Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware. (Wikipedia)
Das heißt: du kannst dir ein Notebook bestellen und falls es dir dann nicht gefallen sollte kannst du es (natürlich unbeschädigt, im original Zustand, ..) ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und bekommst das Geld zurück. Das ist übrigens der Vorteil bei Internet-Bestellungen, wenn du zu einem örtlichen Händler gehst und dir da ein Samsung-book kaufst, kannst du auf Kulanz hoffen, wenn du es nach ein paar Tagen wieder zurückgeben willst, hier ist der Händler jedoch nicht dazu verpflichtet, das Gerät wieder zurückzunehmen!