ohne jetzt alles gelesen zu haben:
hat das notebook ne festplatte oder ne ssd?
bei festplatten kannst du mit hdtune doch gut gucken wie lange/oft die schon gelaufen ist (betriebsstunden, start stop zyklen usw usw). dann weiß du ihn der regel ob das book als du es bekommen hast neu war oder nicht. (dass die platte schonmal getauscht wurde wäre ja bei einem neuen gerät eher unwahrscheinlich)
ob das bei ssd's auch irgendwo abgelegt wird, weiß ich nicht
falls da keine möglichkeit besteht:
oft gibt es auch einen cycle count für den akku
.....
generell sollte aber bei media markt auch rückgabe und wandlung gehen.
gibts denn bei euch in österreich bei media markt ein 14 tage rückgaberecht oder nicht?
ob sich das auch auf vorführgeräte bezieht oder nicht wäre fraglich. aber wenn du nirgendwo auf deiner rechnung einen hinweis hast, dass diese auseschlossen sind, dann gilt es wohl auch da.
wenn du es defekt nicht zurückgeben darfst dann kläre, dass sie es eben erst instandsetzen und dann zurückgeben. der den/die macken oder defekte sollte sich ja dein rückgaberecht verlängern, da du ja gleich gesagt hast du möchtest es zurück geben und auch gar nicht groß benutzt hast.
machen die den wiklich so einen aufstand dort? ich glaub das gar nicht?
und wenn ich schon den satz lese "Mir geht es da gar nicht ums Geld sondern um die Gerechtigkeit" frag ich mich wie das wirklich abgelaufen ist
fakt ist doch:
->willst du es zurückgeben und auch die kohle wieder geht es dir definitiv ums geld
->willst du es repariert haben (austauschen oder geld zurück ist erst nach 3 erfolglosen nachbesserungsversuchen möglich) dann mußt du denen auch die möglichkeit geben. damit das nicht zu lange dauert solltest du eine frist setzen. was da als frist bei einem notebook/pc angemessen ist kannst du sicher bei einer verbraucherzentrale erfragen.
fakt ist: wenn es defekt ist oder sich nicht normal verhält, hast du anspruch auf nachbesserung. schlägt diese dreimal fehler hast du anspruch auf ein neugerät. ist neugerät nicht möglich dann entweder geld zurück oder du bekommst evtl einen nachfolger angeboten den du dann erfreut annehmen oder auch ablehnen darfst.
bieten mm rückgaberecht kannst du davon gebrauch machen. wurde dir bei kauf gesagt, dass das nicht für einen vorführer gilt oder steht irgendwo deutlich auf einer rechnung gilt es nicht.
um rauszubekommen oder nicht gehst einfach in den mm. fragst bei den fernsehern ob sie einen vorführer dahaben und ob dort das rückgaberecht gelten würde (stell aber gleich klar, dass du den fernseher eh nicht nehmen willst. sonst zeigt dir der verkäufer eh nen vogel und denk du willst nur am sontag mal mit deinen kumpelt ein abfahrstrennen auf einem 150cm tv gucken und ihn dann zurückbringen)
normal sollte auch bei media markt irgendwo festgehalten sein, was vom rückgaberecht ausgeschlossen ist. das sind meist unversiegelte cd's, dvd's, batterien sowie andere verschleißgeschichten.
da du dich hierbei eben auf ein "recht von dir gegenüber media markt" berufst und nicht auf eine "pflicht des media markt dir gegenüber" sollte man davon ausgehen, dass du dieses recht komplett kennst (sprich die agb's des mm gelesen hast ober eben beim kauf spätestens an der kasse nachfragst). steht in den agb's das vorführer ausgeschlossen sind hast du eigentlich pecht. liegen deinem vorführgerät keine agb's bei sondern nur ein kassenbon, bist du etwas auf wohlwollen angewiesen. in der regel läßt du aber doch den vorführer einpacken, evtl optische schäden werden noch notiert, die rechnung schon fertig gemacht mit unterschrift des beraters und damit gehts dann zur kasse. also guck mal auf die rückseite von dem wisch?
falls da nix über rückgaberecht steht dann im mm nachfragen ob sie das irgendwo schriftlich vermerkt haben und gucken ob es auschlüsse gibt.
manche sachen hab ich jetzt doppelt geschrieben aber egal.
mach das beste draus.
ich bin sicher media markt ist eigentlich sehr kundenfreundlich. daher würd ich mal behaupten, dass hier wohl auch dein auftreten irgendwie schuld an der reaktion der mm mitarbeiter ist.