für Steuerfragen erkundigen, da sind sicherlich eher Sachkundige anzutreffen.
 
Du machst eine Weiterbildung und willst dir dafür ein Notebook anschaffen? Möchte wissen, was du dem Finanzamt dazu erzählst *lacht*

Du kannst die Kosten für die Weiterbildung sicherlich absetzen (erstattet bekommst du ohnehin nichts) und eventuell (je nach Beruf) auch anteilig die Kosten für das Notebook. Da aber vermutlich nur, wenn du selbstständig bist. Ansonsten solltest du dich in einem Forum für Steuerfragen erkundigen, da sind sicherlich eher Sachkundige anzutreffen.

du scheinst noch weniger ahnung zu habe als ich es tue!

ein "computer" für eine weiterbildung kann man sehr wohl absetzen, das ist sicher. dies muss man über 3 jahre verteilen. wollte nur wissen ob ich dann auch den vollen preis wiederbekomme.
 
Mooment, meinst du, dass deine Weiterbildung über einen gewissen (längeren) Zeitraum geht? Wenn ja, dann geht das wirklich. Allerdings brauchst du dann einen Bescheid vom Arbeitgeber bzw. Veranstalter der Weiterbildung, dass du das Notebook dafür brauchst. Ob das 100%ig abgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob das Notebook ausschließlich zum Arbeitszweck eingesetzt wird, oder nicht. Da es sich um eine private Anschaffung (d.h. der Arbeitgeber stellt es dir nicht zur Verfügung) handelt, ist aber vermutlich nicht davon auszugehen.
 
Mooment, meinst du, dass deine Weiterbildung über einen gewissen (längeren) Zeitraum geht? Wenn ja, dann geht das wirklich. Allerdings brauchst du dann einen Bescheid vom Arbeitgeber bzw. Veranstalter der Weiterbildung, dass du das Notebook dafür brauchst. Ob das 100%ig abgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob das Notebook ausschließlich zum Arbeitszweck eingesetzt wird, oder nicht. Da es sich um eine private Anschaffung (d.h. der Arbeitgeber stellt es dir nicht zur Verfügung) handelt, ist aber vermutlich nicht davon auszugehen.

ja, ist eine weiterbildung über einen längeren zeitraum. dann bleibt mir wohl nicht über als beim steuerberater anzurufen
 
Der wird dir sicherlich weiter helfen können.

Ansonsten kann dich dieses Urteil interessieren:
BFH-Entscheidung

Es geht zwar um einen PC, aber für ein Notebook (das nach der Arbeit wieder mit nach Hause genommen wird), sieht es ähnlich aus.

Ich selbst kann mein Notebook, trotz ausgeübtem Gewerbe (das ausschließlich in PC-Arbeit stattfindet) nicht zu 100% von der Steuer absetzen. Aber über 50% sollte drin sein, wenn du einen Beruf hast, bei dem du auf den PC angewiesen bist (und nicht gerade ein Notebook mit der Aufschrift "Extreme Gamer sonstwas Teil" kaufst ;)).
 
Der wird dir sicherlich weiter helfen können.

Ansonsten kann dich dieses Urteil interessieren:
BFH-Entscheidung

Es geht zwar um einen PC, aber für ein Notebook (das nach der Arbeit wieder mit nach Hause genommen wird), sieht es ähnlich aus.

Ich selbst kann mein Notebook, trotz ausgeübtem Gewerbe (das ausschließlich in PC-Arbeit stattfindet) nicht zu 100% von der Steuer absetzen. Aber über 50% sollte drin sein, wenn du einen Beruf hast, bei dem du auf den PC angewiesen bist (und nicht gerade ein Notebook mit der Aufschrift "Extreme Gamer sonstwas Teil" kaufst ;)).


dankeschön
 

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