SpaceCowboy1973
Ultimate Member
Kann sein...kann es sein, dass mich das forum nicht mehr über deine beiträge informiert?
Die Frage ist, ob eine Reparatur durch den Hersteller auf Garantie als eigenständiger Wekvertrag gilt oder nur die Erfüllung einer vertraglich verienbarten Pflicht ist. Falls Werkvertrag, dann hat man im Falle einer Reparatur Gewährleistungsansprüche gegenüber demjenigen, der diese durchgeführt hat (bzw rechtlich dafür verantwortlich ist), wenn ich die Reparatur über den Hersteller im Rahmen der Garantie abwickle, muss der mir dann auch eine Gewährleistung aus einem Werkvertrag bieten, den ich ja dann abschließe. Ob ursprünglich ein Kaufvertrag oder eine Garantieerklärung vorliegt ist dann unerheblich, da ja ein neues, zusätzliches Vertragsverhältnis entsteht. Das ursprüngliche Rechtsverhältnis (Kaufvertrag bzw Garantieerklärung) beeinflusst in diesem Fall nur die Kostenfrage des Werkvertrages.wäre der weg zum händler nicht dann doch besser?
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine unverbindliche Meinung zu einem hypothetischen Fall.
Abseits der doch eher theoretischen Diskussionen empfiehlt sich aus meiner Sicht eine Berufung auf die Herstellergarantie immer dann wenn der Verkäufer kein offiziell anerkannter Reperaturbetrieb des Herstellers ist, der Reparaturen auf Garantie durchführen kann. In diesem Fall sendet er ja auch nur das Notebook an den Hersteller und dieser nach Reparatur an den Händler zurück. Sowas kann die gesamte Dauer dann schnell mal auf einen ganzen Monat hochtreiben und für die meissten Besitzer dürfte es wohl das dringendste sein, das Gerät so schnell wie möglich wiederzubekommen. Das es in manchen Fällen auch Vorteile hat sich an den Verkäufer zu wenden sieht man im aktuellen Amazon-Beispiel von hesi498.