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Meisterbond
Hi liebe Community,
ich habe ein defektes Notebook. Die Auflösung ist fehlerhaft. Es wird statt 1024x600 Pixel 800x600 Pixel angezeigt. Dadurch hab ich keine Taskleiste mehr auf dem Bildschirm. Hab alles versucht, Treiber neu und am ende sogar Windows neu. Hat alles nichts gebracht. Hab das Gerät zu EP gebracht(hab es dort auch gekauft). Die haben das erstmal einem Azubi gegeben. Nach 2 Tagen meldet sich EP, das das Gerät keinen Fehler habe. Durch das Windows neuinstallieren hat es wieder gefunzt. Leider nur bis zum 1 Service Pack von Win 7. Die ganze leier nochmal. Zu EP gebracht (BLA BLA BLA) Nach 2 Wochen hat sich EP gemeldet, Gerät läuft-> gleich vor Ort angeschaltet -> immernoch im Eimer. Die haben das NB auch gleich wieder genommen. Haben es dann auch gleich zu ASUS geschickt. Die haben das Display ausgetauscht. Zuhause angemacht. Lief auch wunderbar -> die ersten drei Minuten. nach dem nächsten Neutstart -> nunja. Fakt ist, ich will dieses Gerät endlich loswerden, das es mir einfacht die Zeit raubt. Kann ich nach § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz eine Wandlung beantragen, oder nicht??? Bitte helft mir
ich habe ein defektes Notebook. Die Auflösung ist fehlerhaft. Es wird statt 1024x600 Pixel 800x600 Pixel angezeigt. Dadurch hab ich keine Taskleiste mehr auf dem Bildschirm. Hab alles versucht, Treiber neu und am ende sogar Windows neu. Hat alles nichts gebracht. Hab das Gerät zu EP gebracht(hab es dort auch gekauft). Die haben das erstmal einem Azubi gegeben. Nach 2 Tagen meldet sich EP, das das Gerät keinen Fehler habe. Durch das Windows neuinstallieren hat es wieder gefunzt. Leider nur bis zum 1 Service Pack von Win 7. Die ganze leier nochmal. Zu EP gebracht (BLA BLA BLA) Nach 2 Wochen hat sich EP gemeldet, Gerät läuft-> gleich vor Ort angeschaltet -> immernoch im Eimer. Die haben das NB auch gleich wieder genommen. Haben es dann auch gleich zu ASUS geschickt. Die haben das Display ausgetauscht. Zuhause angemacht. Lief auch wunderbar -> die ersten drei Minuten. nach dem nächsten Neutstart -> nunja. Fakt ist, ich will dieses Gerät endlich loswerden, das es mir einfacht die Zeit raubt. Kann ich nach § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz eine Wandlung beantragen, oder nicht??? Bitte helft mir