Pixelfehler

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ros1

Forum Benutzer
nachdem ich mich in letzter zeit in ein paar onlineshops umgesehen habe, ist mir aufgefallen, dass man für knapp 50€ einen pixelfehlerfreies nb garantiert bekommt.

jetzt habe ich 3 fragen:

1. ist das notwendig?.. haben die aktuellen nbs viele pixelfehler?

2. könnte ich nicht einfach das nb auspacken mir das display anschauen und dann (falls pixelfehler vorhanden sind) es mit dem 14 tägigen rückgaberecht zurück schicken?

3. Muss man einen grund bei der rückgabe angeben?
 
ros1 schrieb:
1. ist das notwendig?.. haben die aktuellen nbs viele pixelfehler?
2. könnte ich nicht einfach das nb auspacken mir das display anschauen und dann (falls pixelfehler vorhanden sind) es mit dem 14 tägigen rückgaberecht zurück schicken?
3. Muss man einen grund bei der rückgabe angeben?
1. lässt sich so generell nicht sagen
2. jep kannst du. In Deutschland sind es 14 Tage (Samstag zählt als Werktag), in Österreich wären es 7 Werktage (Samstag zählt nicht).
3. nein, allerdings bezahlst du im Normalfall die Versandkosten. Kann aber auch sein dass dir das Shop diese abnimmt.
 
3. nein, allerdings bezahlst du im Normalfall die Versandkosten. Kann aber auch sein dass dir das Shop diese abnimmt.
In Deutschland muß ab einem Warenwert von 40 Euro der Händler die Kosten des Rückversands tragen.
 
singapore schrieb:
In Deutschland muß ab einem Warenwert von 40 Euro der Händler die Kosten des Rückversands tragen.

Jo, aber so ein Fiaker is halt teurer als die Post
 
aber es gibt doch beschränkungen wie karton nicht beschädigt etc... da kommt man schnell in schwierigkeiten oder?
 
Im Versandhandel hat man immer ein Rücktrittsrecht.
Das hat nichts mit Umtausch zu tun.
 
singapore schrieb:
Im Versandhandel hat man immer ein Rücktrittsrecht.
Das hat nichts mit Umtausch zu tun.

RICHTIG, aber der Händler ist berechtigt falls ein Wertverlust entstanden ist, etwas Geld einzubehalten.
 
Foaly schrieb:
RICHTIG, aber der Händler ist berechtigt falls ein Wertverlust entstanden ist, etwas Geld einzubehalten.
innerhalb der Rücktrittszeit wird er sich aber schwer tun einen Wertverlust nachzuweisen.
Klarerweise is er aber am längeren Arm was die Rückzahlung betrifft. Er kann sich ja das Geld lange einbehalten, sollte es Probleme geben.
 
Allerdings gibt es auch ungefähre Richtwerte, wieviel den max. abzuziehen ist. Stand mal in der CT. Sehe ich auch als berechtigt an, der Händler kann das Teil ja nicht mehr als Neuware verkaufen.
 

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