Asus G53JW - Wandlung möglich?

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killr

Forum Newbie
Hallo,

ich bin seit Dezember 2011 im Besitz eines Asus G53JW mit dem ich Anfangs noch ganz glücklich war (Obwohl nur 2GB anstatt 4GB RAM verbaut waren).

Aber schon nach einem halben Jahr kam es zum ersten Defekt:
Netzteilbuchse gebrochen!

Wurde alles innerhalb der Garantie behoben, soweit so gut.

Dann, wieder ein halbes Jahr später, selber Defekt!
Nach einem Monat in Reperatur und der Nachfrage auf Wandlung im Zuge der Gewährleistung nahm ich gezwungenermaßen das Gerät wieder mit und verabschiedete mich mit "Bis in 6 Monaten dann".

Der Hammer: Gestern kam es erneut zum Defekt!
Es war zwar etwas länger als ein halbes Jahr aber der Fehler blieb der selbe.

Meine Frage an euch:
Kann ich irgendetwas machen um das Gerät loszuwerden, da der Fehler ja augenscheinlich nicht behoben werden kann! Habe ich im Zuge der Gewährleistung das Recht auf Wandlung?

mit freundlichen Grüßen
 
Seit dem Jahr 2000 gibt es keine Wandlung mehr im deutschen Recht !

Du kannst nur nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen (wenn es sich um exakt den selben Fehler handelt) vom Kaufvertrag zurücktreten und erhälst dann den Kaufpreis zurück.

Ansprechpartner ist dein Händler, wo du's gekauft hast, NICHT Asus.


Garantie = Asus, Gewährleistung = Händler
 
Es geht hier um österreichisches Recht, hätte ich dazu schreiben sollen :D
 

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