Pixelfehler häufig???

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7ven

Forum Freak
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Hab noch ne Frage bezüglich Pixelfehlern...

...davon liest man ja mal immer wieder was hier im Forum. Sind die bei Sony sehr häufig?
Würde mich über Angaben von Betroffenen freuen:
Wieviele Pixel sind defekt. Wo sind die defekten Bildpunkte auf dem Bildschirm (also eher mittig/am Rand)?

Ich selbst habe diverse TFTs, also PC-Monitor, DigiCam etc. und nirgends ist ein einziger Pixelfehler. (Aber auch bei meinen Freunden und Bekannten ist nirgends einer zu entdecken.) Möchte, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Denn soweit ich weiß sind wenige Fehlpixel kein Umtauschgrund!

Gruß
7ven

PS: Hab in den Märkten kein einziges ausgestelltes NB bzw. TFT-Display (egeal welchen Herstellers) mit einem Pixelfehler gefunden, das wird dort aber bestimmt auch kontrolliert, oder? Ansosnten wär dei Wahrscheinlichkeit ein fehlerhaftes Panel zu erwischen ja wirklich gering.

editiert von: 7ven, 30.08.2005, 09:54 Uhr
 
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Hallo 7even,

in Märkten stellt man nach Möglichkeit schon ein Display aus, das keinen Pixelfehler hat, denn das wirkt ja nicht gerade verkaufsfördernd.

Pixelfehler sind nicht unbedingt ein Fall für die Garantie, es Bedarf vielmehr einer gewissen Anzahl von Pixeln und auch Pixelfehlertypen, damit der Hersteller ein Display mit Pixelfehlern als Garantiefall akzeptiert. Die meisten Panelhersteller haben sich bei der Anzahl der Pixelfehler, die einen Garantiefall einleiten, auf die Pixelfehlerklasse II geeinigt. Dabei musst Du als Kunde neun Pixelfehler akzeptieren. Fünf defekte Subpixel (das sind Pixel, die ständig rot, grün oder blau leuchten), zwei "tote", also schwarze Pixel und zwei helle, also ständig leuchtende Pixel. Hast Du mehr als diese Pixelfehler, dann ist es ein Garantiefall.

Ich hatte bei den von mir eingekauften Geräten übrigens noch nie einen Pixelfehler und ich kaufe sehr viele Notebooks und TFT-Panels ein. Auch mein 115B hatte keinen einzigen Pixelfehler.
 
12444

Schon mal Danke!

Würde mich aber trotzdem um weitere Erfahrungsberichte freuen.

Ich selbst hatte auch noch nie einen Pixelfehler :)

Aber mal im Ernst, wenn ich in der Mitte des Displays einen ständig leuchtenden Punkt oder sogar mehrere hätte, würd mich das schon ziemlich nerven!

Ob die mir im Markt das Modell wohl vorher mal auspacken?
Hab nämlich keine Lust, wenn ich für ein NB 1300¤ ausgebe ein Gerät mit Pixelfehlern zu erwischen!

Hab hier im Forum auch schon was gelesen, dass manche bei Versandhäusern Pixelfehlerprüfungen anbieten.
Finde den Artikel aber leider nicht mehr!!!
Kann mir jemand vielleicht den Link posten - oder einen Anbieter nennen, der soetwas anbietet?

Gruß
7ven



editiert von: 7ven, 30.08.2005, 11:38 Uhr
 
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Pixelfehlertests bietet z.B. hoh.de an: http://www.hoh.de/

Da der Test 25 Euro kostet, lohnt sich das für User, die keinen Stress bei der Bestellung haben wollen. Viele Nutzen das Fernabsatzgesetz (deutsches Recht), um Notebooks, deren Displays Pixelfehler innerhalb der Toleranz aufweisen, wieder zurückschicken zu können. Einen Pixelfehlertest würde ich Dir allerdings nur bei seriösen Anbietern empfehlen. Viele lassen sich diesen Test bezahlen, führen ihn aber nicht oder nicht sorgfältig durch. Oft wird dann auch behauptet, das Display habe bei der Überprüfung ja nachgewiesen keinen Pixelfehler aufgewiesen, der Fehler muss daher im Nachhinein, z.B. beim Transport aufgetreten sein. In Rechtsforen findet man auch regelmäßig Beiträge wie "Pixelfehler trotz Überprüfung durch den Händler - was tun".

