Keine Garantieansprüche trotz gültigem Service-Tag laut Dell-Homepage

A

Amras

Forum Benutzer
Hallo,
ich möchte hier nur meinen kleinen Fall schildern und nebenher etwas Dampf ablassen.
Ich habe mir vor kurzem ein gebrauchtes D610 Latitude Notebook bei eBay gekauft - soweit so gut. Die Lieferung war schnell und der Verkäufer unkompliziert.
Laut Dell-Homepage hat das Notebook noch bis Februar 2009 den NBD-Service - das war der Hauptgrund für mich es überhaupt zu kaufen... also rief ich heute bei Dell an und wollte die Service-Tag auf meinen Namen umschreiben lassen.
Sollte eigentlich überhaupt kein Problem sein, schließlich wirbt Dell selbst damit, dass alle Notebooks der Latitude-Serie nur anhand der Service-Tag und des Express-Service-Codes ohne weiteres umgeschrieben werden können.

Das Umschreiben auf meinen Namen wäre kein Problem teilte mir der nette Service-Mitarbeiter der Hotline mit doch leider hätte ich keinen Anspruch auf irgendwelche Service-Leistungen... nachdem ich schon etwas leicht gereizt nach dem Grund dafür fragte erzählte er mir, dass es sich bei meinem Notebook um einen Rückläufer handelt der bereits durch ein anderes Notebook ausgetauscht wurde und nicht mehr im Umlauf sein sollte sondern wieder bei Dell. Nach einigem hin und her und Nachfragen bei höheren Dienststellen meinte er, dass es zwar "schade" sei aber er nichts mehr für mich tun könnte... "da steh ich nun ich armer Thor..."

Der eBay-Verkäufer (Privatmann) weist alle Schuld von sich. Er selbst hat das Notebook damals privat gekauft und bisher den Service von Dell noch nie in Anspruch nehmen müssen. Er wusste nicht, dass dieser gar nicht mehr bestünde...

... tja und Dell? Lässt mich einfach in der Traufe stehen - es sei nicht ihr Fehler und ich müsste mich an den ursprünglichen Käufer wenden. So sehe ich das aber nicht: Immerhin hat Dell das Notebook ausgetauscht - hätte es zurück fordern und somit vom Markt nehmen müssen - und den Service-Tag Eintrag auf ihrer Homepage ändern. Dann wäre mir der ganze Ärger erspart geblieben.
Achja und einen netten Tipp gabs gratis: Ich solle das nächste Mal doch bevor ich ein gebrauchtes Dell Notebook kaufe den Service-Tag bereits im voraus bei der Hotline prüfen lassen... und was ist wenn mir der Verkäufer diesen wie in meinem Fall nicht mitteilen will sondern ich nur seiner Aussage glauben schenken muss?

Was lernen wir daraus: Es ist nicht alles Gold was dellig glänzt und auf die Service-Tag-Abfrage im Internet kann man sich ebenfalls nicht verlassen.
Das Verhalten von Dell finde ich nicht richtig - der "Dumme" bleibe ich. Ich kann nur hoffen, dass mein Notebook solange wie möglich fehlerfrei läuft - ansonsten ist es halt einfach nur "schade"...

mfg Amras
 
Ich weiss jetzt nicht genau, was da abgelaufen ist, aber ich kenne das von einer anderen großen Computerfirma, wo ich mal gearbeitet hatte.

Anfangs wurden die Rückläufer quasi intern verteilt (nicht verschenkt, sondern zum spielen, testen, probieren, etc.). Als dann aber immer mehr Geräte auf dem Gebrauchtmarkt auftauchten (war vor eBay), wurde ein abgeschlossener Container mit Schredderanlage angeschafft.

Jeder Rückläufer wurde dann in Begleitung der Wachfirma vernichtet (Was meint Ihr, was da einem das Herz blutet, wenn die Geräte vernichtet werden)

Das Problem war dort auch zum einen die Serviceleistung (und damals waren die Geräte noch deutlich teurer) und zum anderen konnte man "billig" Business Geräte ersteigern. Waren aber im Grunde gestohlene Geräte.

