D
dkh99
Ultimate Member
habe da mal eine frage, wie das bei dell so gehandhabt wird mit dem VOS... mir ist bewusst, dass ein garantievertrag rein juristisch betrachtet nur zw. dem Händler und dem Käufer zustandekommt und die rechte aus dem garantievertrag nicht ohneweiteres durch den kauf der garantiesache auf den neuen käufer übergehen...
hintergrund ist, dass ich ja einen d630 als leasingrückläufer erworben habe... heute bei dell angerufen und nach dem service gefragt... der hotline typ meinte, der verkäufer müsse den rechner auf mich umschreiben lassen... ich selber könnte das nicht machen... klingt auch logisch: könnte ja sein, dass ich den rechner geklaut habe...
allerdings ist das etwas problematisch, da ich ja nicht direkt vom Leasingnehmer das teil erworben habe, sondern von einer firma, die wohl leasingrückläufer verkauft... daher wird es etwas problematisch an den LN heranzutreten, ihm zu sagen: ja rufe mal bei dell an und übertrage die servicetag auf meinen namen...
ist das wirklich alles so problematisch, wenn ich jetzt in einem service fall bei dell anrufe und die servicetag angebe...
hintergrund ist, dass ich ja einen d630 als leasingrückläufer erworben habe... heute bei dell angerufen und nach dem service gefragt... der hotline typ meinte, der verkäufer müsse den rechner auf mich umschreiben lassen... ich selber könnte das nicht machen... klingt auch logisch: könnte ja sein, dass ich den rechner geklaut habe...
allerdings ist das etwas problematisch, da ich ja nicht direkt vom Leasingnehmer das teil erworben habe, sondern von einer firma, die wohl leasingrückläufer verkauft... daher wird es etwas problematisch an den LN heranzutreten, ihm zu sagen: ja rufe mal bei dell an und übertrage die servicetag auf meinen namen...
ist das wirklich alles so problematisch, wenn ich jetzt in einem service fall bei dell anrufe und die servicetag angebe...