Wenn die Mitarbeiter im Elektronikmarkt das Notebook nicht vor Kauf auspacken wollen und eine Überprüfung des Displays durch Dich verweigern, würde ich sofort den Leiter des Geschäfts verlangen. Wenn Du diesen darauf hinweist, dass Du auch im Internet kaufen könntest, den lokalen Einzelhandel aber fördern wolltest und Du nun null Service bekommst, wird er sicher entgegenkommen sein.

Übrigens würde ich das Thema Pixelfehler nicht überbewerten, aufgrund der kleinen Punktgröße bei aktuellen Displays, finden manche User Pixelfehler nicht einmal. ;)
 
12446

Vielen Dank, hast mir sehr weitergeholfen!!! :cool:

Werds so machen und wie vorgeschlagen auch notfalls über den Filialleiter gehen...

...sollte der dann auch nicht einwilligen, werd ich mir das NB halt über Internet kaufen. Denn ich glaub wirklich, dass ich das/die Pixel sehe, wenns defekt ist/sind - und das permanent. Bin in sowas ziemlich genau, was die optische Qualität anbelangt...

Und ich darf wirklich bei Kauf über das Internet alles ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen wieder zurückschicken???
Dann würd sich der Pixeltest ja erübrigen. Gibt ja viele Versandhäuser die die NBs etwa gleichpreisig anbieten...
Außerdem wird das NB ja bei Pixelfehlertest vorher ausgepackt - man weiß also nicht, ob es vielleicht nicht schon ne Retoure ist und somit einen Vorbesitzer hatte.

Nochmal Danke für den Tipp!

Gruß
7ven
 
12447

...
Und ich darf wirklich bei Kauf über das Internet alles ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen wieder zurückschicken???...

Ja, dieses so genannte "Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen" hast Du in Deutschland auf der Basis des BGB §361a. Die Abwicklung des wirksamen Widerrufs sollte jedoch in den AGB des jeweiligen Internetshops ersichtlich sein. Lies Dir diese auf jeden Fall durch, denn wenn da etwas von "Käufer trägt Kosten der Rücksendung" oder ähnliches drinsteht, würde ich dort nicht kaufen. Das FAG sieht vor, dass die Kosten der Rücksendung vom Verkäufer getragen werden müssen. Auch hast Du Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, also nicht ein Teil davon oder der aktuelle Tagespreis oder ähnlich dubioses. Es sei denn, Du "verschlechterst" die Sache, indem Du z.B. beiliegende, versiegelte Software öffnest, die Oberfläche des Notebooks verkratzt oder ähnliches.

In Österreich gibt es das Kundenschutzgesetz (KSchG), aber ich habe keine Ahnung, wie dessen Regelungen im Detail sind.
 
12449

Thanks,

du sprichst aber momentan von Deutschland, oder? Bezüglich des Fernabsatzgesetzes meine ich.

Denn Österreich bringt mir nichts - komme aus dem oben erwähnten Deutschland...

Gruß
7ven
 
12454

Ich zitiere mich mal selbst: ;-)

... dieses so genannte "Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen" hast Du in Deutschland auf der Basis des BGB §361a

und

In Österreich gibt es das Kundenschutzgesetz (KSchG), aber ich habe keine Ahnung, wie dessen Regelungen im Detail sind.
 
12458

Sorry!

War irgendwie blind :roll:

Thanks!

Gruß
7ven
 
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