Ich weiss nicht, wie es in Deinem Fall abgelaufen ist. Aber ich würde nicht direkt auf Dell einschlagen. Kann sein, dass es sich hier auch um einen Rückläufer handelt, der wieder "auf den Markt" kam. Und da kann man Dell dann nicht direkt den schwarzen Peter zuschieben.

Aber im Grunde ist Dein Verkäufer Dein erster Ansprechpartner in dieser Situation. Er hat Dir ein Gerät verkauft, welches nicht alle zugesicherten Eigenschaften aufweist. Und da kann sich auch ein Privatverkäufer nicht einfach rausreden. Er soll das mit Dell klären, oder ihr macht den Kauf rückgängig.
 
Hört sich für mich nach einem typischen Fall von Vorsicht ebäh an.
Da das Produkt nicht der Beschreibung entsprach, muß es der Verkäufer zurücknehmen. Ob du Recht bekommst ist allerdings eine andere Frage.
 
Amras schrieb:
Hallo,
ich möchte hier nur meinen kleinen Fall schildern und nebenher etwas Dampf ablassen.
Ich habe mir vor kurzem ein gebrauchtes D610 Latitude Notebook bei eBay gekauft - soweit so gut. Die Lieferung war schnell und der Verkäufer unkompliziert.
Laut Dell-Homepage hat das Notebook noch bis Februar 2009 den NBD-Service - das war der Hauptgrund für mich es überhaupt zu kaufen... also rief ich heute bei Dell an und wollte die Service-Tag auf meinen Namen umschreiben lassen.
Sollte eigentlich überhaupt kein Problem sein, schließlich wirbt Dell selbst damit, dass alle Notebooks der Latitude-Serie nur anhand der Service-Tag und des Express-Service-Codes ohne weiteres umgeschrieben werden können.

Das Umschreiben auf meinen Namen wäre kein Problem teilte mir der nette Service-Mitarbeiter der Hotline mit doch leider hätte ich keinen Anspruch auf irgendwelche Service-Leistungen... nachdem ich schon etwas leicht gereizt nach dem Grund dafür fragte erzählte er mir, dass es sich bei meinem Notebook um einen Rückläufer handelt der bereits durch ein anderes Notebook ausgetauscht wurde und nicht mehr im Umlauf sein sollte sondern wieder bei Dell. Nach einigem hin und her und Nachfragen bei höheren Dienststellen meinte er, dass es zwar "schade" sei aber er nichts mehr für mich tun könnte... "da steh ich nun ich armer Thor..."

Der eBay-Verkäufer (Privatmann) weist alle Schuld von sich. Er selbst hat das Notebook damals privat gekauft und bisher den Service von Dell noch nie in Anspruch nehmen müssen. Er wusste nicht, dass dieser gar nicht mehr bestünde...

... tja und Dell? Lässt mich einfach in der Traufe stehen - es sei nicht ihr Fehler und ich müsste mich an den ursprünglichen Käufer wenden. So sehe ich das aber nicht: Immerhin hat Dell das Notebook ausgetauscht - hätte es zurück fordern und somit vom Markt nehmen müssen - und den Service-Tag Eintrag auf ihrer Homepage ändern. Dann wäre mir der ganze Ärger erspart geblieben.
Achja und einen netten Tipp gabs gratis: Ich solle das nächste Mal doch bevor ich ein gebrauchtes Dell Notebook kaufe den Service-Tag bereits im voraus bei der Hotline prüfen lassen... und was ist wenn mir der Verkäufer diesen wie in meinem Fall nicht mitteilen will sondern ich nur seiner Aussage glauben schenken muss?

Was lernen wir daraus: Es ist nicht alles Gold was dellig glänzt und auf die Service-Tag-Abfrage im Internet kann man sich ebenfalls nicht verlassen.
Das Verhalten von Dell finde ich nicht richtig - der "Dumme" bleibe ich. Ich kann nur hoffen, dass mein Notebook solange wie möglich fehlerfrei läuft - ansonsten ist es halt einfach nur "schade"...

mfg Amras

Mail mir mal den Service Tag, ich versuch den Case mal zu durchleuchten....

