Widerrufsrecht bei Onlinebestellungen?!

C

cho

Forum Benutzer
Hi, eigentlich ist das ja die "vor dem Notebook Kauf" Kategorie, aber ich wüsste nicht wo ich meine Frage sonst stellen soll? Die Suche (vielleicht bin ich ja zu doof :rolleyes: ) hat mich auch nicht weitergebracht.

Hab heute mein Asus F3j bekommen und leider etwas enttäuscht. Ich habe das Teil mal ausgepackt und angemacht.

Jetzt hat mir ein Kumpel gesagt, dass ich ihn nicht hätte starten dürfen???

Kann ich das Teil wieder zurückschicken und den Kaufpreis zurückbekommen? Könnten die mir dafür was in Rechnung stellen?
 
Du hast 14 Tage Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz. Wurde im Forum schon mehrfach diskutiert.
Näheres musst du beim Händler fragen, ob und wann er einen Abzug in Rechnung stellt.
 
Du hast 14 Tage Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz. Wurde im Forum schon mehrfach diskutiert.
Näheres musst du beim Händler fragen, ob und wann er einen Abzug in Rechnung stellt.

Ganz genau. Jedoch wurde mir beim letzten mal nicht abgezogen. War von einem Acer-Laptop ebenfalls sehr enttäuscht. Hatte den dann eine Woche verwendet, dann per Recovery-Disk wieder in den Auslieferungszustand zurückversetzt und zurückgeschickt. Unfrei !!! (Bei Widerruf einer Ware ab 40 €uro Wert muss das Porto der Empfänger/Verkäufer zahlen).

Ich denke mal wenn du den nicht beschädigt hast, solltest du dein ganzes Geld wieder zurückbekommen. :)
 
Mhhh, recovery cd!?

Hatte bis jetzt noch keinen PC und kenn mich da auch noch nicht wirklich aus. Ist sowas normalerweise dabei?

Ich hab die ganzen Tütchen und die CD´s die da dabei waren nicht angerührt. Nur das Teil per Steckdose und Netzteil mal gestartet!?
 
Das Thema mit den Recovery-CDs ist nun wirklich schon oft genug durchgekaut worden. Im Handbuch bzw. über die Forensuche findest du alle Details dazu.
 
Schripsi schrieb:
Das Thema mit den Recovery-CDs ist nun wirklich schon oft genug durchgekaut worden. Im Handbuch bzw. über die Forensuche findest du alle Details dazu.

Naja, gerade das Handbuch kann/will ich nicht aus der Verpackung reißen, da das ja schon wieder ein Mehr an Gebrauchsspuren bedeutet.

Ich geh jetzt mal auf Recovery-Suche.

MfG
 
chrduschl schrieb:
[...] und zurückgeschickt. Unfrei !!! (Bei Widerruf einer Ware ab 40 €uro Wert muss das Porto der Empfänger/Verkäufer zahlen).

Also dass du unfrei zurückgeschickt hast, finde ich reichlich unverschämt. Zum einen verlangt die Post einen Aufschlag auf unfrei versendete Pakete und zum anderen muss der Händler ein solches Paket auch gar nicht annehmen (schließlich kann er von außen nicht erkennen, ob es eine berechtigte Rücksendung ist oder nicht), dann wird es dir wieder zugestellt und du trägst die Kosten.
Es ist richtig, dass ab 40€ Bestellwert der Händler die Rücksendekosten trägt. Trotzdem ist es dir zuzumuten, mit den Versandgebühren in Vorleistung zu treten; die bekommst du dann mit dem Kaufpreis zurückerstattet. Erspart beiden Seiten Ärger und ist m.E. nur höflich.
Im Übrigen wurde schon alles gesagt.
 
Hallo,

ne Frage,
Wie viel hat denn dein Dell gekostet.
Und ist der lüfter laut oder leise?
Wie schwer ist er denn ca?

Danke für die Auskunft
Kathi
 
Hallo,

ich habe mir nun eine Samsung 80 GB HI SATA gekauft, bin mal gespannt!
Vielleicht ist sie ja leise!
 
kathi schrieb:
Hallo,

ne Frage,
Wie viel hat denn dein Dell gekostet.
Und ist der lüfter laut oder leise?
Wie schwer ist er denn ca?

