Media Markt verkauft gebrauchtes, defektes Netbook zum Neupreis

T

tomaso

Forum Newbie
Media Markt Wörgl verkauft gebrauchtes, defektes Netbook zum Neupreis

Hallo!

Ich weiss nicht genau ob ich hier richtig bin, aber ich bräuchte Hilfe.
Ich habe ein Netbook von Acer beim Media Markt gekauft.
Es war ein Ausstellungsstück. Preis jedoch der eines Neugerätes.
Hat mich nicht weiter gestört. Jedoch als ich das Teil zu Hause ausgepackt habe musste ich feststellen, dass das Gerät weder gereinigt noch neu Installiert wurde wie mir das versprochen wurde.

Dazu kommt noch, dass das Netbook ein komisches Laufgeräusch hat.
Habe das Gerät mit einem anderen (selbes Produkt) verglichen!
Scheint defekt zu sein.

Musste nun 3 mal zum Media Markt fahren, zusätzlich mit 5 verschiedenen Mitarbeitern telefonieren. Bis ich irgendwann einen Rückruf vom Filialleiterstellvertreter bekommen habe. Dieser teilte mir mit, dass sie das Gerät einschicken müssen. Ein anderes Gerät haben sie nicht. Es sei das letzte Stück gewesen. (Auslaufmodell)

Ich verlange mein Geld zurück! Aber keine Chance. Ich wurde nur inkompetent und unfreundlich bedient.

Ich stelle den Filialleiterstellvertreter zur rede:

Ich bekomme zum Neupreis bei Ihnen ein defektes, schmutziges und gebrauchtes Netbook, dass jetzt eingeschickt und repariert werden muss.

Seine Antwort:
Es ist ja nicht zum Neupreis. Es sind Auslaufmodelle. Der normal Preis wäre um 100€ mehr.

Tatsache ist, dass ich einen Tag vorher, das exakt gleiche Modell orginalverpackt um den selben Preis bekommen habe. (kein Vorführmodell)

Was sollte man da unternehmen?
Was meint ihr dazu?

Wäre dankbar für eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedoch als ich das Teil zu Hause ausgepackt habe musste ich feststellen, dass das Gerät weder gereinigt noch neu Installiert wurde wie mir das versprochen wurde.

Damit ist eine vertragliche Leistung (mündlich zugesichert) nicht erbracht worden. Somit kannst Du vom Vertrag zurücktreten, wenn MM eine gesetzte Frist zur Nacherfüllung nicht einhält. Unter gewissen Voraussetzungen ist nicht mal eine Fristsetzung nötig. Mehr dazu steht im Bürgerlichen Gesetzbuch §323 "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung": BGB §323 *klick*
Somit hast Du gute Karten auf ein gesäubertes und neu aufgesetztes Netbook oder Dein Geld. Hast Du Zeugen für die Zusicherung, dass es gesäubert und neu aufgesetzt wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht locker lassen. funktionsfähig muss es auf jeden fall sein. bei den anderen sachen wird es schwer sein, das durchzusetzen. mündlich ist nie gut bei allem was mit geld zu tun hat. hinterher will es nämlich niemand gesagt haben/gewesen sein/davon gewusst haben.

bestätigt meine erfahrung mit media markt. 1) nie wirklich günstig, 2) oft inkompetent und 3) an service eher wenig interessiert.

2) und 3) kann ich auch bei nem versender haben...
 
Wenn ich mir so den Titel des Thread ansehe, bin ich mir nicht sicher, ob man mit dem BGB wirklich weiter kommt... :D :D :D

Ach Wörgl ist Österreich? Geographie war nie so meine Stärke... Andererseits: Der Ort stand da glaube ich nicht mit im Titel, als ich geantwortet habe. Ich glaube, dass der später ergänzt wurde.

Naja... in Österreich gibt's doch hoffentlich einen analogen Paragraphen im Gesetz. Kann ja nicht sein, dass man dort seine Verträge nicht erfüllen muss. Da muss omaso dann halt selbst mal die Initiativer übernehmen und suchen.
 
Danke für eure Meinungen.

Aber hat man da wirkliche eine Chance gegen so einen Riesen?
Mir geht es da gar nicht ums Geld sondern um die Gerechtigkeit.
 
Mir geht es da gar nicht ums Geld sondern um die Gerechtigkeit.

Wenn es in Österreich ein entsprechendes Gesetz gibt, dann muss sich auch ein Riese daran halten. Notfalls mit Anwalt drohen. Weil wenn es so im Gesetzestext steht und die Leistung nicht erbracht wurde, dann hast Du die entsprechenden Ansprüche darauf. Hast zu Zeugen für die Zusicherung?
 
Zeugen habe ich keine

Aber ich werde mich da schlau machen. Werde mal bei einem Anwalt anrufen
 
Abgesehen das ich solche Threads hasse, würde mich mal interessieren wann du das Gerät gekauft hast und wann der Fehler aufgetreten ist ?
 
Also um ehrlich zu sein kann ich die Geschichte SO fast nicht glauben.
Auch wenn Media Märkte nicht grad Serviceoasen sind - aber SO schlechtes Service haben sie dann normal auch nicht . ....
 
