Major_Koenig
Forum Stammgast
Nein, ist sie nicht. Im Bekanntenkreis ist ähnliches passiert.
Alle Bewohner des Hauses haben eine Erklärung unterschrieben, dass sie das Paket nicht angenommen haben. Da der Bekannte nicht der Geschädigte war, kann ich nichts zum Ausgang des Ganzen sagen.
der Ausgang dürfte relativ klar sein: der Händler kann nicht nachweisen, dass er die Ware an den Kunden übergeben hat und ist somit in der Pflicht nachzubessern (neuen Laptop schicken) oder das Geld zurück zu geben...
...wie sich der Händler danach noch mit dem Versandunternehmen rumstreitet, ist nicht das Problem des Kunden..