Danke für die Auskunft
Kathi
wen meinst du bitte? Mit der Schaltfläche QUOTE kannst du Beiträge zitieren, falls du das nicht wissen solltest.
 
stop!!
Jeder Händler regelt das anders!
Ruft den Händler an (oder schickt ihm eine email) und fragt persönlich nach, wie das Zurückschickprozedere ablaufen soll.
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten (ab einem Betrag von 40€).
1. Dem Laptop ist bereits ein Rücksendeaufkleber beigelegt, also einfach auf das Paket kleben und ab zur Post. Porto muss nicht entrichtet werden.
2. Der Händler schickt, nach vorherigem Informieren dem Kunden einen Rücksendeaufkleber zu. Kommt dieser erst nach der besagten 14 Tage Rückgabrechtfrist an, kann der Artikel trotzdem umgetauscht werden, da sich der Kunde rechtzeitig gemeldet hat.
3. Das Paket kann unfrei an den Verkäufer gesendet werden.
4. Der Verkäufer fodert sie ausdrücklich auf, das Porto im Voraus zu bezahlen und erstattet ihnen dieses später

Achtung: Kein Verkäufer ist verpflichtet, ein unfreies Paket anzunehmen ausser er schreibt dies in seinen AGB's / er benutzt keine Rücksendeaufkleber.

Weiteres Achtung: Bezahlt ein Kunde die Versandkosten im Voraus, aber der Händler benutzt aber im Regelfall eine andere Rückversandart (z.B. Rücksendeaufkleber), und der Kunde wurde nicht ausdrücklich aufgefordert, den Versand im Voraus zu bezahlen, bekommt er meist sein Geld nicht zurück, da der Händler hierzu nicht verpflichtet ist (ich weiß nicht ob es schon Präzedenzfälle gibt aber Otto handled das so).
 
Und auf keinen Fall bei Vobis bestellen!!!!! WUT :mad:

Hab mein HP Notebook wieder zurückgegeben und die haben mir 140 € vom Kaufpreis abgezogen aber ich habe keine Ahnung mit welcher Begründung!?!?!?

Hab das Gerät natürlich ausgepackt und mal angemacht aber weder was drauf installiert, noch mit gearbeitet, keine Kratzer rein gemacht und sonst auch nix gemacht was den Wert schmälert!!
Außer die Packung auf. Aber so ein original HP Versiegelungsklebeband wird wohl keine 140 € kosten!?

Hatte auch schon wo anderst ein Laptop zurückgeschickt und den vollen Betrag zurückerhalten!?!?!?
 
Die Händler dürfen ca. 10% vom Kaufpreis abziehen, wenn es zumindest Gebrauchsspuren hat (innerhalb der Rückgabefrist). Wenn du nur einen kurzen Funktionstest gemacht hast, ist das natürlich fragwürdig. In der aktuellen C't steht etwas über diese Handhabe der Händler drinnen.
 
Ich frage mich warum du dich nicht beschwert hast...
Ich hätte da sofort ein bisschen aufgemuckt ^^
 
denjo schrieb:
Ich frage mich warum du dich nicht beschwert hast...
Ich hätte da sofort ein bisschen aufgemuckt ^^

Natürlich hab ich mich beschwert. Habe noch keine Antwort erhalten. Werde wohl mal dort anrufen, denn das geht gar nicht klar!

Das Teil hat nix!! Ich habe sogar die Fingerabdrücke wieder weggewischt und überhaupt keine Kratzer rein gemacht.


Wo steht geschrieben, dass der Händler 10 % vom Kaufpreis abziehen darf? Das würde in meinem Fall so sein. Aber 10 % für was???? Für einen neuen Karton wäre das schon viel! Es herscht doch auch das Fernabsatzgesetz!?

Wenn ich einen Fernseher bei Quelle bestell und auspacke. Ziehen die mir auch nix vom Kaufpreis ab, wenn ich das Teil zurückschicke!?!?!?!

Die Wut ist groß und falls ich wirklich die ganzen 140 € abdrücken muss dann weiß ich auch nicht weiter. Anwalt vielleicht?
 
Einmal googlen...

BGB:

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Nochmal zusammengefasst:

Eine Verpflichtung zum Wertersatz ist gem. § 357 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

Das denke ich ist bei dir der Fall. Also wäre der Abzug nicht gerechtfertigt. Mehr kann ich nicht sagen, bin ja schließlich kein Rechtsexperte.
 
Das sehe ich auch so.

Ich hatte ja wo anders mal einen Asus bestellt und dann festgestellt, dass er von der Qualitätsanmutung einfach nicht mein Ding ist.

Gleiche Beansprchung wie bei dem HP jetzt und hab nix Abgezogen bekommen. Obwohl, ich glaube es waren unter 10 € für Versand oder so aber das ist ja zu verschmerzen.

140 € will ich nicht zahlen besser gesagt werde ich nicht zahlen!
 

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