LG
APZ
 
@diger und singapore
solange man dem verkäufer keine arglist nachweisen kann und er sauber alle gewährleistungsrechte ausgeschlossen hat (letzteres kann er sehr wohl), hat der TE keine chance..

sicherlich handelt es sich hier um ein mangel, aber wie von mir gesagt, wurden sicherlich die gewährleistungsrechte ausgeschlossen... was bleibt ist: dass man sich beim 1. mann in der kette schadlos hält... in dem falle hätte der verkäufer des TE ansprüche gegen diesen... dieser müsste dann seine eigenen ansprüche an den TE abtreten und man könnte diese dann gegen den dritten geltend machen... wirkt für nen juristischen laien alles etwas kompliziert und selbst nicht durchsetzbar...

einfach darauf hoffen, dass das NB durchhält... oder eben die eigene Rechtschutzversicherung quälen ;-)

im falle eines rechtsstreits müsste gepürft werden, ob nicht auch dell in anspruch genommen werden kann aufgrund der irreführenden angaben auf der HP...
 
dkh99 schrieb:
@diger und singapore
solange man dem verkäufer keine arglist nachweisen kann und er sauber alle gewährleistungsrechte ausgeschlossen hat (letzteres kann er sehr wohl), hat der TE keine chance..

Also wie gesagt, ich kenne diesen speziellen Fall nicht.

Aber auf einen allgemeinen Fall bezogen, kann sich der Verkäufer hier nicht rausreden. Wenn er eine Vase verkauft, und im Paket lagen nur Steine, dann ist das nicht mit einem Ausschluss der Gewährleistung erledigt. Der Verkäufer hat etwas angeboten, aber nur einen Teil davon geliefert.

Es geht nicht hier darum, das etwas zwei Tage nach dem Verkauf kaputt gegangen ist. Sowas kann ein Privatverkäufer ausschliessen. Auch wenn viele Verkäufer sonstwas an "AGB" unter Ihre eBay Artikel setzen, 99% davon hat überhaupt keine rechtliche Funktion.

Aber wenn bei einem Artikel irgendwas fehlt, was aber explizit als Verkaufsargument angegeben ist, ist der Verkäufer in der Pflicht.
 
das sind verschiedene dinge... bei deinem "steine"-fall liegt nicht mal eine erfüllung vor...in diesem fall hier geht es um mängelrechte... du hast es ja selbst gesagt: eine zugesicherte eigenschaft liegt nicht vor... wenn das der fall ist, dann liegt ein mangel vor... und hier greifen nur mängelrechte ein... möchte das ganze jetzt nicht vertiefen, da es sonst zu fachlich wird...

im ergebnis bleibt es dabei: wenn der TE dem verkäufer keine arglist nachweisen kann und der verkäufer wirksam die gewährleistungsrechte ausgeschlossen hat, sieht es schlecht aus...

zum wirksamen ausschluß der gewährleistungsrechte: viele schließen die gewährleistungsrechte falsch aus, so dass im ergebnis dann doch gewährleistungsrechte bestehen... dabei kommt es auf den wortlaut des ausschlusses an... um das beurteilen zu können, müsste der TE mal den genauen wortlaut hier zitieren...
 
Der Verkäufer hat die Gewährleistung ausgeschlossen und nur auf die vermeintliche Herstellergarantie verwiesen - den genauen Wortlaut hin oder her. Auf einen Rechtstreit werde ich es eh nicht anlegen...
Anscheinend war er selbst nicht als Besitzer eingetragen. Und den ursprünglichen Besitzer wollte mir Dell natürlich nicht mitteilen.

@APZ
Hab dir den Service-Tag geschickt - wäre echt klasse wenn du was rausfinden könntest. Danke!
 
dies ist imho ein EBay-, kein Dell-Problem. Tolles "Schnäppchen" haste da gemacht :(
 
Wieso sollte das primär ein eBay-Problem sein? Für was bietet Dell auf der Homepage dann überhaupt an den Service-Tag zu kontrollieren, wenn man sich auf die Angaben nicht verlassen kann... das kann also jedem so gehen. Ich hatte halt Pech mit meinem "Schnäppchen" - auch wenn es in meinen Augen keins war.
 
Amras schrieb:
Wieso sollte das primär ein eBay-Problem sein? Für was bietet Dell auf der Homepage dann überhaupt an den Service-Tag zu kontrollieren, wenn man sich auf die Angaben nicht verlassen kann... das kann also jedem so gehen. Ich hatte halt Pech mit meinem "Schnäppchen" - auch wenn es in meinen Augen keins war.

