Muss der VOS vom Verkäufer auf Käufer umgeschrieben werden

D

dkh99

Ultimate Member
habe da mal eine frage, wie das bei dell so gehandhabt wird mit dem VOS... mir ist bewusst, dass ein garantievertrag rein juristisch betrachtet nur zw. dem Händler und dem Käufer zustandekommt und die rechte aus dem garantievertrag nicht ohneweiteres durch den kauf der garantiesache auf den neuen käufer übergehen...

hintergrund ist, dass ich ja einen d630 als leasingrückläufer erworben habe... heute bei dell angerufen und nach dem service gefragt... der hotline typ meinte, der verkäufer müsse den rechner auf mich umschreiben lassen... ich selber könnte das nicht machen... klingt auch logisch: könnte ja sein, dass ich den rechner geklaut habe...

allerdings ist das etwas problematisch, da ich ja nicht direkt vom Leasingnehmer das teil erworben habe, sondern von einer firma, die wohl leasingrückläufer verkauft... daher wird es etwas problematisch an den LN heranzutreten, ihm zu sagen: ja rufe mal bei dell an und übertrage die servicetag auf meinen namen...

ist das wirklich alles so problematisch, wenn ich jetzt in einem service fall bei dell anrufe und die servicetag angebe...
 
Also, ich habe beruflich häufiger mit Geräten aus ehemaligen Leasingverträgen anderer Firmen zu tun.

Bisher gab es nie Probleme mit Dell - Service-Tag vom jeweiligen Gerät genannt und auf Nachfrage von Dell wohin der VOS kommen muss die passende Adresse genannt, fertig.

Natürlich habe ich aber den DELL-Service nie mit der Nase drauf gestoßen das das gekaufte Leasingrückläufer sind...
 
also sprich: einfach anrufen und sagen: ja ich hab hier ein defekt,

service tag genannt... und auf nachfrage wohin der service kommen soll, meine adresse genannt...

meist fragen die doch gleich nzu beginn nach meinen namen etc..

oder nennen den namen der person... da wird es mir schwer fallen zu sagen: ja genau :D
 
ja dann eben so: ja genau, aber ich mache gerade urlaub bei meinem freund in Berlin und der wohnt in der xxxx

besser ? :D

ne spass bei seite: mir wäre es schon lieber, dass das NB komplett auf mich umgeschrieben wird ohne jetzt den LN da mit reinzuverwickeln...
 
ja dann eben so: ja genau, aber ich mache gerade urlaub bei meinem freund in Berlin und der wohnt in der xxxx
Soll ich dir meine Adresse geben ???? :D
Auf der Dell Homepage gibts dafür ein Formular.
Grundsätzlich müsste ja auch ein ordentlicher Kaufvertrag ausreichend sein, im Zweifelsfall.
Wenn das Gerät offiziell gestohlen gemeldet sein sollte wird dies auch bei Dell vermerkt sein und dann blinken sofort alle Lämpchen bei denen wenn du dich meldest.
Ich glaub auch nicht dass die großartig was Fragen werden, außer der Adresse wo das Gerät jetzt ist.
 
einen kaufvertrag bekomme ich ja... aber eben nur vom wiederverkäufer...

weißt du aus dem kopf wo ich dieses formular finde? die dell homepage ist ja nicht immer wirklich sehr übersichtlich
 
nur zur klarstellung: der LG tritt beim LV i. d. R. seine ansprüche aus dem KV zum Hersteller dem LN ab... von daher ist der LN Inhaber sämtlicher Ansprüche/Forderungen aus dem LV, so dass er mir auch seine Rechte wiederum abtreten muss....

denke robert wachtel, kann mit den abkürzungen was anfangen... bin etwas faul heute...

p.s. darüberhinaus wird hier wohl ein sog. herstellerleasing vorliegen... d.h. lg=hersteller... wir haben hier also kein drei-personen-verhältnis

p.p.s. "erwerb" war in dem falle von mir im untechnischen sinne gemeint...
 
Zuletzt bearbeitet:
War auch mehr für die Mitleser hier gedacht. ;)
 
dann ist ja gut :D

sagt mir jetzt lieber was ich machen soll :D

auf blöd tun und erst auf einen service fall warten oder gleich die umschreibung anfordern :D
 
Wie gesagt, ich hatte noch nie Probleme, an der Hotline fragen die ja so nach dem Motto "Muss der VOS zur Adresse $ADRESSE$ hinkommen?" Dann sagt man einfach "Nein, das Gerät steht $MEINE ADRESSE$ ". Also bisher gabs da noch nie Probleme...
Aber ich kann schon verstehen das du dich wohler fühlen würdest wenn das Gerät auf deinen Namen laufen würde...
 
so melde mich mal zurück... die ganze aufregung umsonst...

eben kam der dhl mensch mit unserem neuen gebrauchten d630...

das gerät aufgemacht und leider mit einem wackelnden displayschanier... bei dell also angerufen und den schaden gemeldet...

der typ fragt nach meiner anschrift :)D habs doch gesagt, dass die mich immer zuerst fragen)... als ich meine anschrift genannt habe, meinte er, er könne diese anschrift nicht bestätigen... dann habe ich es aufgelöst, dass ich das ding gebraucht gekauft habe...

seine antwort: achso... kein wunder... ist aber kein problem. sie schreiben das gerät um, aber wir schicken schonmal einen techniker zu ihnen, der das displaycover wechselt.

das nenn ich mal service :D
 

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