Media Markt verkauft gebrauchtes, defektes Netbook zum Neupreis

Sorry für das Missverständnis, ich hatte mich hier auf MM bezogen (die gewähren, wie die meisten großen Ketten auch, ein solches Recht). Jetzt wo ichs meinen Beitrag lese kommts wirklich missverständlich rüber. Wollte hier keinem auf die Füße treten ^^
 
Sorry für das Missverständnis, ich hatte mich hier auf MM bezogen (die gewähren, wie die meisten großen Ketten auch, ein solches Recht).

Das ist falsch! Es gibt da einen wesentlichen Unterschied: diese Leistung ist kein Recht ist (da sie in keinem Gesetz vorgeschrieben ist) sondern eine Kulanzleistung der Kette, die auf Grund von Firmenrichtlinien erfolgt. Ein Recht kann man im Zweifelsfall einklagen. Diese Leistung aber nicht, da es lediglich Kulanz ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also auch das ist wieder falsch :) - wenn eine Firma das Umtauschrecht bewirbt, dann hat man sehr wohl ein Recht darauf, und könnte das im Notfall auch einklagen. - ich kann ja nicht vorher versprechen Leute bei mir könnts umtauschen und das dann nicht halten.. wird aber selten vorkommen


Aber nocheinmal, kein MM der Welt macht Probleme wenn man ein Gerät ein Tag später ordnungsgemäß zurückbringt - nur gibt es halt kein Bargeld retour (bzw. muss man sich sowas vorher ausmachen)
 
Naja, ist es letztend Endes nicht egal, wie es formal korrekt heißt, solange man weiß, dass man es zurückgeben kann? ^^
 
ohne jetzt alles gelesen zu haben:

hat das notebook ne festplatte oder ne ssd?
bei festplatten kannst du mit hdtune doch gut gucken wie lange/oft die schon gelaufen ist (betriebsstunden, start stop zyklen usw usw). dann weiß du ihn der regel ob das book als du es bekommen hast neu war oder nicht. (dass die platte schonmal getauscht wurde wäre ja bei einem neuen gerät eher unwahrscheinlich)
ob das bei ssd's auch irgendwo abgelegt wird, weiß ich nicht

falls da keine möglichkeit besteht:
oft gibt es auch einen cycle count für den akku
.....
generell sollte aber bei media markt auch rückgabe und wandlung gehen.
gibts denn bei euch in österreich bei media markt ein 14 tage rückgaberecht oder nicht?
ob sich das auch auf vorführgeräte bezieht oder nicht wäre fraglich. aber wenn du nirgendwo auf deiner rechnung einen hinweis hast, dass diese auseschlossen sind, dann gilt es wohl auch da.

wenn du es defekt nicht zurückgeben darfst dann kläre, dass sie es eben erst instandsetzen und dann zurückgeben. der den/die macken oder defekte sollte sich ja dein rückgaberecht verlängern, da du ja gleich gesagt hast du möchtest es zurück geben und auch gar nicht groß benutzt hast.

machen die den wiklich so einen aufstand dort? ich glaub das gar nicht?
und wenn ich schon den satz lese "Mir geht es da gar nicht ums Geld sondern um die Gerechtigkeit" frag ich mich wie das wirklich abgelaufen ist
fakt ist doch:
->willst du es zurückgeben und auch die kohle wieder geht es dir definitiv ums geld
->willst du es repariert haben (austauschen oder geld zurück ist erst nach 3 erfolglosen nachbesserungsversuchen möglich) dann mußt du denen auch die möglichkeit geben. damit das nicht zu lange dauert solltest du eine frist setzen. was da als frist bei einem notebook/pc angemessen ist kannst du sicher bei einer verbraucherzentrale erfragen.

fakt ist: wenn es defekt ist oder sich nicht normal verhält, hast du anspruch auf nachbesserung. schlägt diese dreimal fehler hast du anspruch auf ein neugerät. ist neugerät nicht möglich dann entweder geld zurück oder du bekommst evtl einen nachfolger angeboten den du dann erfreut annehmen oder auch ablehnen darfst.
bieten mm rückgaberecht kannst du davon gebrauch machen. wurde dir bei kauf gesagt, dass das nicht für einen vorführer gilt oder steht irgendwo deutlich auf einer rechnung gilt es nicht.
um rauszubekommen oder nicht gehst einfach in den mm. fragst bei den fernsehern ob sie einen vorführer dahaben und ob dort das rückgaberecht gelten würde (stell aber gleich klar, dass du den fernseher eh nicht nehmen willst. sonst zeigt dir der verkäufer eh nen vogel und denk du willst nur am sontag mal mit deinen kumpelt ein abfahrstrennen auf einem 150cm tv gucken und ihn dann zurückbringen)

normal sollte auch bei media markt irgendwo festgehalten sein, was vom rückgaberecht ausgeschlossen ist. das sind meist unversiegelte cd's, dvd's, batterien sowie andere verschleißgeschichten.