In erster Linie hast du ''Hehlerware'' gekauft, also ein Notebook, was es eigentlich garnicht geben sollte. Woher es kommt ist eine andere Sache.
 
Wenn es sich um "Hehlerware" - sprich Diebesgut handeln würde, hätte der Dell-Mitarbeiter mich nicht einfach so als neuen Besitzer eingetragen und mir "nur" die Service-Leistungen aberkannt. Zudem hätte er sich bestimmt ganz anders am Telefon verhalten. Er hat eher an mein Verständnis appeliert als irgendwas anderes.

Also solche Behauptungen in den Raum zu stellen ohne irgendwelche Hinweise darauf finde ich ziemlich heftig von dir.

Ich warte lieber die kleine Recherche von APZ ab um mich über sowas zu äußern!
 
Mit den Infos die ich habe (und Abläufen in Großkonzernen) komme ich halt auf die Schlussfolgerung... wayne. Warten wirs ab.
 
@2k5.lexi

Deine Vermutungen haben sich als vollkommen falsch erwiesen - es handelt sich definitiv nicht um Hehlerware. Leider konnte APZ bis auf die ursprüngliche Firma die mein D610 geordert hat nichts herausfinden - trotzdem vielen Dank für deine Mühen!
Habe gestern erneut mit einem Techniker über den Dell-Chat geschrieben - er hat zwar nicht alles erzählt aber doch einige sehr eindeutige Andeutungen gemacht.
Es handelt sich bei meinem Notebook tatsächlich um einen Rückläufer der einst von Dell ausgetauscht und zurück beordert wurde. Diese Geräte werden aber nicht einfach so verschrottet sondern Dell verkauft diese an Gebrauchtwaren- oder besser ausgedrückt an Händler, die diese dann wieder aufbereiten weiter - ist ja meistens schnell gemacht - neue CPU hier, anderes Mainboard da, usw.
Die ursprünglichen Service-Tags unter denen diese Rechner bei Dell laufen werden nur intern mit einem kleinen Hinweis versehen, dass der eingetragene Service für diese nicht gilt - bei der Dell-Internet-Abfrage scheinen die Rechner aber noch Garantie zu besitzen und Dell wird das wohl auch in Zukunft nicht ändern (für mich zwar unverständlich, aber naja).

Somit besitze ich vollkommen legal ein D610, das Dell sofort auf meinen Namen umgeschrieben hat, habe aber keine Ansprüche auf den ursprünglich mitverkauften Service - und nebenher hat der Techniker noch erzählt, dass das wirklich kein Einzelfall ist. Fast jedes von Dell zurück beorderte Notebook taucht irgendwann wieder auf dem Markt auf... folglich kann man nach der Homepage-Informationen bei gebrauchten Dell-Rechner überhaupt nicht gehen - für was dieser Service überhaupt angeboten wird ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich rate also jedem bevor er ein gebrauchtes Dell Notebook kauft mit dem Service in Kontakt zu treten und vorher den Service-Status des Gerätes zu überprüfen.

mfg Amras
 
folglich kann man nach der Homepage-Informationen bei gebrauchten Dell-Rechner überhaupt nicht gehen - für was dieser Service überhaupt angeboten wird ist für mich nicht nachvollziehbar.
Dell will ja auch eher neue als gebrauchte Notebooks verkaufen. Für Erstbesitzer ist es durchaus sinnvoll herausfinden zu können, wie lange der Service noch besteht.
Bleibt festzuhalten, du wurdest vom EBÄH Verkäufer in der Artikelbeschreibung falsch informiert. Ob dies aus eigener Unwissenheit oder böswillig geschah, kannst du jetzt schlecht nachprüfen.
 
Amras schrieb:
Ich rate also jedem bevor er ein gebrauchtes Dell Notebook kauft mit dem Service in Kontakt zu treten und vorher den Service-Status des Gerätes zu überprüfen.
Das ist auf jeden Fall eine gute Idee.
Aber so generell hätt ich spätestens zu dem Zeitpunkt zurückgezuckt, als dir der Verkäufer den Service Tag nicht verraten wollte.
 
