Sony Vaio: Hintergrund leuchtet nicht

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ethan5802

Forum Benutzer
Ich habe mir bei einem mir seriös vorkommenden Verkäufer von Ebay ein Notebook
ersteigert. das Sony Vaio PCG K115S. Als ich es bekommen habe, hab ich mich wie ein kleines Kind gefreut:D , aber als ich ihn hochfuhr gabes gleich ein großes Problem:mad: --- Der bildschirm leuchtete nicht:confused: . Kann es sein das die Lampe kaputt wird? Er ist jetzt ca. 1,5 Jahre alt. In meinen Augen eine kurze lebenszeit für so ne Lampe, oder ist das normal???

Bitte dringend um Hilfe oder Ratschläge, ansonten muss ich ihn zurückschicken und mein Geld zurück verlangen.

Danke, MFG
 
ethan5802 schrieb:
ansonten muss ich ihn zurückschicken und mein Geld zurück verlangen.
Genau das solltest du nun machen, den Fehler kannst du nicht beheben. Da hilft nur ein Lampentausch, der ist aber teurer als was das Notebook noch Wert ist.
 
Shit!!

Schripsi schrieb:
Genau das solltest du nun machen, den Fehler kannst du nicht beheben. Da hilft nur ein Lampentausch, der ist aber teurer als was das Notebook noch Wert ist.


Ich weiß nicht ob das so einfach ist, da sich die meisten Verkäufer bei Ebay Ihren Pflichten entbinden. Was kostet überhaupt so ein Lampentausch ca.??

MFG
 
Das Gerät muss - egal ob Privat- oder gewerblicher Verkauf - der Beschreibung entsprechen. Dieser Pflicht kann sich niemand entziehen.
Hier zum Nachlesen: Klick!
Auszug: "Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf privat-von-privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei Übergabe der Kaufsache) bereits vorhanden waren. Mängel die später auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Gelingt ihm dies nicht, so sind Ansprüche aus Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf privat-von-unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, die für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit versprechen sind vom Gesetz her ebenfalls nicht vorgesehen."

Und vergiss bitte den Lampentausch, der schlägt jedenfalls mit mehreren hundert Euro zu Buche.
 
Hallo,
ja, so sehe ich das auch! Der Verkäufer ist voll in der Pflicht für Mängel aufzukommen, falls er eine Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat ...
So würde ich mit ihm Kontakt aufnehmen und erfahren, was er zu dem Mangel meint und wie er die Sache aus der Welt zu schaffen gedenkt ...

Gruß vom Frosch
 
dwarffrog schrieb:
falls er eine Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat ...
Wenn im Angebot nicht die Rede davon war, dass die Hintergrundbeleuchtung defekt ist, dann kann der Verkäufer sich nicht auf seinen Privatverkauf hinausreden. Er ist in der Pflicht, das Gerät in genau dem Zustand zu übergeben, den man nach Lesen des Angebots annehmen kann. In diesem Fall muss das Gerät also voll funktionsfähig sein, ansonsten tritt die Gewährleistung auf den Plan.
 
aber wenn er sagt 1,5 Jahre Alt,dann muß doch noch mindestens 6 monate Sony Garantie haben,oder?

Also anrufen,und mit der Seriennummer schauen,ob man was erreicht,wär doch noch ne Alternative....
 
deichgraf schrieb:
aber wenn er sagt 1,5 Jahre Alt,dann muß doch noch mindestens 6 monate Sony Garantie haben,oder?

Also anrufen,und mit der Seriennummer schauen,ob man was erreicht,wär doch noch ne Alternative....

Das ist ja mal ein richtig guter Beitrag.:D
Also, bei Sony anrufen und das Problem schildern - dort sollte dir geholfen werden.

Dennoch würde ich den Verkäufer anschreiben und den Defekt ansprechen - hast du eigentlich die Rechnung des Gerätes bekommen?

Thorsten
 
Ja, die Rechnung war dabei, aber bei Sony hab ich angerufen und die meinen die Gewährleistung ist vorüber. Den Verkäufer hab ich auch schon angeschrieben, aber der W...... meldet sich nicht zurück.

Ich hab mir auch die Verkaufsbeschreibung nochmal angesehen, bis ins kleinste Detail, und fand aber nichts das die Lampe defekt sei.
Ist es möglich das sie beim Transport (Post) defekt ging?? Oder aber auch ein Freund von mir meinte, es bestünde die Möglichkeit das nur irgendein Kabel runtergegangen ist.
Was haltet Ihr davon??


MFG
 
Also, dass die Beleuchtung am Weg zu dir defekt wurde ist schon sehr unwahrscheinlich.
Reiche Beschwerde bei ebay ein (gibt eh einen entsprechenden Punkt unter "Mein Ebay", ich glaub der heißt "Abweichenden Artikel" oder so melden).
 