da du dich hierbei eben auf ein "recht von dir gegenüber media markt" berufst und nicht auf eine "pflicht des media markt dir gegenüber" sollte man davon ausgehen, dass du dieses recht komplett kennst (sprich die agb's des mm gelesen hast ober eben beim kauf spätestens an der kasse nachfragst). steht in den agb's das vorführer ausgeschlossen sind hast du eigentlich pecht. liegen deinem vorführgerät keine agb's bei sondern nur ein kassenbon, bist du etwas auf wohlwollen angewiesen. in der regel läßt du aber doch den vorführer einpacken, evtl optische schäden werden noch notiert, die rechnung schon fertig gemacht mit unterschrift des beraters und damit gehts dann zur kasse. also guck mal auf die rückseite von dem wisch?
falls da nix über rückgaberecht steht dann im mm nachfragen ob sie das irgendwo schriftlich vermerkt haben und gucken ob es auschlüsse gibt.

manche sachen hab ich jetzt doppelt geschrieben aber egal.
mach das beste draus.
ich bin sicher media markt ist eigentlich sehr kundenfreundlich. daher würd ich mal behaupten, dass hier wohl auch dein auftreten irgendwie schuld an der reaktion der mm mitarbeiter ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin sicher media markt ist eigentlich sehr kundenfreundlich. daher würd ich mal behaupten, dass hier wohl auch dein auftreten irgendwie schuld an der reaktion der mm mitarbeiter ist.
Vorsicht mit solchen Behauptungen, denn die haben absolut keine Grundlage (ist doch nur Vermutung). Selbst wenn die Leute bei deinem MM nett sind, sagt das nichst über ander aus ;]
da du dich hierbei eben auf ein "recht von dir gegenüber media markt" berufst und nicht auf eine "pflicht des media markt dir gegenüber" sollte man davon ausgehen, dass du dieses recht komplett kennstt.
HappyMetaler hatte es schon richtig gesagt, du kannst dich nicht auf ein Recht berufen, weil es keins ist (Recht ist gesetzlich festgelegt). Dass man es zurückgeben kann ist eine von MM angebotene Leistung, also "verpflichten" die sich (wenns so in den AGB's steht) dazu, "dir gegenüber" so eine Leistung zu erbringen. Aber du hast natürlich Recht, man sollte in den AGB's lesen, ob so ein Fall gesondert gehandelt wird.

@robert.wachtel
Naja es geht doch, immerhin stehen da überall (bis auf wenige Ausnahmen) Satzzeichen!
 
Wenn es kein "Rückgaberecht"(oder was auch immer) gibt und ich sogar noch
den gleichen Preis blechen muss, würde ich das Gerät erst gar nicht kaufen.
Es ist glaube ich sehr unwahrscheinlich das es kein "Rückgaberecht" gibt.
Man gibt doch auch oft Geräte innerhalb der 14 Tage Frist bei Nichtgefallen zurück.
Falls MM die Rückgabe von Vorführgeräten komplett ausschließt,
könnte man vermuten, dass oft mit den Geräten etwas nicht in Ordnung ist und
die Finger gleich davon lassen sollte.
 
"und ich sogar noch
den gleichen Preis blechen muss, würde ich das Gerät erst gar nicht kaufen."
naja, wenn du genau das gerät haben willst und der vorführer eben das letzte gerät ist macht du das vermutlich dann doch. wenn ichs richtig verstanden hab war das beim threadersteller so oder ähnlich.

ob ein nun rückgaberecht hat oder nicht würd er selbst wissen.
vermutlich ist die sache schon geklärt.
ist ja in foren oft so, dass jemand irgend ein problem schildert aber keinerlei feedback hinterläßt wie es ausgegangen ist....
 
Ich wäre dann zur Konkurrenz gegangen ode hätte das Teil im Internet gekauft.
Den Vorteil von Vor Ort Märkten hätte ich ja dann auch nicht mehr.
Beratung/Service = brauche ich nicht wenn ich ein bestimmtes Gerät haben will.
Rückgabe = sofort in Markt fahren zurückgeben gibs net.

Das ist halt meine Meinung dazu.
 
Bin da auch deiner Meinung man kann bei Mediamarkt meist nur kleine Dinge wie eine Maus usw. einfach so zurück geben und selbst da stressen sie ich denke man darf sich nciht einschüchter lassen und es immer wieder versuchen und ihnen druck machen :) dan klappt das iwann und wenns der Anwalt richten muss doch das is finde ich schon sehr krass :cool:
 
"Hätte hätte Fahrradkette". Das Hilft bei dem Problem jetzt auch nicht weiter, höchstens für die Überlegung VOR einer Neuanschaffung =]

Es ist glaube ich sehr unwahrscheinlich das es kein "Rückgaberecht" gibt.
Man gibt doch auch oft Geräte innerhalb der 14 Tage Frist bei Nichtgefallen zurück.
Korrekt, aber das ist wie schon gesagt kein "Recht" sondern eine angebotene Leistung des Marktes. Gibt es übrigens auch bei MM, die Erfahrung macht man aber i.d.R. mit Neugeräten. Deswegen wurde ja nochmal darauf hingewiesen zu überprüfgen, ob dieser Fall in den AGB gesondert behandelt wird =] Man weiß ja nie....
 
ich weiß, dass es kein Recht ist. Deswegen habe ich auch das in "" Zeichen eingeklammert:D
 

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