Kaufentscheidung / Studenten-Notebook

xpla schrieb:
Schon klar, sollte vielleicht mal jemand nachschauen, ob dies nicht schon "Wucher" ist, was ja gesetzlich verboten ist.

naja sehe das ein wenig anders..wers kauft ist selber schuld.. gibt genug Alternativen..
jeder darf seine Preise anbieten muss ja keiner kaufen..
 
Nein, so ist das auch wieder nicht, es gibt gesetzliche Grenzen, wie hoch man seinen Preis ansetzen darf, wenn es das Marktübliche bei weitem übersteigt (Paragraphen müßte ich nachlesen ...).

Daher würde ich eher die Aktion von unimall.at nützen und die 4GB zu knackigen 79 € nehmen ...
 
xpla schrieb:
Nein, so ist das auch wieder nicht, es gibt gesetzliche Grenzen, wie hoch man seinen Preis ansetzen darf, wenn es das Marktübliche bei weitem übersteigt (Paragraphen müßte ich nachlesen ...).

Daher würde ich eher die Aktion von unimall.at nützen und die 4GB zu knackigen 79 € nehmen ...

naja... das nachzuweisen ist immer schwer.. aber was mich verwundert...
bin grade auf der mcshark seite und da kostet das upgrade 199 euro...
und mal 2 wäre ca 400 und net 600 ?
 
Also Wucher kommt jedenfalls in Deutschland frühestens in Betracht, wenn der verlangte Preis mindestens 110 % über dem Marktpreis liegt (es gibt noch weitere Voraussetzungen).

Ich habe mal mehr oder weniger willkürlich bei einen Online-Anbieter für Notebook-PCs den Preis für ein entsprechendes RAM-Upgrade bei einem Samsung R70 nachgeschlagen: 499,00 Euro: http://www.notebook.de/index.php?section=shop&group=622#6892

Dell ist beim Inspiron 1520 deutlich preiswerter (327,25 Euro), aber die schrauben ja sowieso immer alles individuell zusammen.

Fazit: Teuer ist das bei Apple schon, aber bestimmt kein Wucher im Sinne des Gesetzes.

Alexander
 
Alexxander schrieb:
Also Wucher kommt jedenfalls in Deutschland frühestens in Betracht, wenn der verlangte Preis mindestens 110 % über dem Marktpreis liegt (es gibt noch weitere Voraussetzungen).

Ich habe mal mehr oder weniger willkürlich bei einen Online-Anbieter für Notebook-PCs den Preis für ein entsprechendes RAM-Upgrade bei einem Samsung R70 nachgeschlagen: 499,00 Euro: http://www.notebook.de/index.php?section=shop&group=622#6892

Dell ist beim Inspiron 1520 deutlich preiswerter (327,25 Euro), aber die schrauben ja sowieso immer alles individuell zusammen.

Fazit: Teuer ist das bei Apple schon, aber bestimmt kein Wucher im Sinne des Gesetzes.

Alexander

hmm stimmt, sehe das genauso...muss mal nachschauen obs so nen wucherparagraphen auch bei uns in Ö gibt..
 
Den Paragraphen gibt es, im ABGB.

Meiner persönlichen Meinung nach, dies stellt kein Rechtsgutachten oder sonstiges dar, sondern ist eben rein meine persönliche Auffassung, ist folgender Paragraph hier ausschlaggebend:

ABGB $879 (4) ... Unerfahrenheit ist für mich das ausschlaggebende Wort, da über 600 € weit über marktüblichem Preis ist und daher eine Unerfahrenheit eingeräumt werden kann.


Wikipedia (hier BGB -> Deutschland, der von mir genannte Paragraph ist der äquivalente aus dem österreichischem ABGB)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher

"Ein Wucher liegt dann vor, sofern die Gegenleistung 110% über dem objektiven Marktwert liegt und die andere Seite dies ausgenutzt hat (subjektives Element). Sofern die Gegenleistung 200% übersteigt wird das Ausnutzen vermutet und bei über 300% gilt es als unwiderleglich vermutet."

Wenn wir davon ausgehen, dass ein Speicher inklusive Einbau 200 €kostet (2x2GB) und Apple 600 € verlangt ... tja ...


Übrigens:

Es ist ein MacBookPro geworden mit 4GB-Speicher (unimall.at Aktion 79 € für 4GB). Ich hoffe, es war eine gute Entscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:
xpla schrieb:
Wenn wir davon ausgehen, dass ein Speicher inklusive Einbau 200 €kostet (2x2GB) und Apple 600 € verlangt ... tja ...
Nur kann man - wie ich oben zu zeigen versucht habe - wohl nicht davon ausgehen, dass 200,00 Euro den "objektiven Marktwert" darstellt.

Viel Spaß mit Deinem Macbook Pro!

Alexander
 

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