HI,

ich würde den Verkäufer eventuell anrufen, sofern du die Nummer herausbekommst.
Wann wurde das Gerät denn gekauft, sprich Kaufdatum der Rechnung.

Thorsten
 
Danke, erstmal. Ich werde mal sehen was ich machen kann, und was ich damit alles erreiche.:D
 
Also irgendwas stimmt da nicht :confused:

Entweder das gerät is 1,5 jahre alt,dann hast Du noch 6 Monate garantie = Röhre wird auf Sony Kosten instand gesetzt

Das Gerät is über 2 Jahre Alt = Sony is nicht mehr verpflichtet kostenlos zu reparieren,d.h. der Käufer hat Dich total vera****,Röhre kaputt,garantie alle,aha viel. find ich ja nen Dummen bei Ebay :mad:

gib ma bitte Artikel. Nr.
 
deichgraf schrieb:
Also irgendwas stimmt da nicht :confused:

Entweder das gerät is 1,5 jahre alt,dann hast Du noch 6 Monate garantie = Röhre wird auf Sony Kosten instand gesetzt

Das Gerät is über 2 Jahre Alt = Sony is nicht mehr verpflichtet kostenlos zu reparieren,d.h. der Käufer hat Dich total vera****,Röhre kaputt,garantie alle,aha viel. find ich ja nen Dummen bei Ebay :mad:

gib ma bitte Artikel. Nr.
Soweit ich weiß hat die K Serie nur 12 Monate Garantie und erst ab der FS Serie gewährte Sony 24 Monate.

Edit: Soll doch 24 Monate haben...

http://vaio.sony-europe.com/view/Vi...&site=ite_de_DE&page=ProductTechnicalFeatures
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal die Artikelnummer bei Ebay: 200006233649.

Außerdem hab ich nachgelesen das er schon 2 Jahre alt ist.

Daraus ziehe ich folgende Schlussbilanz:

Bei seinem Laptop wurde die Lampe kaputt. Da aber die Garantie abgelaufen war, wollte er die Reparatur nicht bezahlen und dachte sich, ich verkauf ihn einfach mal bei Ebay. Wenn dann der Kunde den Artikel erhält und sieht das er Defekt ist, sagt er einfach das ist beim Transport passiert. Ihm ist es ja egal, er hat sein Geld. Somit tritt er seine Pflichten von sich ab, und ich kann dann zur Post gehen und das irgendwie klären.

Sehe ich das richtig?? Ich glaube das war sein Plan, und der ist Ihm prächtig gelungen.
Laut seinen Angaben soll er Richter in München sein, was ich ihm auch nicht wirklich glauben kann.

MFG

Christian Mayer
 
Zuletzt bearbeitet:
ARGHH

Entferne bitte den Real Namen von dem Heini,dat kann Ärger geben.

Ja,genau so sehe ich das auch,auf ganzer Linie vera**** :mad:

Ich hab das jetzt mal einen Kollegen bei Ebay geschildert,wenn er sich meldet,poste ich es hier rein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut leid, wusst ich nicht. Hab ihn entfernt.
 
Oh mein Gott!

Das hat doch die Welt noch nicht gesehen. Ich habe das ganze per Unstimmigkeits-Beitrag bei Ebay gemeldet. Keine 20 min. später droht er mir schon.
Das muss man gesehen haben:
Auszug aus der Mail:

"Sehr geehrter Herr .......

die nachstehende eMail habe ich von eBay erhalten.

Wenn Sie nicht umgehend mit Ihren ungehörigen Methoden (das ist eigentlich viel zu mild ausgedrückt!) aufhören, dann werde ich meine sämtlichen - natürlich legalen - Register ziehen.

Mal sehen, wer dann am Schluß noch etwas zu lachen hat !!!"


Also in Zukunft gibts nur eines für mich: FINGER WEG VON EBAY!

MFG
 
naja,ein wenig selber schuld biste aber auch,das NB is von April 04,d.h. die Garantie is schon lange alle

Dann hätt ich soviel Geld dafür nicht ausgegeben

guck mal hier für nur 200 mehr hätteste das 415(auslaufmodell) Funkelnagelneu mit 2 Jahren garantie bekommen:

http://www.geizhals.at/deutschland/a180107.html
 
Ja leider, ich hab bereits aus meinem Fehler gelernt. Ich kaufe mir zum ersten mal ein Notebook und da hätte ich mich besser informieren müssen.

Aber jetzt ist es schon geschehen und ich kanns auch nicht Rückgängig machen.
Wenn ich das Geld verbrannt hätte, würde ich mehr davon haben. Ich glaube das seh ich nie wieder.:(

MFG
 
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