Sehe ich ähnlich. Erstens ist es oft eine Frage von "Wie man in den Wald ruft..." und auf der anderen Seite sind solche Erlebnisberichte in der überwiegenden Mehrzahl von stark subjektiven Sichtweisen geprägt.
 
Habe keine Lust mich weiter zu ärgern!

Das Netbook machte das Geräusch beim ersten Einschalten schon.
Aber ich will mich nicht weiter ärgern.

Ich denke ich lasse das Netbook zur Reperatur einschicken.
Will meine Nerven schonen.

Korrekt ist das allemal nicht. Beim Media habe ich immer das Gefühl, dass der Kunde Feind ist. Und schnell abgewimmelt wird. Vielleicht kommt nur mir das so vor, da sowas im gewissen Maße immer subjektiv.

Mein Lehre daraus ist, dass ich da keinen Fuss mehr rein setze.
Werde in Zukunft alles bei Amazon kaufen.
Da gibts solche Probleme nicht. Da bekomme ich Neugeräte die funktionieren. Und wenns mal nicht der Fall sein sollte, dann kann ich es kostenlos zurückschicken und erhalte sofort ein neues Gerät.

Mein Aufruf an alle:
Wenn Ihr Wert auf Service legt, dann kauft nicht bei Media Markt!

Danke für eure Meinungen.
 
wann wurde das notebook gekauft und wann bist du mit dem gerät wieder in das geschäft ?
 
Gleich am nächsten Tag

Habe es Montag um kurz vor 6 gekauft und gleich am nächsten Tag bin ich
in meiner Mittagspause wieder zum Media gefahren. Warum? Seit dem liegt es beim Media.
 
ich glaube manfel wollte mit der frage auf die 14 tage rückgabefrist deuten.
ich kenn das so, dass man innerhalb von 14 tagen ohne angabe eines grundes das
gerät einfach zurückgeben kann. bis jetzt habe ich damit gute erfahrungen bei media markt
gemacht, die sind auch sehr tolerant. deswegen kaufe ich preislich niedrigere sachen öfter
bei media markt. da kann man einfach hingehen wenns kaputt ist oder nichtgefällt.
 
ich glaube manfel wollte mit der frage auf die 14 tage rückgabefrist deuten.
ich kenn das so, dass man innerhalb von 14 tagen ohne angabe eines grundes das
gerät einfach zurückgeben kann. bis jetzt habe ich damit gute erfahrungen bei media markt
gemacht, die sind auch sehr tolerant. deswegen kaufe ich preislich niedrigere sachen öfter
bei media markt. da kann man einfach hingehen wenns kaputt ist oder nichtgefällt.


Das gilt so aber nur bei Versandartikeln. Alles was du z.B. in einem Online Shop kaufst fällt unter diese Regelung (Fernabsatzgesetz).


lg


Ps. Was allerdings auch nicht heißt, dass man immer tatsächlich Geld komplett und flott wiederbekommt; die Shops (Amazon mal außenvorgelassen) fordern sehr Schnell Wertersatz für die schlimmsten Kleinigkeiten...
 
wenn es wirklich so abgelaufen ist , hast du zwar kein Recht auf Umtausch , aber ich kenne keinen Großmarkt wo das Gerät nicht zumindest gegen eine Gutschrift zurückgenommen wird. (wenn OV vorhanden ist, Gerät keine Kratzer hat usw,, )

Wenn es wirklich so wahr, drohe einfach mit einer Beschwerde in der Zentrale.

Es muss aber scheinbar noch irgend ein anderes Problem sein, denn sonst gäbe es diese Probleme nicht.. spätestens nach Verlangen des Filialleiters bekommt man das was man will.

Allerdings wenn du auf Bargeld bestehst .. aber eine Gutschrift gibt es immer .. (wenn du so zeitnah umtauschen möchtest)
 
Das gilt so aber nur bei Versandartikeln. Alles was du z.B. in einem Online Shop kaufst fällt unter diese Regelung (Fernabsatzgesetz)
Auch nur die Halbe Wahrheit...wenn man das Gekaufte nicht öffnet, benutzt oder sonstiges damit macht, hat man auch im Laden das Rückgaberecht.

Bei Gutschriften/Rückgabe von Ausstellungsstücken bzw. von gebraucht gekauften Artikeln tun sie sich alle schwer. Eine Beschwerde an höherer Stelle hilft da wirklich oft weiter.
 
Auch nur die Halbe Wahrheit...wenn man das Gekaufte nicht öffnet, benutzt oder sonstiges damit macht, hat man auch im Laden das Rückgaberecht.
Nein, es gibt absolut kein Rückgaberecht in Geschäften, in egal welchem Zustand sich die Ware befindet (außer Gewährleistungsansprüche, die aber nur in Defektfällen innerhalb gewisser rechtlicher Grenzen Anwendung finden). Dies ist ein unverständliches Gerücht, das sich sehr hartnäckig zu halten scheint. Der rechtliche Hintergrund ist einfach: Es wird beim Bezahlen ein Vertrag abgeschlossen zwischen Händler und Kunde, und ein solcher kann einseitig nie aufgelöst werden.
Der Grund für das Umtauschrecht im Versandhandel (egal ob Katalog, Telefon oder Internet) ist ebenso einfach: Es gibt hier keine Möglichkeit für den Kunden, die Ware vor dem Kauf zu begutachten, wie dies im Geschäft möglich ist.
 

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