@amras

Rechtlich gesehen, ist der Fall ganz einfach.

Der Verkäufer hat Dir das Gerät mit dem Hinweis auf eine bestehende Herstellergarantie verkauft. Diese Herstellergarantie ist laut Dell nicht mehr vorhanden, somit handelt es sich hier um einen Sachmangel, bei dem Du Ansprüche gegen den Verkäufer hast. Hierbei kannst Du von dem Verkäufer entweder eine Nacherfüllung (sollte ihm schwer fallen), Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages verlangen.

Am besten machst Du das Ganze schriftlich unter Fristsetzung und Androhung der Ablehnung des Kaufvertrags.

Sollte seitens des Käufers keine Reaktion erfolgen, sendest Du ihm einen Mahnbescheid über die Kaufpreisminderung oder bei Wandlung über den gesamten Kaufbetrag.

Gruß

Heiner
 
heinerhemken schrieb:
@amras

Rechtlich gesehen, ist der Fall ganz einfach.

Der Verkäufer hat Dir das Gerät mit dem Hinweis auf eine bestehende Herstellergarantie verkauft. Diese Herstellergarantie ist laut Dell nicht mehr vorhanden, somit handelt es sich hier um einen Sachmangel, bei dem Du Ansprüche gegen den Verkäufer hast. Hierbei kannst Du von dem Verkäufer entweder eine Nacherfüllung (sollte ihm schwer fallen), Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages verlangen.

Am besten machst Du das Ganze schriftlich unter Fristsetzung und Androhung der Ablehnung des Kaufvertrags.

Sollte seitens des Käufers keine Reaktion erfolgen, sendest Du ihm einen Mahnbescheid über die Kaufpreisminderung oder bei Wandlung über den gesamten Kaufbetrag.

Gruß

Heiner


hach ist das herrlich...die hobbyjuristen haben wieder urlaub :D
es ist doch bereits oben schon alles gesagt: der verkäufer wird wohl wirksam die gewährleistungsrechte ausgeschlossen haben... zumindest glaubt das der TE...
Ich habe ihm ja gesagt, er solle mir mal den genauen wortlaut des gewährleistungsausschlusses übermitteln, um ihm mitzuteilen, ob der Ausschluß tatsächlich wirksam ist (in 99% der Fälle bei Ebay sind sie nicht wirksam, da fehler enthalten sind)...

da der TE ohnehin den Rechtsweg nicht einschlagen will, erübrigt sich das...

oder bei Wandlung über den gesamten Kaufbetrag.
1. wandlung? das gibt es nicht mehr... seit 2002 spricht man von rücktritt
2. schau mal in § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und meld dich dann noch einmal ;-)


Rechtlich gesehen, ist der Fall ganz einfach.

also nicht zu voreilig so weit aus dem fenster lehnen...

und heiner? der Fall immer noch "ganz einfach"?
 
@dkh99

Hallo,

ich danke Dir für die aufschlussreiche Erklärung.

Die Wandlung ist leider bei mir immer noch begrifflich so präsent, aber Du hast natürlich Recht, nach §437 2. BGB ists der Rücktritt.

Auch bezgl. des §688 Abs. 2 Nr. 2 ist Deine Meinung wohl richtig, obwohl ich sagen muss, dass mir in dieser Sache erfahrungsgemäß auch Minderungen durchgelaufen sind. Lag aber daran, dass der Gemahnte auf den Mahnbescheid gezahlt hatte.

In Bezug auf Deinen erwähnten Gewährleistungsauschluss will mir aber nicht einleuchten, dass die Herstellergarantie von dem Verkäufer im Rahmen seines Gewährleistungsauschlusses wirksam ausgeschlossen worden ist. So, wie ich es verstanden habe, ist die Herstellergarantie als zugesich...(verdammt), Beschaffenheit des Gerätes in der Artikelbeschreibung erwähnt worden. Und somit stellt das Fehlen derselben gem. §434 Abs. 1 Nr.2. einen Sachmangel dar.

Natürlich ist das Ganze wieder akademisch, da der Käufer ja keine Massnahmen einleiten will.

Gruß

Heiner

Einfach aus meiner Sicht immer noch, wenn auch mit anderen Fachtermini.
 
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