Kann Festplatte Laptop kaputt machen?

S

Surrealix

Forum Newbie
Hiho,

habe folgendes Problem. Habe mir vor 1,5 Jahren den Acer Aspire 5720ZG gekauft. Nach einer Weile begann sich das Gerät zu überhitzen, da ich aber keine Zeit hatte es einzuschicken, endete alles damit, dass die Festplatte durchbrannte. Habe mir dann eine neue besorgt, da ich sowieso eine größere wollte und zwar die 2,5" Interne Sata 500 GB Samsung 5400rpm 8MB HM500JI. Doch bereits nach kurzer Zeit brannte mir auch der Grafikchip durch und mir blieb nix anderes übrig, als das Gerät einzuschicken. Meine alte Festplatte und der Grafikchip wurden ausgetauscht und das Überhitzungsproblem behoben. Natürlich habe ich nach Kontrolle des Gerätes wieder meine 500 GB Festplatte reingemacht und nach einer Weile brannte der Grafikchip erneut durch. Dies wiederholte sich nach der nächsten Reparatur. Nun ist mein Laptop von der dritten Reparatur zurück und ich habe langsam Angst die neue Festplatte reinzumachen, denn ich habe ja nix von meinem Laptop, wenn der ständig in Reparatur ist. Meine Frage also, kann es an der Festplatte liegen?

greetz
Ewi
 
Würde also kurz gesagt heißen, dass die von Acer einfach nur jedesmal den Chip gewechselt haben, ohne nach der Ursache zu suchen.

Ich glaube mich erinnern zu können, dass nach der 3. Reparatur das Gerät ausgetauscht werden muss. Demnach müssten die mir ja eh ein neues Gerät geben, wenn das jetzt nochmal passiert.
 
Würde also kurz gesagt heißen, dass die von Acer einfach nur jedesmal den Chip gewechselt haben, ohne nach der Ursache zu suchen.
ist es ein NVidia Chip der etwas älteren Generation? Damit gab es Probleme (bei allen Herstellern).

Ich glaube mich erinnern zu können, dass nach der 3. Reparatur das Gerät ausgetauscht werden muss. Demnach müssten die mir ja eh ein neues Gerät geben, wenn das jetzt nochmal passiert.
ist nicht gesagt:
§ 440 BGB schrieb:
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
ist es ein NVidia Chip der etwas älteren Generation? Damit gab es Probleme (bei allen Herstellern).


ist nicht gesagt:

Jop, eigentlich ist es ein nVidia 9300M G, allerdings hatten die bei der 2 Reparatur ein 8400 eingebaut ohne mir was davon zu sagen. Jetzt ist wieder das alte Model verbaut.
 
Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen (bei immer gleichem Problem) kann man doch Wandlung fordern (=Geld zurück oder komplett anderes Laptopmodell)

EDIT: Jedenfalls in Deutschland. - Wie die Lage in AT aussieht, weiß ich gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast als Käufer auf jeden Fall ein Recht darauf vom Kauf zurückzutreten. Du würdest dann dein Geld zurückerhalten.

Der Verkäufer ist nämlich dazu verpflichtet funktionsfähige Ware zu liefern. Tut er das nicht, hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
In so einem Fall wie deinem hättest du sogar Anspruch auf Schadensersatz, dafür brauchst du aber eventuell einen Anwalt ^^ Also vllt. etwas zu viel Aufwand. (Verlangen kannst du ihn trotzdem, frag doch mal bei deiner Rechtschutzversicherung, falls du eine hast ;-D)
 
In Deutschland gibt es seit einigen Jahren die Wandelung nicht mehr.

Stimmt, das läuft jetzt unter "Nacherfüllung" , wenn ich das Wikpedia richtig entnehme. ( Wikipedia: Nacherfüllung )

Zitate:
Des Weiteren muss auch dann keine Frist gesetzt werden, wenn die Nacherfüllung bereits zwei Mal erfolglos durchgeführt wurde.

Zur Verfügung stehende Rechte bei Mangelhaftigkeit: Nacherfüllung (§ 239 BGB), Rücktritt (§§ 440, 323, 326 V BGB), Schadenersatz (§§ 440, 280,281, 283) Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB), Minderung (§ 441 BGB)


Rücktritt vom Kaufvertrag oder Neugerät wäre drin, laut ekritik.de

Allerdings könnte es "Probleme" geben, da die Repraturversuche ja nicht vom Lieferanten, sondern direkt über den Hersteller abgewickelt wurde. - Weiß da jemand mehr, wie sich das ganze dann verhält ?

Beunolp12 schrieb:
... und es sind 2 Reparaturen aber 3 (identische) Defekte, wenn ichs richtig sehe
Wenn ich den oberen Text richtig begriffen habe war das Laptop schon 3 mal zu Reparatur, wenn du das meinst... Jetzt wäre die Graka zum 4ten Mal defekt. - Falls das doch nicht der Fall ist, hab ich wohl was missinterpretiert.

EDIT: Mein Fehler, Stand aktuell ist ja, das das Laptop zwar schon 3 mal wegen des Grafikchips repariert wurde, aber die aktuelle Reparatur war ja erfolgreich, da der Grafikchip momentan funktioniert.. ;) - Der Grafikchip müsste nun erst wieder kaputtgehen, dann wäre die gesetzliche Grundlage für den Rücktritt gegeben... EDIT2: Ah, du meinst man muss dem Hersteller nur zwei Reparaturversuche geben, wenn es dann zum dritten Mal defekt ist muss man ihm keinen 3.ten Versuch geben... :)

PS: Das ganze erinnert mich sehr stark an eine Story die ich mal mit einem Benq DVD-Brenner hatte. - Das Ding habe ich glaube 6mal zur Reparatur geschickt, und Benq hat mir immer "generalüberholte" Austauschlaufwerke geschickt die ab Werk schon defekt waren (jeweils andere Fehler). - Bei der 6.ten Reparatur habe ich dann mal alle Belege dazugelegt und einen netten aber bestimmten Brief, darauf bekam ich dann endlich einen echt "neuen" DVD-Brenner, der "oh wunder" dann auch endlich funktionierte, und das jetzt seit 3 Jahren reibungslos...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich den oberen Text richtig begriffen habe war das Laptop schon 3 mal zu Reparatur, wenn du das meinst... Jetzt wäre die Graka zum 4ten Mal defekt. - Falls das doch nicht der Fall ist, hab ich wohl was missinterpretiert.
(...) Ah, du meinst man muss dem Hersteller nur zwei Reparaturversuche geben, wenn es dann zum dritten Mal defekt ist muss man ihm keinen 3.ten Versuch geben... :)
ja, darauf wollte ich hinaus. Das hätte nämlich bedeutet, daß man auch jetzt schon eine "Nacherfüllung" hätte fordern können. Aber ich bin kein Jurist und im Moment läuft das Gerät ja.
 
Ich musste ja das ganze direkt über den Hersteller abwickeln, da der Verkäufer bzw. die Verkäuferseite nicht mehr existiert.

Ja im moment läuft es reibungslos, bis auf den Kühler, der manchmal seltsam Geräusche macht, aber deswegen werde ich ihn ja nicht wieder einschicken.
 

Ähnliche Themen

Dringend Office Laptop benötigt für N00b

welcher Laptop? Acer Aspire 8943G-728G1.28TWn

Laptop Kaputt[Ursachenklärung]

Nachfolger für mein ASUS A6JM

Benq R55 G24 vs. Acer Aspire 5601

Zurück
Oben