NB Sturzschaden. Großer/kleiner Schaden?

D

DocG

Problem gelöst, Thread bitte löschen.
Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oh je, sehr schade natürlich das dein neues Notebook gleich auf den Boden gefallen ist. Ein Sturzschaden kann leider in der Tat Streitigkeiten bei einem kommenden Garantiefall (Folgeschäden) auslösen. Man kann aber nicht definitiv sagen, ob diese jetzt weg ist. Gehäuseteile können i.d.R. ausgetauscht werden, allerdings warhscheinlich mit zusätzlichen Kostenaufwand, außer man bekommt das auf Kulanz geregelt.

Erste Anlaufstelle sollte immer der Händler sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Problem gelöst, Thread bitte löschen.
Danke!

wenn wir jeden Thread löschen würden, in dem ein später gelöstes Problem besprochen wird, dann hätten wir hier sehr wenig Information im Forum :rolleyes:
 
Da macht man sich die Mühe zu antworten und dann wird lapidar der Eingangsthread editiert mit dem Vermerk Problem gelöst. Schade!
 

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